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81.
Die zugrundeliegende Disziplinarstrafbestimmung ist hinreichend bestimmt. Eine demokratische Gesellschaft kann die inkriminierte Werbung hinnehmen, ohne dass der Schutz des guten Rufes oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rsp Schaden erleiden. Die Disziplinarstrafe verletzt die Bf im Grundrecht auf Meinungs?u?erungsfreiheit, indem die bel Beh dem Gesetz einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellt hat.  相似文献   
82.
作为欧洲贵族时代少数几部喜剧成就最高的经典之一,莫里哀的《伪君子》这部理性驱逐神权时代的讽刺喜剧通过笑来打击恶以纠正时弊,启迪观众在理性的笑闹中透过那些可笑对象的偏执行为与拙劣表现反思自身的劣性与敌人的可怕性;它具有一种“闹后趋静”、“乐极生悲”的艺术伦理效果,在理性透视里渗透着悲戚与阴沉,凸显了真理的相对游移,并使这部理性喜剧跨到了悲剧界限的边缘。  相似文献   
83.
目的 建立复合扩增A10、C4基因座的体系 ,研究其在法医学检验中的应用价值。方法 生物学样本用Chelex - 10 0的方法提取DNA ,荧光标记的特异性引物复合扩增A10、C4基因座 ,用ABI 310 0遗传分析仪对扩增产物进行检测分型。结果 A10、C4基因座各检出 6个等位基因 ,GD值分别为 0 .6 86 ,0 .84 6 .共检出 2 3种单倍型 ,其单倍型的个体识别率为 0 .9184。扩增女性DNA ,均无特异性扩增产物 ;调查 30个二代家系 ,均未观察到突变基因的存在。结论 A10、C4复合扩增体系多态性较高 ,对法医学中男女混合检材的个人识别及父系亲缘关系鉴定有较高的应用价值。  相似文献   
84.
国际关系理论中的不同流派,由于看问题的视角不同,面对同一事物,其所看到的景象也不一样.对同一个以"10 3"为核心的东亚区域合作,建构主义学者看到的是其乐融融的规则建构景象,而现实主义学者看到的则是暗中较劲的权力之争.虽然有如此的不同,但二者对国家利益的强调,还是为我们调和二者的看法提供了线索.  相似文献   
85.
侦查效益及其保障机制研究   总被引:1,自引:0,他引:1  
袁经义 《政法学刊》2003,20(5):7-10
侦查效益是由侦查资源稀缺,市场经济和法律经济学的影响和侦查工作面临的现实困境所引发的,作为一个理论分析工具,侦查效益所强调的是侦查破案的快慢程度、侦查破案数量的多少以及在侦查过程中各种资源的利用程度和节省程度。在评判侦查效益时,我国应当以侦查目的、侦查程序正义和侦查成本为标准,而要在我国体现侦查效益,则涉及到整个制度的变迁,其具体的保障机制应当是建立精干的侦查队伍,强化基础业务建设和建立“争取把更多的案件处置在始发阶段”的侦查机制。  相似文献   
86.
语文教学中的思想品德教育,主要是通过具体可感的艺术形象对学生进行教育.其主要特征是情理交融性、榜样表率性、自然渗透性等,在语文教学中运用联系实际法、情感陶冶法,培养学生重德、重国家社稷、以天下为已任的高度责任感,使他们真正成为21世纪的"四有"新人.  相似文献   
87.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):392-394
Der erkennende Senat schlie?t sich ausdrücklich der zuletzt in 9 Ob 25/07b vertretenen Rechtsansicht an, dass dann, wenn das RekG in Ab?nderung der erstgerichtlichen Entscheidung die Prozesseinrede der mangelnden inl?ndischen Gerichtsbarkeit verworfen hat und kein anderer die Zul?ssigkeit ausschlie?ender Grund des § 528 ZPO vorliegt, der OGH zur überprüfung der rekursgerichtlichen Entscheidung mit Revisionsrekurs angerufen werden kann. Die von Gerichten eines Mitgliedstaats getroffenen Entscheidungen, wonach "einfache" Klagen auf Zahlung offener Bewirtschaftungskosten zwischen Miteigentümern die Anwendbarkeit des Art 22 Z 1 EuGVVO nicht rechtfertigen, lassen sich auf den ?sterr Rechtsbereich zumindest dann nicht übertragen, wenn mit einer solchen Zahlungsklage ein Antrag auf Effektuierung des latent bereits bestehenden Pfandrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft im Grundbuch durch Anmerkung der Klage begehrt wird. Die Klage nach § 27 Abs 2 WEG ist darauf gerichtet, den Umfang des bestehenden Pfandrechts an der unbeweglichen Sache, n?mlich dem Miteigentumsanteil des Bekl zu bestimmen und der Inhaberin dieses Rechts, der Eigentümergemeinschaft, den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern. Für Klagen nach § 27 Abs 2 WEG einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückst?ndiger Bewirtschaftungskosten, wenn mit dieser Klage ein Antrag auf Klagsanmerkung verbunden ist, ist daher ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Bekl ausschlie?lich das ?sterr Gericht zust?ndig, in dem die unbewegliche Sache gelegen ist.  相似文献   
88.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):389-392
Die besonderen Anwendungsvoraussetzungen des Art 23 Abs 1 EuGVVO, die den Wohnsitz mindestens einer Partei in einem Mitgliedstaat erfordern, sind am Zeitpunkt der Klageerhebung zu messen, weil die Gerichtsstandsvereinbarung nur eine "Zust?ndigkeitsoption" darstellt, die erst bei Klageerhebung Wirkung entfaltet. Daraus ist abzuleiten, dass der Anwendungsbereich des Art 23 EuGVVO jedenfalls dann er?ffnet ist, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung kein reiner Inlandsfall vorliegt. Eine wirksame Gerichtsstandvereinbarung bindet sowohl die Abschlussparteien als auch ihre (Einzel- und Gesamt-) Rechtsnachfolger. Die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung, etwa die Einhaltung der Formvorschriften, ist auch in den F?llen der Rechtsnachfolge ausschlie?lich im Verh?ltnis der ursprünglichen Parteien zu beurteilen. Die Frage der Rechtsnachfolge ist nach dem nach den Regeln des IPR des Gerichtsstaates anzuwendenden nationalen Recht zu beurteilen. Ein blo?er Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) begründet keine Rechtsnachfolge und bewirkt daher auch nicht einen Eintritt in eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 23 EuGVVO.  相似文献   
89.
Die Anfechtung der Nationalratswahl 2006 durch die KP? – zur Debatte stand die 4%-Klausel – gibt Anlass, die Entwicklung des ?sterr Verh?ltniswahlsystems in Erinnerung zu rufen. Mehrfach sind an den VfGH Fragen der Kompetenzverteilung herangetragen worden; sie halten sich, nicht zuletzt in ihrem Schwierigkeitsgrad, im Rahmen des üblichen. V?llig neu ist hingegen, dass – abweichend von der Vorjudikatur und ungeachtet Art 18 Abs 2 B-VG – kollegialen Verwaltungsbeh?rden mit richterlichem Einschlag die Erlassung von Verordnungen verwehrt ist. Patentangelegenheiten werden nunmehr den zivilrechtlichen Ansprüchen des Art 6 Abs 1 MRK zugez?hlt. Mit EU-Beihilfe hat das EmissionszertifikateG eine bisher unbekannte, verp?nte Rechtsfigur, den national-supranationalen "Mischling" hervorgebracht.  相似文献   
90.
Alles gleich?     
Ohne eine moralische Bewertung von "Ehen ohne Trauschein" und homosexuellen Partnerschaften vornehmen zu wollen, geht dieser Beitrag der Frage nach, ob es tats?chlich gerecht w?re, derartigen Lebensgemeinschaften denselben oder einen gleichartigen Rechtsstatus einzur?umen wie der Ehe. Die Gerechtigkeit fordert, Gleiches gleich zu behandeln; hier aber geht es um Lebensgemeinschaften, die sich sowohl im Tatbestandlichen als auch im Hinblick auf den Anspruch, den die Partner aneinander stellen, erheblich von der Ehe unterscheiden. Auch der Beitrag, den solche Lebensformen zum Gemeinwohl leisten, scheint mit jenem einer traditionellen Ehe kaum vergleichbar. Führt die "Antidiskriminierungspolitik" zu einer Diskriminierung der Ehe?  相似文献   
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