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141.
Abstract: The AmpF?STR® MiniFilerTM PCR Amplification Kit is designed to genotype degraded and/or inhibited DNA samples when the AmpF?STR® IdentifilerTM PCR Amplification Kit is incapable of generating a complete genetic profile. Validation experiments, following the SWGDAM guidelines, were designed to evaluate the performance of MiniFiler. Data obtained demonstrated that MiniFiler, when used in conjunction with Identifiler, provided an increased ability to obtain genetic profiles from challenged samples. The optimum template range was found to be between 0.2 and 0.6 ng, with 0.3 ng yielding the best results. Full concordance was achieved between the MiniFiler kit and Identifiler kit except in a single case of a null allele at locus D21S11. Numerous instances of severe heterozygous peak imbalance (<50%) were observed in single source samples amplified within the optimum range of input DNA suggesting that caution be taken when attempting to deduce component genotypes in a mixture.  相似文献   
142.
Abstract: In developing latent prints on cartridge casings and shotgun shells, multiple chemical processes should be used in order to obtain the best results. In Phase I, this study established an optimal chemical sequence for both Brass and Nickel cartridge casings based on six sequences involving four chemicals: Cyanoacrylate, Black Powder, Rhodamine 6G and Acidified Hydrogen Peroxide. Phase II was a validation study of Phase I involving a random sample of both Brass and Nickel cartridge casings, which were processed according to the determined optimal sequences. In addition, ribbed shotgun shells were processed under Phase I results and determined to be dependent upon the utilization of a CrimeScope at 515 nm. Consideration should be given to the type of cartridge case being examined. Although limitations exist, some chemical sequences undeniably work better than others. All photographs were manipulated with Adobe® Photoshop®. All results were verified by a senior latent print examiner.  相似文献   
143.
§11 Abs3 NAG schafftkeine M?glichkeit der Antragstellung auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels. Auf Grund der Art 8 iVm 13 MRK und aus rechtsstaatlichen Erw?gungen muss neben einer Erteilung von Amts wegen auch ein Antragsrecht des in seinen subjektiven Rechten Betroffenen auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels vorgesehen sein.  相似文献   
144.
Der Arbeitsgruppen-Entwurf eines neuen ?sterreichischen Schadenersatzrechts sieht vor, dass die Verursachungskonkurrenz mit dem Zufall zu einer Anteilshaftung führt. Die Verfasser des Entwurfs konnten sich dabei an der hM orientieren. Deswegen wird im Folgenden die alternative Konkurrenz mit dem Zufall auf der Grundlage der lex lata beurteilt, um den Ausgangspunkt des Entwurfs bewusst zu machen. Dabei wird gezeigt werden, dass die hM mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist. Die ge?u?erten Bedenken sprechen überdies gegen eine Normierung der Anteilshaftung im Zuge der Reform des Schadenersatzrechts.  相似文献   
145.
146.
147.
Die Frist des § 575 Abs 2 ZPO ist eine solche des Verfahrensrechts und muss, weil sie Wirkungen erst für die zwangsweise Durchsetzung der R?umung bzw der übernahme entfaltet, dem Exekutionsverfahren zugeordnet werden; ein hemmender Einfluss der verhandlungsfreien Zeit iSd § 223 Abs 2 ZPO scheidet damit aus.  相似文献   
148.
Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverst?ndigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner Nachprüfung durch den OGH, weil es um eine Tatfrage geht. Welche Wertermittlungsmethode die gerechteste und zielführendste ist, h?ngt von den Umst?nden des Einzelfalls ab. Bewertungsergebnis und Aufgabenad?quanz der vom Sachverst?ndigen gew?hlten Methode sind vom Gericht frei zu würdigen. Eine Aufwertung des Restwerts der baulichen Investitionen des Bestandnehmers nach dem Baukostenindex kommt nicht in Betracht, ist doch der Aufwandersatz nach stRsp durch den Vorteil begrenzt, den der Bestandgeber im Zeitpunkt der Beendigung des Bestandverh?ltnisses aufgrund der vom Bestandnehmer get?tigten Investitionen noch hat. Auch wenn der Bestandnehmer als Vollkaufmann vorsteuerabzugserechtigt ist, ist ihm der auf die Investitionen entfallende USt-Betrag zu ersetzen. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über den Anspruch auf Ersatz einer Sache oder Leistung die USt, die aus dem Titel des Schadenersatzes, der Bereicherung, der Verwendung oder des Prozesskostenersatzes begehrt wird, nicht gesondert zu behandeln und auch nicht die abgabenrechtliche Vorfrage zu entscheiden, ob der Ersatzberechtigte die USt im Wege des Vorsteuerabzugs vergütet erhalten k?nnte. Schlie?t der Ersatzbetrag auch USt ein, so erw?chst jedoch dem Ersatzpflichtigen gegen den Ersatzberechtigten ein Rückersatzanspruch in der H?he des Umsatzsteuerbetrages, sobald und soweit ihn der Ersatzberechtigte als Vorsteuer abziehen k?nnte.  相似文献   
149.
Der Gemeinschuldner als Bestandnehmer haftet nach Aufhebung des Konkurses unbeschr?nkt für die nach Konkurser?ffnung liegenden Bestandzinsverbindlichkeiten (Masseforderungen), wenn der Bestandgeber infolge Anwendbarkeit des MRG und des darin vorgesehenen Kündigungsschutzes keine M?glichkeit zur Aufkündigung des Bestandverh?ltnisses hatte.  相似文献   
150.
Für die Beurteilung, ob Gebrauchskosten iSd § 981 ABGB vorliegen oder aber ein Entgelt für eine Gebrauchsüberlassung vereinbart wurde, ist ausschlie?lich darauf abzustellen ist, ob die übernommenen Kosten ihrer Natur nach aus dem Gebrauch resultieren. Die übernahme jener Kosten, die den Liegenschaftseigentümer unabh?ngig vom Gebrauch treffen, stellt hingegen Entgelt dar. Ein entgeltliches Rechtsverh?ltnis liegt dann nicht vor, wenn für die überlassene Sache ein "Anerkennungszins" geleistet wird, der gegenüber dem Nutzungswert nicht ins Gewicht f?llt, wobei eine Grenze von etwa 10% des ortsüblichen Entgelts angenommen wird. Die Frage, ob in diesem Sinne Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit vorliegt, ist nach den Verh?ltnissen bei Vertragsabschluss zu beurteilen; zu prüfen ist dabei, welcher ortsübliche Hauptmietzins zuzüglich Betriebskosten für das Objekt damals erzielbar gewesen w?re.  相似文献   
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