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821.
杀虫双的检验和质谱解析   总被引:3,自引:2,他引:1  
本文用气相色谱/质谱联用方法检验杀虫双,并解析杀虫双的质谱图.  相似文献   
822.
目的 调查D7S817、D18S86 5两个STR位点的遗传多态性 ,获得群体遗传学基本数据。 方法 采用PCR和PAG垂直电泳技术、银染显色方法。结果 D7S817位点在成都汉族群体中发现 9个等位基因 ,2 3种基因型 ,杂合度为 0 .738,个人识别机率为 0 .931。在甘肃东乡族群体中发现 8个等位基因 ,2 0种基因型 ,杂合度为 0 .75 2 ,个人识别机率为 0 .917。D18S86 5位点在成都汉族群体中发现 7个等位基因 ,17种基因型 ,杂合度为 0 .72 ,个人识别机率为 0 .90 6 ;在甘肃东乡族群体中发现 6个等位基因 ,15种基因型 ,杂合度为 0 .814,个人识别机率为 0 .898。基因型频率分布符合Hardy -Weinberg平衡定律。等位基因频率的分布在 2个群体之间无显著性差异。 结论 D7S817、D18S86 5位点的扩增效率高 ,重复性好 ,个人识别能力强 ,在法医学个人识别和亲子鉴定应用中有较高的价值。  相似文献   
823.
采用分子克隆技术大量制备STR基因座等位基因分型标准物 ,解决长期困扰STR分型的准确性和标准化问题。PCR扩增出D12S375基因座的 7个等位基因片段 ,将其插入pUC重组质粒中 ,经DNA测序分析证实插入片段的结构及大小 ,按重复单位的重复次数对插入的等位基因片段进行命名 ,最后经转染、扩增及再鉴定后制备出标准D12S375基因座等位基因分型标准物。应用此分型标准物 ,调查D12S375基因座在成都汉族 ,甘肃回族及新疆维族群体中的基因型分布频率 ,评估其在法医学实践中的应用价值。  相似文献   
824.
应用PCR ,聚丙稀酰胺凝胶垂直电泳及银染技术对 2 16例中国汉族人群STRD13S32 5基因座进行了多态性研究 ,首次获得了中国武汉汉族人群基因频率分布资料。检出 11个等位基因 ,30个基因型 ,基因频率分布符合Hardy Weinberg平衡。DP值为 0 92 92 ,三联体PE值 0 6 137,二联体PE值为 0 4370 ,PIC值为 0 775 5。观察 2 0 0次减数分裂未发现突变基因。研究证实D13S32 5是一个高多态性STR基因座标记系统。  相似文献   
825.
Ist ein Mehrheitsbeschluss über ordentliche Verwaltungsma?nahmen (hier: Erhaltungsarbeiten an der WE-Anlage; Finanzierung durch sofortige Umlage und erh?hte Rücklagenbeitr?ge) wirksam zustande gekommen, weil der WE-Verwalter allen Wohnungseigentümern rechtzeitig Gelegenheit zur ?u?erung gegeben hat, ist aber die Beschlussanfechtungsfrist noch nicht verstrichen oder eine Anfechtung anh?ngig, muss von einer vorl?ufigen, "zeitlich eingeschr?nkten" Vollziehbarkeit des Beschlusses ausgegangen werden. Die Anteilsmehrheit der Wohnungseigentümer kann daher im Bereich der ordentlichen Verwaltung auf diese Weise einen, wenn auch noch anfechtbaren oder angefochtenen Beschluss durchsetzen. Für die "vorl?ufige" Vollziehbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses der ordentlichen Verwaltung l?sst der OGH hier als nicht entscheidungsrelevant offen, ob die Verletzung von Formalvorschriften (hier: Unterlassen des Hausanschlags über die Beschlussfassung und f?lschliche Bezeichnung des Mehrheitsbeschlusses als dem Bekl vorgelegter "Umlaufbeschluss") im Wege der Anfechtung zur Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses führt oder nicht. Die erfolgreiche Anfechtung stellt die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses mit Wirkung ex tunc fest.  相似文献   
826.
Im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren ist die Berichtigung der Parteienbezeichnung analog zu § 235 Abs 5 ZPO gro?zügig handzuhaben; aus dem Antragsinhalt muss sich nur zweifelsfrei ergeben, gegen wen sich der Antrag richtet. Da die Beschlussanfechtung nach § 24 Abs 6 WEG 2002 gegen "die übrigen Wohnungseigentümer" zu richten ist, sind AG s?mtliche nicht antragstellenden Wohnungseigentümer. Ein Wohnungseigentümer kann einen Mehrheitsbeschluss auch dann anfechten, wenn er diesem zun?chst zugestimmt hat und nunmehr behauptet, es sei ihm bei der Stimmabgabe ein Irrtum unterlaufen. Ein überstimmter Wohnungseigentümer (= AG) kann im Beschlussanfechtungsverfahren innerhalb der Anfechtungsfrist die "Seite wechseln", indem er dem Verfahren als ASt beitritt.  相似文献   
827.
Falls Objekte zubeh?rtauglich sind (hier: 2 in einer Garage befindliche Kfz-Abstellpl?tze nach § 1 Abs 2 WEG 1975), k?nnen sie – die entsprechende Widmung und Erfassung im Rahmen der Nutzwertfestsetzung (hier durch Au?erstreitrichterbeschluss aus dem Jahr 1995) vorausgesetzt – als Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Wohnungseigentümers eines WE-Objekts im Grundbuch einverleibt werden, wodurch die sachenrechtliche Zuordnung zum WE-Objekt erfolgt. Als Rechtsgrund für die Verbücherung des Zubeh?r-WE in Form einer Grunddienstbarkeit scheidet allerdings eine "Amtsbest?tigung" nach § 182 Abs 3 Au?StrG (früher § 178 Au?StrG aF) aus, da hiefür nur zu Lebzeiten des Erblassers bestehende und nicht erst nach seinem Tod zu begründende (beschr?nkte) dingliche Rechte in Frage kommen. Zum grundbücherlichen Zweck der "Amtsbest?tigung". Den Antrag nach § 182 Abs 3 Au?StrG kann nicht der Erbe, sondern nur der Verm?chtnisnehmer mit Zustimmung des/der Erben stellen. An allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft k?nnen entweder alle Wohnungseigentümer gemeinsam oder zumindest mit Zustimmung s?mtlicher Teilhaber zu Gunsten oder zu Lasten der jeweiligen Mindestanteile Grunddienstbarkeiten durch Einverleibung im Grundbuch erwerben. Die Dienstbarkeitsbelastung ist mit dem ausschlie?lichen Nutzungs- und Verfügungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers begrenzt.  相似文献   
828.
Auch die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung als gesetzlich bevorzugte Form der Willensbildung wird vom WEG 2002 nur ausschnittsweise geregelt. Die bestehenden Vorschriften sind auslegungsbedürftig, der ungeregelte Bereich verlangt nach Anleihen aus dem Kapitalgesellschafsrecht.  相似文献   
829.
Bei einer KG ist idR eine entscheidende ?nderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussm?glichkeiten anzunehmen, wenn der pers?nlich haftende Gesellschafter ausgetauscht wird oder sich die Beteiligungsverh?ltnisse bei den kraft Gesetzes gesch?ftsführungsbefugten Komplement?ren entscheidend verschieben. Die Anzeige nach § 12a Abs 3 MRG ist an keine Form gebunden. Sie soll dem Vermieter die zuverl?ssige Beurteilung erm?glichen, ob eine entscheidende ?nderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussm?glichkeiten stattfand. Die ?u?erung "das Gesch?ft habe die Jugend übernommen" erfüllt diese Anforderung nicht. Im Fall einer Pauschalmietzinsvereinbarung setzt eine Mietzinsanhebung nach § 12a MRG keinen Aufspaltungsantrag nach § 15 Abs 4 MRG voraus.  相似文献   
830.
Internationalization in R&D is further growing; it is changing its geographical balance, as it is shifting somewhat to the Far East, and its nature, increasing the global quest for talent and good research conditions as well as for low cost R&D. This paper focuses on the European perspective, i.e. it discusses current challenges Europe faces vis-à-vis trends in industrial R&D, but the findings and arguments are more general ones. It argues that our perspective on internationalization is still shaped too much by a zero sum-rationale, whereby one location wins R&D capacity that another location loses. It develops a cost–benefit matrix in order to capture the overall costs and benefits of international R&D activities more broadly. The paper argues that more creativity is needed, that our perspective needs to be broadened to tackle all variables conditioning international activities in R&D (including local conditions of demand and discourse) and to stress the importance of the absorption of global knowledge by as many actors within an innovation system as possible. On the basis of recent survey data the paper furthermore concludes that public research should be thought of as a trans-national transmission belt of knowledge and as the prime factor that shapes the attractiveness and effectiveness of a location for business R&D. Finally, it is argued that policy schemes geared towards international R&D need to accept and tackle the issue of co-ordination of governance and to take advantage of the flexible possibilities offered at the European level, beyond the logic of the European Framework Programme.
Jakob EdlerEmail:
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