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171.
Der WE-Verwalter hat, ausgestattet mit allen Rechten und Pflichten eines Machthabers iSd §§ 1002ff ABGB, nach § 20 Abs 6 WEG 2002 jedem Wohnungseigentümer auf dessen Verlangen jederzeit (§ 1012), also ohne Beschr?nkung auf bestimmte Zeitr?ume oder auf das Vorliegen wichtiger Gründe, Einsicht in die Belege des gesonderten Kontos der Eigentümergemeinschaft (oder des Anderkontos des WE-Verwalters) zu erm?glichen. Dieses Individualrecht wird lediglich durch das allgemeine Schikaneverbot gem § 1295 ABGB begrenzt.  相似文献   
172.
目的 建立复合扩增A10、C4基因座的体系 ,研究其在法医学检验中的应用价值。方法 生物学样本用Chelex - 10 0的方法提取DNA ,荧光标记的特异性引物复合扩增A10、C4基因座 ,用ABI 310 0遗传分析仪对扩增产物进行检测分型。结果 A10、C4基因座各检出 6个等位基因 ,GD值分别为 0 .6 86 ,0 .84 6 .共检出 2 3种单倍型 ,其单倍型的个体识别率为 0 .9184。扩增女性DNA ,均无特异性扩增产物 ;调查 30个二代家系 ,均未观察到突变基因的存在。结论 A10、C4复合扩增体系多态性较高 ,对法医学中男女混合检材的个人识别及父系亲缘关系鉴定有较高的应用价值。  相似文献   
173.
Journal of Indian Philosophy - According to Utpaladeva and Abhinavagupta, a subject who has freed himself from the bondage of individuality is necessarily compassionate, and his action, necessarily...  相似文献   
174.
Ohne Zusammenfassung Ich danke meiner Mitarbeiterin Andrea Iff für ihren eigenen Diskussionsbeitrag zum Thema, von dem ich viel gelernt habe, sowie Adrian Vatter und Stephan Heichel (Universit?t Konstanz) für kritische Kommentare.  相似文献   
175.
Erachtet das Gericht die (zul?ssigerweise) vor der HV abgegebene Entschlagungserkl?rung eines Zeugen für nicht unmissverst?ndlich oder endgültig oder werden im Antrag auf Vernehmung des Zeugen Anhaltspunkte vorgebracht, welche dessen nunmehrige Aussagebereitschaft plausibel erscheinen lassen, hat deren Abkl?rung in der HV zu erfolgen. Geschieht dies nicht, schl?gt jeder Zweifel am Inhalt der Erkl?rung zu Gunsten eines Entschlagungsverzichts aus, was zu einer Nichtigkeit des Urteils gem Z 5a des § 281 Abs 1 StPO führen kann.  相似文献   
176.
177.
    
Da in der Hauptverhandlung vorgekommene Tatsachen blo? den Anlass, nicht aber den Inhalt der Fragestellung nach Strafausschlie?ungsgründen iwS bilden, ist ein bestimmtes Tatsachensubstrat von vornherein nicht Gegenstand des Wahrspruchs, weswegen auch Z 11 lit b des § 345 Abs 1 StPO eine überprüfungskompetenz des OGH nicht sinnvollerweise vorsehen kann.  相似文献   
178.
§ 9 Abs 4 RBG 1987 l?sst (nur) die Vereinbarung eines angemessenen Hauptmietzinses, definiert durch dieselben Merkmale wie in § 16 Abs 1 MRG, zu. Die Mietzinsbildungsvorschrift des § 9 Abs 4 RBG ist trotz der nicht deutlichen Formulierung auch eine Mietzinsbeschr?nkungsvorschrift. Die erforderliche Gleichbehandlung aller ausdrücklich oder inhaltlich dem § 16 Abs 1 MRG zu unterstellenden Hauptmietzinsvereinbarungen gebietet, die in § 16 Abs 7 MRG normierte Reduktion des angemessenen Hauptmietzinses auch im Fall einer Vereinbarung nach § 9 Abs 4 RBG 1987 vorzunehmen.  相似文献   
179.
Im Verfahren über eine Grundrechtsbeschwerde kann nach st?ndiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes die Sachverhaltsgrundlage des dringenden Tatverdachts nur nach Ma?gabe der M?ngel- und Tatsachenrüge der Z 5 und 5a des § 281 Abs 1 StPO in Frage gestellt werden. Die rechtliche Annahme einer der von § 180 Abs 2 StPO genannten Gefahren wird vom Obersten Gerichtshof im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens – vorbehaltlich der in § 180 Abs 3 StPO genannten Tatumst?nde, welche jedenfalls in Rechnung zu stellen sind – dahin überprüft, ob sie aus den angeführten bestimmten Tatsachen abgeleitet werden durften, ohne dass die darin liegende Ermessensentscheidung als willkürlich angesehen werden müsste. Die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK gilt hinsichtlich der für die Annahme eines Haftgrundes nach § 180 Abs 2 StPO herangezogenen bestimmten Tatsachen nicht.  相似文献   
180.
Unabh?ngig davon, ob nun aufgrund einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO ein "unechter" Titelvorschuss nach § 4 Z 5 oder ein "echter" Titelvorschuss nach §§ 3, 4 Z 1 UVG begehrt wird, ist der "vorl?ufige Unterhalt" kein Vorgriff auf den "erst festzusetzenden Unterhalt", der eine nachtr?gliche "Anpassung" des auf einem Titel nach § 382a EO beruhenden Vorschusses an den endgültigen Unterhalt entsprechend § 19 Abs 2 UVG rechtfertigen k?nnte, sobald dieser festgesetzt ist. Vielmehr kann erst dann, wenn der (endgültige) Unterhalt festgesetzt ist, erstmals auf dessen Basis ein Titelvorschuss beantragt werden, dessen Beginn und Dauer sich nach § 8 UVG richten.  相似文献   
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