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341.
刘文光 《陕西行政学院学报》2000,(4)
改革开放的总设计师邓小平在科学总结和深刻反思我国法制建设正反两方面经验教训的基础上,先后就我国法制建设问题作了大量的论述,对我国法制建设理论作出了重大的贡献。主要表现在邓小平全面系统地阐明了我国法制建设的战略地位、基本方针、根本原则、关键问题、基础工程、重要方法、政治保证和根本道路,为我国实施依法治国方略,建设社会主义法治国家奠定了理论基础。 相似文献
342.
343.
Ulrich Torggler 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):137-157
Zu den bedeutendsten Neuerungen durch das Handelsrechts-?nderungsgesetz, BGBl I 2005/120, z?hlen die §§ 38 f UGB, nach denen
der Erwerber eines Unternehmens vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit dem Ver?u?erer die bestehenden unternehmensbezogenen
Rechtsverh?ltnisse übernimmt. Dadurch sollen vor allem Schuld- und Vertragsübernahmen im Zuge von Unternehmensübertragungen
erleichtert werden. Im übrigen sind Reichweite und Wirkungsweise der Neuregelung unklar. Als Eckpunkte lassen sich die Behandlung
der unternehmensbezogenen Rechtsverh?ltnisse des Ver?u?erers als Unternehmenszubeh?r und die Ersetzung der bürgerlich-rechtlichen
Zustimmungsrechte Dritter durch nachtr?gliche Widerspruchsrechte identifizieren. Damit erleichtern die §§ 38 f UGB eine stichtagsbezogene
Verfügung beim so genannten asset deal. 相似文献
344.
345.
Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschaftern oder Gesch?ftsführern treten nicht nur bei gewerblich t?tigen Gesellschaften,
sondern auch in Rechtsanwaltsgesellschaften auf. Da nach § 21c Z 2 RAO einer Rechtsanwalts-GmbH Rechtsanw?lte nur als Gesellschafter-Gesch?ftsführer
angeh?ren dürfen und nach § 21c Z 9 RAO alle der Gesellschaft angeh?renden Rechtsanw?lte allein zur Gesch?ftsführung und Vertretung
befugt sein müssen, erhebt sich die Frage, ob eine Abberufungsklage nach § 16 Abs 2 GmbHG in einer Anwalts-GmbH zul?ssig ist. 相似文献
346.
347.
Eveline Artmann 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):273-284
Die wertpapierrechtliche Einordnung des Sparbuchs ist seit jeher umstritten. Bereits Pisko hielt in seinem Lehrbuch zum ?sterreichischen
Handelsrecht aus 1923 fest, dass die rechtliche Natur der von den Spar- und Vorschusskassen und Banken ausgegebenen Einlagebücher
"bestritten" sei; "sie werden bald als blo?e Legitimationspapiere, bald als vollkommene Inhaberpapiere angesehen; nach einer
Mittelmeinung gelten diese Einlagebücher als unvollkommene Inhaberpapiere". Mit der Aufhebung der sog "anonymen Sparbücher"
und der Einführung von Identifikationspflichten durch die BWG-Novelle 2000 ist nun die Diskussion neu entflammt und soll mit
dem folgenden Beitrag fortgeführt werden. 相似文献
348.
Helmut Koziol 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):348-358
Gegen den Diskussionsentwurf für ein neues ?sterr Schadenersatzrecht wurden heftige Bedenken ge?u?ert. Die Kritiker haben
nun einen Gegenentwurf vorgelegt, der blo? eine Teilreform vorsieht. In den folgenden Ausführungen wird auf die jeweiligen
Vor- und Nachteile einer Gesamt- und einer Teilreform eingegangen. Ferner wird der Gegenentwurf an dem Ma?stab gemessen, den
dessen Verfasser an den Entwurf angelegt haben. 相似文献
349.
Der vorliegende Beitrag analysiert – unter Bezugnahme auf eine ländervergleichende empirische Studie derselben Autoren – die Verhaltensregeln für Parlamentarier und die daraus resultierenden Konsequenzen. Dabei wird zunächst auf die Frage eingegangen, was unter Transparenzpflichten verstanden wird. Im Anschluss daran werden Hypothesen über den Zusammenhang von schärferen Transparenzpflichten und diversen Variablen dargelegt, gefolgt von einer kurzen Analyse der Implikationen für die verfassungsrechtlichen Argumente in Deutschland unter Berücksichtigung auch der österreichischen Regelungen. 相似文献
350.
Falls Objekte zubeh?rtauglich sind (hier: 2 in einer Garage befindliche Kfz-Abstellpl?tze nach § 1 Abs 2 WEG 1975), k?nnen
sie – die entsprechende Widmung und Erfassung im Rahmen der Nutzwertfestsetzung (hier durch Au?erstreitrichterbeschluss aus
dem Jahr 1995) vorausgesetzt – als Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Wohnungseigentümers eines WE-Objekts im Grundbuch
einverleibt werden, wodurch die sachenrechtliche Zuordnung zum WE-Objekt erfolgt. Als Rechtsgrund für die Verbücherung des
Zubeh?r-WE in Form einer Grunddienstbarkeit scheidet allerdings eine "Amtsbest?tigung" nach § 182 Abs 3 Au?StrG (früher §
178 Au?StrG aF) aus, da hiefür nur zu Lebzeiten des Erblassers bestehende und nicht erst nach seinem Tod zu begründende (beschr?nkte)
dingliche Rechte in Frage kommen. Zum grundbücherlichen Zweck der "Amtsbest?tigung". Den Antrag nach § 182 Abs 3 Au?StrG kann
nicht der Erbe, sondern nur der Verm?chtnisnehmer mit Zustimmung des/der Erben stellen. An allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft
k?nnen entweder alle Wohnungseigentümer gemeinsam oder zumindest mit Zustimmung s?mtlicher Teilhaber zu Gunsten oder zu Lasten
der jeweiligen Mindestanteile Grunddienstbarkeiten durch Einverleibung im Grundbuch erwerben. Die Dienstbarkeitsbelastung
ist mit dem ausschlie?lichen Nutzungs- und Verfügungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers begrenzt. 相似文献