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351.
Martin Dercsaly 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):249-259
Auch die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung als gesetzlich bevorzugte Form der Willensbildung wird vom WEG 2002
nur ausschnittsweise geregelt. Die bestehenden Vorschriften sind auslegungsbedürftig, der ungeregelte Bereich verlangt nach
Anleihen aus dem Kapitalgesellschafsrecht. 相似文献
352.
Georg E. Kodek 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(4):89-97
Nachdem der OGH bereits in zwei Entscheidungen die Verwertung eines Kleingartenhauses und einer Genossenschaftswohnung im
Konkurs trotz § 5 Abs 4 KO gebilligt hatte, hat er nunmehr in einer neuen Entscheidung die Verwertung einer Genossenschaftswohnung
im Exekutionsverfahren – wenn auch mit Einschr?nkungen – für zul?ssig erkl?rt. Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidung
vor und untersucht einige sich hier stellende Folgeprobleme. 相似文献
353.
Peter Bußjäger 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(3):193-202
Differenzierungen im Recht gehören zu den Wesensmerkmalen des Bundesstaates. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie über diese Differenzierungen föderalistischer Wettbewerb entsteht und wechselseitiges Lernen ermöglicht wird. Nicht zu vernachlässigen ist aber auch der Effekt der Rechtsangleichung durch kooperativen Föderalismus. Beide Phänomene sind Bausteine einer Theorie des innovativen Bundesstaates. 相似文献
354.
Rudolf Reischauer 《Juristische Bl?tter》2009,131(7):404-426
Im Juni 2005 hat eine Arbeitsgruppe nach etwa fünfj?hriger Vorlaufzeit einen Entwurf zwecks Gesamtreform des Schadenersatzrechts
(= Arg-E) vorgelegt. Darauf hat ein Arbeitskreis nach zweij?hrigem Bemühen einen Vorschlag zu einer auf dem geltenden Recht
aufbauenden Teilreform (= EdA) unterbreitet. Diesen hat Koziol mit strengem Blick geprüft (JBl 2008, 348). Hier die Antwort.
– Im Anhang zu dieser Abhandlung wird der Entwurf des Arbeitskreises (= EdA) dem Text des geltenden Schadenersatzrechtes gegenübergestellt. 相似文献
355.
Wolfgang Wieshaider 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(2):67-71
Die Vorschriften über die Ablaufhemmung verfahrensrechtlicher Fristen orientieren sich – wie im Übrigen auch jene über die Anberaumung von Verhandlungen – an den allgemeinen Feiertagsregelungen. Diese bilden im Wesentlichen die religiösen Bedürfnisse der Bevölkerungsmehrheit ab, lassen aber Raum für solche einzelner religiöser Minderheiten. Eine Überprüfung anhand des Gleichheitssatzes fördert verfassungsrechtliche Bedenken zutage, die durch eine kleine gesetzgeberische Korrektur ausgeräumt werden könnten. 相似文献
356.
用产毒素多杀巴氏杆菌单独接种到未作任何处理的仔猪鼻腔,细菌被迅速清除,鼻甲骨不发生明显萎缩。对仔猪鼻腔用1%醋酸预先处理2天后,再接种产毒素多杀巴氏杆菌,该菌则可在鼻腔长期定居,引起严重的鼻甲骨萎缩;如再混合感染支气管败血波氏杆菌时,猪萎缩性鼻炎的病理变化和临床指征明显加重。试验结果表明,与支气管败血波氏杆菌一样,某些非传染因素也可促进产毒素多杀巴氏杆菌在猪鼻腔定居,从而导致持续性萎缩性鼻炎的发生。 相似文献
357.
Daniel Brennan 《Critical Horizons》2019,20(1):54-70
This paper explores the explicit self-deprecation in Vaclav Havel’s writings in order to outline a unique contribution to thinking about resistance contained in Havel’s oeuvre. What Havel offers is a timely critique of messianic political gestures. I will focus on how Havel’s self-deprecation offers a subtle but significant critique of western politics which also contains the kernal of a virtue ethics of sorts, instead of a blueprint for radical action. I will also explain the important and related critique of messianic politics entailed in Havel’s thought and outline the significance of this critique for the current political climate. 相似文献
358.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):24-26
Beabsichtigt der ?nderungswillige Wohnungseigentümer, auch allgemeine Teile der WE-Liegenschaft in Anspruch zu nehmen, muss
die ?nderung gem § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 sowohl der übung des Verkehrs als auch einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers
entsprechen. Dieses Interesse kann er nicht blo? mit gesteigerter Lebensqualit?t und/oder einer Wertsteigerung des ge?nderten
eigenen WE-Objekts begründen, weil der Au?erstreitrichter sonst praktisch jede ?nderung zu genehmigen h?tte, was die Bestimmung
inhaltsleer machte. Die Bereitschaft des ?nderungswilligen, auf seine Kosten Erneuerungsarbeiten an allgemeinen Teilen seines
WE-Objekts (hier: an einer Veranda) durchzuführen, ersetzt nicht die gesetzlichen Anforderungen des § 16 Abs 2 Z 1 und 2 WEG
2002. Schon vor dem Au?StrG nF hat die Parteien im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren zwar keine f?rmliche Beweislast, wohl
aber eine qualifizierte Behauptungspflicht getroffen, was seit 1. 1. 2005 darüber hinaus aus deren Vollst?ndigkeits-, Wahrheits-
und Mitwirkungspflicht nach § 16 Abs 2 leg cit folgt. Jede gerichtliche Benützungsregelung nach § 17 Abs 2 WEG 2002 – und
nicht nur die eine vertragliche Benützungsvereinbarung ?ndernde! – erfordert "wichtige Gründe". Für die erste Antragstellung
ist unerheblich, ob der ASt einen spezifischen Bedarf für die begehrte Benützungsregelung zu konkretisieren vermag. Jede Benützungsregelung
ist eine nach umfassender Interessenabw?gung zu treffende, von Billigkeitserw?gungen getragene Ermessensentscheidung des Au?erstreitrichters. 相似文献
359.
360.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):596-599
Der Begriff der "Entscheidung" iSd § 97 Au?StrG ist weit auszulegen und nicht auf konstitutive Entscheidungen einer ausl?ndischen
Beh?rde über die Aufl?sung bzw den Bestand einer Ehe einzuschr?nken. Vielmehr reicht aus, dass das Gericht an der Ehescheidung
– wenngleich nur durch Abhaltung eines Schlichtungsverfahrens oder durch Registrierung der Scheidung – mitgewirkt hat. Die
einseitige Versto?ung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht (talaq) widerspricht dem inl?ndischen ordre public. 相似文献