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41.
Marianne Takle 《International Journal of the Sociology of Law》2007,35(4):178-191
This article assesses the extent to which Germany's adaptation of European Union legal norms through altering the criteria for access to territory and rights has challenged the judicial and conceptual boundaries of its notion of national political community. It compares the policies that directly affected EU citizens’ and other immigrant groups’ access to German territory, citizenship and social integration programs. It may be seen that, in enjoying a unique and privileged position between Germans and the other foreigners, this group not only challenges and undermines the justification for this very distinction, but also transforms the concept of ‘otherness’. 相似文献
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浅析DAB的调解性和准仲裁性——以FIDIC红皮书合同条件(1999年第1版)为例 总被引:1,自引:0,他引:1
DRB作为ADR方式一种,在工程界越来越得到重视和推广。FIDIC合同条件,被誉为国际土木工程的圣经,也于1999年在引进DRB的基础上,正式形成完整、系统的DAB规则。对DAB规则进行简要归纳总结,可以以FIDIC彩虹系列中的红皮书《施工合同条件》为例。分析DAB的调解性和准仲裁性,有助于更好地了解DAB的本质,从而更好地运用DAB的调解手段来解决争议。 相似文献
43.
Herbert Zemen 《Juristische Bl?tter》2007,129(1):29-34
Mit den Novellierungen der drei ?sterreichischen Anerbengesetze 1989 wurde die Geltendmachung der Nachtragserbteilung wesentlich
erleichtert. Der Aufsatz untersucht neben den allgemeinen Voraussetzungen der Nachtragserbteilung die Stellung des Anerben
als Schuldner und der weichenden Miterben und Noterben als Berechtigte. 相似文献
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45.
Ursula Medigovic 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):69-83
Am 1. 7. 2007 trat das EU-JZG-?ndG 2007 in Kraft, mit dem der justizielle Teil des Rahmenbeschlusses des Rates der EU über
die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen und Geldbu?en und der Rahmenbeschluss des Rates
über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen innerstaatlich umgesetzt wurden.
Damit wird der mit dem Europ?ischen Haftbefehl von der EU eingeschlagene Weg in einem weiteren Rechtshilfebereich, n?mlich
dem der Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen durch einen
anderen Mitgliedstaat, fortgesetzt, indem einerseits traditionelle materielle Rechtshilfehindernisse eingeschr?nkt und anderseits
auf die Einbeziehung einer politischen Beh?rde in das Vollstreckungsverfahren verzichtet wird. Der folgende Beitrag untersucht,
wie sich die materiellen Voraussetzungen für die Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen
Anordnungen im ?sterr Justizstrafrecht nunmehr darstellen und welche Auslegungsprobleme sich bei einigen von ihnen ergeben. 相似文献
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Marcus Klamert 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):158-170
Die unmittelbare Wirkung von EG-Richtlinien sowie die Auslegung nationalen Rechts in ihrem Licht sind Instrumente zur Herstellung
von Gemeinschaftsrechtskonformit?t, die in der Rechtsprechung der ?sterreichischen H?chstgerichte sehr h?ufig zur Anwendung
kommen. Der vorliegende Beitrag soll einerseits den, mancherorts immer noch bestrittenen, "Vorrang" der richtlinienkonformen
Auslegung argumentativ untermauern sowie zur Kl?rung offener Fragen zu Zul?ssigkeit und Durchführung richtlinienkonformer
Rechtsfortbildung beitragen. Weiters soll gezeigt werden, dass die H?chstgerichte sowohl in der methodisch notwendigen Abgrenzung
der beiden Instrumente als auch der konkreten Anwendung richtlinienkonformer Auslegung nicht sehr einheitlich und nur wenig
transparent urteilen. 相似文献
47.
Renate Pletzer 《Juristische Bl?tter》2008,130(8):490-502
Vor kurzem hatte der OGH wieder einen Fall von "wrongful birth" zu entscheiden; den Eltern wurde der gesamte Unterhaltsaufwand
für ihr behindert geborenes Kind zugesprochen. Ausgehend von dieser Entscheidung behandelt der folgende Beitrag die Frage,
ob die Anerkennung eines Ersatzanspruches in diesem Umfang insbesondere mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Behandlungsvertrages
geboten erscheint. Daneben wird auf die nach wie vor uneinheitliche Rsp des H?chstgerichts zu "wrongful birth" einerseits
und "wrongful conception" andererseits eingegangen. 相似文献
48.
Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung eines (Unterhalts-)Regressanspruches des Scheinvaters gegen den wahren Vater
war bislang die Feststellung der Vaterschaft in einer eigenen und gegenüber allen wirkenden gerichtlichen Statusentscheidung.
Dies war insofern problematisch, als der Scheinvater hierfür kein eigenes Antragsrecht hatte. So wie in Deutschland war in
?sterreich eine Beurteilung der Vaterschaft als Vorfrage im streitigen Unterhaltsregressverfahren nicht m?glich. Nunmehr hat
der BGH eine solche inzidente Feststellung unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Der Beitrag analysiert die Beweggründe
des BGH in dieser richtungsweisenden Entscheidung und geht der Frage nach, ob und inwieweit die Inzidentfeststellung auch
in ?sterreich m?glich oder sogar geboten ist. 相似文献
49.
Johannes Stabentheiner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):29-35
Am 29. und 30. November 2007 veranstaltete das BMJ gemeinsam mit dem Institut für Zivilrecht der Universit?t Wien ein rechtswissenschaftliches
Symposium unter dem Titel "ABGB 2011". Mit dieser Tagung sollte ausgelotet werden, welcher Reformbedarf am ABGB heute zu erkennen
ist und welche Erneuerungsschritte sich dafür empfehlen. Die Veranstaltung sollte den Auftakt für ein systematisch angelegtes,
weit greifendes Projekt zur Modernisierung des ABGB bilden, durch das unser ehrwürdiges Gesetzbuch an die Bedürfnisse der
Gegenwart angepasst und anl?sslich des 200j?hrigen Jubil?ums seines Bestehens unter grundlegender Beibehaltung seines Aufbaus
und seiner Wertungen erneuert werden soll. Freilich soll dies nicht durch eine umfassende Neukodifikation (die sich bei diesem
gro?en Gesetzeswerk nicht als notwendig erweist), sondern durch abschnittsweise und sukzessive überarbeitung des Regelungsbestandes
geschehen. Bei diesem Reformprozess soll es darum gehen, die Sprache, die Begriffswelt, die Einzelregelungen und die Probleml?sungskapazit?t
des ABGB auf die H?he der Zeit zu bringen, freilich mit Behutsamkeit und sorgf?ltigem Blick auf die Abw?gungen, von denen
sich der historische Gesetzgeber hatte leiten lassen. Dabei sollten überholte Regelungen beseitigt, aktuelle Vertragstypen
– soweit erforderlich – im Gesetzesrecht erfasst und Rechtsfragen, die sich im jeweiligen Kontext heute typischerweise stellen,
gel?st werden, dies alles unter Bedachtnahme auf die dazu in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft erarbeiteten
überlegungen. Besonders w?re darauf zu achten, m?glichst einfache und für die Bürgerinnen und Bürger verst?ndliche Bestimmungen
zu schaffen. Beim Symposium wurde auch die Frage behandelt, ob zivilrechtliche Sondernormen wieder in das ABGB als Stammgesetz
zurückgeführt werden sollten. Für den Bereich des Wohnrechts war diese Fragestellung dem Autor anvertraut, der seine Analyse
dazu im folgenden Beitrag dem wohnrechtlichen Publikum vorlegt. Der Vortragsstil wurde beibehalten. Alle beim Symposium gehaltenen
Referate sind in dem von Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer herausgegebenen, bei Manz erschienenen Tagungsband zu dieser
Veranstaltung nachzulesen. 相似文献
50.
Olaf Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):237-243
Im Bereich voller Anwendbarkeit des MRG hat der Vermieter für eine Erhaltung des Mietgegenstandes "im jeweils ortsüblichen
Standard" zu sorgen. Der vorliegende Beitrag versucht, dem unbestimmten Gesetzesbegriff der Ortsüblichkeit anhand der bisherigen
Rechtsprechung Konturen zu verleihen sowie Kriterien für die bisher unklare Abgrenzung zwischen dem dynamischen Erhaltungsbegriff
des § 3 MRG und der Verbesserung nach § 4 MRG herauszuarbeiten. 相似文献