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341.
342.
Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschaftern oder Gesch?ftsführern treten nicht nur bei gewerblich t?tigen Gesellschaften,
sondern auch in Rechtsanwaltsgesellschaften auf. Da nach § 21c Z 2 RAO einer Rechtsanwalts-GmbH Rechtsanw?lte nur als Gesellschafter-Gesch?ftsführer
angeh?ren dürfen und nach § 21c Z 9 RAO alle der Gesellschaft angeh?renden Rechtsanw?lte allein zur Gesch?ftsführung und Vertretung
befugt sein müssen, erhebt sich die Frage, ob eine Abberufungsklage nach § 16 Abs 2 GmbHG in einer Anwalts-GmbH zul?ssig ist. 相似文献
343.
344.
Eveline Artmann 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):273-284
Die wertpapierrechtliche Einordnung des Sparbuchs ist seit jeher umstritten. Bereits Pisko hielt in seinem Lehrbuch zum ?sterreichischen
Handelsrecht aus 1923 fest, dass die rechtliche Natur der von den Spar- und Vorschusskassen und Banken ausgegebenen Einlagebücher
"bestritten" sei; "sie werden bald als blo?e Legitimationspapiere, bald als vollkommene Inhaberpapiere angesehen; nach einer
Mittelmeinung gelten diese Einlagebücher als unvollkommene Inhaberpapiere". Mit der Aufhebung der sog "anonymen Sparbücher"
und der Einführung von Identifikationspflichten durch die BWG-Novelle 2000 ist nun die Diskussion neu entflammt und soll mit
dem folgenden Beitrag fortgeführt werden. 相似文献
345.
Helmut Koziol 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):348-358
Gegen den Diskussionsentwurf für ein neues ?sterr Schadenersatzrecht wurden heftige Bedenken ge?u?ert. Die Kritiker haben
nun einen Gegenentwurf vorgelegt, der blo? eine Teilreform vorsieht. In den folgenden Ausführungen wird auf die jeweiligen
Vor- und Nachteile einer Gesamt- und einer Teilreform eingegangen. Ferner wird der Gegenentwurf an dem Ma?stab gemessen, den
dessen Verfasser an den Entwurf angelegt haben. 相似文献
346.
Der vorliegende Beitrag analysiert – unter Bezugnahme auf eine ländervergleichende empirische Studie derselben Autoren – die Verhaltensregeln für Parlamentarier und die daraus resultierenden Konsequenzen. Dabei wird zunächst auf die Frage eingegangen, was unter Transparenzpflichten verstanden wird. Im Anschluss daran werden Hypothesen über den Zusammenhang von schärferen Transparenzpflichten und diversen Variablen dargelegt, gefolgt von einer kurzen Analyse der Implikationen für die verfassungsrechtlichen Argumente in Deutschland unter Berücksichtigung auch der österreichischen Regelungen. 相似文献
347.
Falls Objekte zubeh?rtauglich sind (hier: 2 in einer Garage befindliche Kfz-Abstellpl?tze nach § 1 Abs 2 WEG 1975), k?nnen
sie – die entsprechende Widmung und Erfassung im Rahmen der Nutzwertfestsetzung (hier durch Au?erstreitrichterbeschluss aus
dem Jahr 1995) vorausgesetzt – als Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Wohnungseigentümers eines WE-Objekts im Grundbuch
einverleibt werden, wodurch die sachenrechtliche Zuordnung zum WE-Objekt erfolgt. Als Rechtsgrund für die Verbücherung des
Zubeh?r-WE in Form einer Grunddienstbarkeit scheidet allerdings eine "Amtsbest?tigung" nach § 182 Abs 3 Au?StrG (früher §
178 Au?StrG aF) aus, da hiefür nur zu Lebzeiten des Erblassers bestehende und nicht erst nach seinem Tod zu begründende (beschr?nkte)
dingliche Rechte in Frage kommen. Zum grundbücherlichen Zweck der "Amtsbest?tigung". Den Antrag nach § 182 Abs 3 Au?StrG kann
nicht der Erbe, sondern nur der Verm?chtnisnehmer mit Zustimmung des/der Erben stellen. An allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft
k?nnen entweder alle Wohnungseigentümer gemeinsam oder zumindest mit Zustimmung s?mtlicher Teilhaber zu Gunsten oder zu Lasten
der jeweiligen Mindestanteile Grunddienstbarkeiten durch Einverleibung im Grundbuch erwerben. Die Dienstbarkeitsbelastung
ist mit dem ausschlie?lichen Nutzungs- und Verfügungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers begrenzt. 相似文献
348.
Martin Dercsaly 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):249-259
Auch die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung als gesetzlich bevorzugte Form der Willensbildung wird vom WEG 2002
nur ausschnittsweise geregelt. Die bestehenden Vorschriften sind auslegungsbedürftig, der ungeregelte Bereich verlangt nach
Anleihen aus dem Kapitalgesellschafsrecht. 相似文献
349.
Georg E. Kodek 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(4):89-97
Nachdem der OGH bereits in zwei Entscheidungen die Verwertung eines Kleingartenhauses und einer Genossenschaftswohnung im
Konkurs trotz § 5 Abs 4 KO gebilligt hatte, hat er nunmehr in einer neuen Entscheidung die Verwertung einer Genossenschaftswohnung
im Exekutionsverfahren – wenn auch mit Einschr?nkungen – für zul?ssig erkl?rt. Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidung
vor und untersucht einige sich hier stellende Folgeprobleme. 相似文献
350.
Peter Bußjäger 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(3):193-202
Differenzierungen im Recht gehören zu den Wesensmerkmalen des Bundesstaates. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie über diese Differenzierungen föderalistischer Wettbewerb entsteht und wechselseitiges Lernen ermöglicht wird. Nicht zu vernachlässigen ist aber auch der Effekt der Rechtsangleichung durch kooperativen Föderalismus. Beide Phänomene sind Bausteine einer Theorie des innovativen Bundesstaates. 相似文献