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131.
Olaf Riss 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):156-170
Mit der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie durch das Gew?hrleistungsrechts-?nderungsgesetz wurde im ?sterr Recht
das Einstehenmüssen des übergebers nicht nur für eigene ?ffentliche ?u?erungen, sondern auch für jene Dritter ausdrücklich
festgeschrieben. Der vorliegende Beitrag untersucht die einschl?gige Regelung des § 922 ABGB sowohl unter dem Gesichtspunkt
gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben als auch im Lichte des (nationalen) Privatrechtssystems und stellt dabei in Frage, dass
ein Einstehenmüssen für ?ffentliche ?u?erungen jedenfalls deren Einbeziehung in die Parteienvereinbarung voraussetzt. 相似文献
132.
Renate Pletzer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):409-433
Anl?sslich einer Reihe von Entscheidungen jüngeren Datums geht der Beitrag der für das ?sterreichische Recht bislang nicht
er?rterten Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen beim Schmerzengeldanspruch ein Vorteilsausgleich stattzufinden
hat. 相似文献
133.
Daniela Huemer 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):647-650
Im Februar 2007 hat sich der OGH in der Entscheidung 7 Ob 266/06b neuerlich mit der Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft
von GmbH-Gesellschaftern befasst und erstmals dezidiert ausgesprochen, dass das Abstellen auf die (formale) Gesch?ftsführungsbefugnis
stets Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft ist. Zu der in der Literatur strittigen Frage, ab welchem Beteiligungsausma?
der (gesch?ftsführende) Gesellschafter als Unternehmer anzusehen ist, hat der OGH hingegen nicht Stellung genommen. Der vorliegende
Kurzbeitrag gibt zun?chst die bisherige Rsp sowie den bisherigen Diskussionsstand zu diesem Thema wieder und setzt sich sodann
kritisch mit den zentralen Kernaussagen dieser Entscheidung auseinander. Abschlie?end werden die Auswirkungen dieser Rsp auf
die praktische Vertragsgestaltung exemplarisch anhand von Optionsvertr?gen dargestellt. 相似文献
134.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(1):28-29
Nach stRsp bezieht sich die Rückwirkung eines Gesetzes nur auf jene Tatbest?nde, für die sie ausdrücklich ausgesprochen wird.
Das übergangsrecht des 3. W?G h?lt am Grundsatz fest, dass neues Recht (hier: nach § 19 Abs 2 WEG 1975 einstimmig schriftlich
zu vereinbarender, vom Anteilsverh?ltnis abweichender Aufteilungsschlüssel der Liftkosten) nicht auf Sachverhalte anzuwenden
ist, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung endgültig und abschlie?end verwirklicht worden sind (hier: Mehrheitsvereinbarung
der Wohnungseigentümer gem § 19 Abs 1 Z 1 WEG 1975 idF § 56 Z 2 MRG). Auch § 56 Abs 9 WEG 2002 ?ndert nichts daran, dass die
seinerzeit von den Wohnungseigentümern geschlossene Mehrheitsvereinbarung nach § 19 Abs 1 Z 1 WEG 1975 weiterhin wirksam bleibt. 相似文献
135.
当前证据运用中人权保障的缺陷主要存在于指导思想上不明晰、过高估计沉默权的效力、对当事人及其它诉讼参与人保障意识不够等方面;完善人权保障应从证据制度的目的、任务、原则、程序等方面去考虑,建立一整套完整的运用证据的规则体系,并体现在程序中。 相似文献
136.
Der Gesetzgeber hat in Kenntnis der Rsp, auch der darin ge?u?erten Bedenken zur und der Problematik aus der fehlenden Rügeobliegenheit
bei Unbrauchbarkeit der Wohnung, etwa – wie hier – infolge schwerster M?ngel der Elektroinstallation, eine Gesetzes?nderung
normiert, die Anwendung der neuen Rechtslage allerdings nur für nach dem 30. September 2006 abgeschlossene Mietvertr?ge vorgesehen.
Angesichts dieser klaren Gesetzeslage steht es den Gerichten nicht zu, diesem übergangsrecht im Wege der Gesetzesauslegung
den Boden zu entziehen und eine generelle Rügeobliegenheit iSd § 15a Abs 2 letzter Satz MRG idF WRN 2006 bereits für vor dem
30. September 2006 abgeschlossene Mietvertr?ge anzunehmen. Die Regeln über die Mietzinsbildung stellen leges speciales zu
den allgemeinen Gew?hrleistungsregeln des ABGB dar. 相似文献
137.
Konrad Lachmayer 《Juristische Bl?tter》2007,129(12):750-767
Im letzten Jahrzehnt hat der VfGH eine Rsp-Linie zu Ausgliederungen und Beleihungen entwickelt, die zu einer intensiven literarischen
Auseinandersetzung mit den vom VfGH aufgestellten Kriterien für Ausgliederungen und Beleihungen geführt hat. Die zentrale
Rolle der demokratischen Legitimation und die Plausibilit?t eines beweglichen Systems der Beleihungskriterien stehen im Zentrum
der vorliegenden Analyse. In weiterer Folge werden Fragen der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit thematisiert. 相似文献
138.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):355-356
§ 1120 ABGB ist im Substitutionsfall analog auf den übergang der Bestandsache vom befreiten Vorerben auf den Nacherben anzuwenden.
Das Kündigungsrecht nach § 1120 ABGB muss binnen angemessener Frist geltend gemacht werden, andernfalls die Vereinbarung über
die Beendigung des Bestandverh?ltnisses doch ma?geblich ist, weil ein Eintritt des Erwerbers der Bestandsache in allf?llige
vertragliche Kündigungsbeschr?nkungen auch schlüssig zwischen Erwerber und Bestandnehmer vereinbart werden kann. 相似文献
139.
How does the history of your country and its legal traditions affect your identity as a citizen, researcher, teacher? In case you happen to be from Germany, how do you live with the memory of national crimes - and the fact that legal academia identified in significant numbers with the Nazi regime? Are there affinities in German legal traditions to anti-liberal ideologies and authoritarian mentalities? How did post-war Germany face its past? The essay does not try to address these questions systematically but through a narrative which seeks to trace the biographical impact of the German history.
相似文献140.
Sabri Sayarı 《South European society & politics》2016,21(2):263-280
AbstractTurkey’s snap parliamentary election in November 2015 took place in an environment of growing political violence and terrorism resulting from the renewal of the Kurdish conflict in the southeast and two major suicide bombings carried out by Islamic State of Iraq and Syria (ISIS). Presenting the coalition arithmetic, the article first examines the failure to form a government after the previous election five months earlier. It then examines the campaign for the November election, including party strategies, key issues and the role of the media, before analysing the results and the election winners and losers. In restoring a parliamentary majority for the Adalet ve Kalk?nma Partisi (Justice and Development Party – AKP) that has governed Turkey continuously for the past 13 years, the November election marked the basic continuity of Turkey’s predominant party system. 相似文献