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371.
Nachdem der OGH bereits in zwei Entscheidungen die Verwertung eines Kleingartenhauses und einer Genossenschaftswohnung im Konkurs trotz § 5 Abs 4 KO gebilligt hatte, hat er nunmehr in einer neuen Entscheidung die Verwertung einer Genossenschaftswohnung im Exekutionsverfahren – wenn auch mit Einschr?nkungen – für zul?ssig erkl?rt. Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidung vor und untersucht einige sich hier stellende Folgeprobleme.  相似文献   
372.
Differenzierungen im Recht gehören zu den Wesensmerkmalen des Bundesstaates. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie über diese Differenzierungen föderalistischer Wettbewerb entsteht und wechselseitiges Lernen ermöglicht wird. Nicht zu vernachlässigen ist aber auch der Effekt der Rechtsangleichung durch kooperativen Föderalismus. Beide Phänomene sind Bausteine einer Theorie des innovativen Bundesstaates.  相似文献   
373.
Im Juni 2005 hat eine Arbeitsgruppe nach etwa fünfj?hriger Vorlaufzeit einen Entwurf zwecks Gesamtreform des Schadenersatzrechts (= Arg-E) vorgelegt. Darauf hat ein Arbeitskreis nach zweij?hrigem Bemühen einen Vorschlag zu einer auf dem geltenden Recht aufbauenden Teilreform (= EdA) unterbreitet. Diesen hat Koziol mit strengem Blick geprüft (JBl 2008, 348). Hier die Antwort. – Im Anhang zu dieser Abhandlung wird der Entwurf des Arbeitskreises (= EdA) dem Text des geltenden Schadenersatzrechtes gegenübergestellt.  相似文献   
374.
Die Vorschriften über die Ablaufhemmung verfahrensrechtlicher Fristen orientieren sich – wie im Übrigen auch jene über die Anberaumung von Verhandlungen – an den allgemeinen Feiertagsregelungen. Diese bilden im Wesentlichen die religiösen Bedürfnisse der Bevölkerungsmehrheit ab, lassen aber Raum für solche einzelner religiöser Minderheiten. Eine Überprüfung anhand des Gleichheitssatzes fördert verfassungsrechtliche Bedenken zutage, die durch eine kleine gesetzgeberische Korrektur ausgeräumt werden könnten.  相似文献   
375.
Ungeachtet des Umstandes, dass der Text des UStG 1994 insoweit gleich lautende Tatbestandsmerkmale verwendet, ist der Begriff "Vermietung" nur im § 6 Abs 1 Z 16 und im § 10 Abs 1 Z 4 UStG 1994 im gemeinschaftsrechtlichen Sinn auszulegen, nicht auch – sondern im zivilrechtlichen Sinn – im § 2 Abs 3 UStG 1994 (iZm K?rperschaften ?ffentlichen Rechts).  相似文献   
376.
刑法中的信赖原则作为在一个共同参与社会分工团体行事的法则,通过分析其与刑法学相关理论概念历史性变革的关系,阐明该原则在犯罪论体系中的地位,以及信赖原则如何影响注意义务来否定过失责任的承担。信赖原则作为构成要件中的阻却事由,其关注重点在于面临危险时是否采取了合理地回避结果发生的措施。  相似文献   
377.
The test strip Rapignost-Amylase (Behring) for the rapid determination of alpha-amylase in the urine is also suitable for the determination of salivary amylase in stains stored up to 6 weeks at room temperature. The stains are extracted with physiological saline (extraction time 30 min), then the application zone of the strip is wetted with the extract. Positive amylase-reaction is recognised as a reddish-violet colouration of the reaction zone. Biological stains with low amylase concentrations (urine semen, vaginal secretion, mucus) react amylase negative. The method is uncomplicated and can be completed within 30 min. The test strips are easily available and stable during storage. Therefore the determination of saliva with test strips should be preferred to the clinical methods if the storage times of the stain are not longer than 4-6 weeks. It is a suitable procedure to determine salivary stains for use in forensic biology.  相似文献   
378.
Beabsichtigt der ?nderungswillige Wohnungseigentümer, auch allgemeine Teile der WE-Liegenschaft in Anspruch zu nehmen, muss die ?nderung gem § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 sowohl der übung des Verkehrs als auch einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers entsprechen. Dieses Interesse kann er nicht blo? mit gesteigerter Lebensqualit?t und/oder einer Wertsteigerung des ge?nderten eigenen WE-Objekts begründen, weil der Au?erstreitrichter sonst praktisch jede ?nderung zu genehmigen h?tte, was die Bestimmung inhaltsleer machte. Die Bereitschaft des ?nderungswilligen, auf seine Kosten Erneuerungsarbeiten an allgemeinen Teilen seines WE-Objekts (hier: an einer Veranda) durchzuführen, ersetzt nicht die gesetzlichen Anforderungen des § 16 Abs 2 Z 1 und 2 WEG 2002. Schon vor dem Au?StrG nF hat die Parteien im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren zwar keine f?rmliche Beweislast, wohl aber eine qualifizierte Behauptungspflicht getroffen, was seit 1. 1. 2005 darüber hinaus aus deren Vollst?ndigkeits-, Wahrheits- und Mitwirkungspflicht nach § 16 Abs 2 leg cit folgt. Jede gerichtliche Benützungsregelung nach § 17 Abs 2 WEG 2002 – und nicht nur die eine vertragliche Benützungsvereinbarung ?ndernde! – erfordert "wichtige Gründe". Für die erste Antragstellung ist unerheblich, ob der ASt einen spezifischen Bedarf für die begehrte Benützungsregelung zu konkretisieren vermag. Jede Benützungsregelung ist eine nach umfassender Interessenabw?gung zu treffende, von Billigkeitserw?gungen getragene Ermessensentscheidung des Au?erstreitrichters.  相似文献   
379.
380.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(9):596-599
Der Begriff der "Entscheidung" iSd § 97 Au?StrG ist weit auszulegen und nicht auf konstitutive Entscheidungen einer ausl?ndischen Beh?rde über die Aufl?sung bzw den Bestand einer Ehe einzuschr?nken. Vielmehr reicht aus, dass das Gericht an der Ehescheidung – wenngleich nur durch Abhaltung eines Schlichtungsverfahrens oder durch Registrierung der Scheidung – mitgewirkt hat. Die einseitige Versto?ung der Ehefrau durch den Ehemann nach islamischem Recht (talaq) widerspricht dem inl?ndischen ordre public.  相似文献   
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