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201.
Subjektives Recht von Landtagsabgeordneten auf (ungestörte) Benutzung bestimmter Büroräumlichkeiten?
Nicolas Raschauer 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(1):46-57
Zwei rezente Entscheidungen des UVS NÖ bzw des VfGH geben Anlass zur Diskussion, ob und inwieweit niederösterreichischen Landtagsabgeordneten ein grundsätzlich (für die Dauer einer Legislaturperiode) uneingeschränktes subjektives Recht auf Benutzung bestimmter Büroräumlichkeiten – bzw korrespondierend zu ihrer rechtlichen Stellung: ein entsprechendes, im nö Landesrecht verankertes Nutzungsrecht sui generis – zukommt. Die Erörterung dieser Frage hat – bedingt durch den jeweiligen Entscheidungsgegenstand – primär nach Maßgabe des niederösterreichischen Landes (verfassungs)rechts unter Einschluss bundes(verfassungs) rechtlicher Erwägungen zu erfolgen. Dennoch ist die nachfolgende Abhandlung auch über das niederösterreichische Landesrecht hinaus von Interesse: Zum einen gilt es, aus Sicht des allgemeinen Verwaltungsrechts zu erörtern, welches Landesorgan für die Verwaltung (Zuweisung, Entziehung) der Büroräumlichkeiten, die Landtagsabgeordneten zur Benutzung eingeräumt sind, zuständig ist. Dann ist zu klären, ob Landtagsabgeordneten aus der Zuweisung eines Büroraumes ein grundsätzlich uneingeschränktes Nutzungsrecht (anders: ein von der Rechtsordnung anerkanntes subjektives Recht) für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode zukommt. Abschließend ist zu hinterfragen, ob die Beschränkung bzw Entziehung der Büroräumlichkeit (Beeinträchtigung des Nutzungsrechts), wie der VfGH meint, tatsächlich einen (bekämpfbaren) Akt der Hoheitsverwaltung darstellt. In die Überlegungen fließen zusätzlich die vom VfGH in der zuvor angesprochenen Entscheidung B 914/07-11 entwickelten Leitgedanken ein. Zuvor ist jedoch kurz auf den Sachverhalt einzugehen, der für die in Rede stehenden Entscheidungen maßgebend war. 相似文献
202.
Volker Boehme-Neßler 《Journal für Rechtspolitik》2009,17(1):1-12
Das Recht ist in modernen Gesellschaften ein wichtiges Steuerungsmittel. Schon bisher ist es allerdings nicht das einzige Instrument gewesen, um gesellschaftliche Entwicklungen und individuelles Verhalten zu beeinflussen. Es gab und gibt Bereiche, die sich selbst organisieren und in denen staatliches Recht aus unterschiedlichen Gründen nicht das entscheidende Steuerungsmittel ist. Dieser Beitrag untersucht, wie sich die zunehmende Digitalisierung der modernen Gesellschaften auf die Steuerungsfähigkeit des Rechts auswirkt. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Bedeutung des Rechts in der digitalisierten und hoch fragmentierten Welt abnimmt. Das Recht muss sich deshalb Verbündete in anderen Bereichen der Gesellschaft suchen, um weiterhin Steuerungsfunktionen für die Gesellschaft wahrnehmen zu können. Der Beitrag skizziert, wer als Verbündeter des Rechts in Frage kommt und wie die notwendigen transrechtlichen Kooperationen aussehen könnten. 相似文献
203.
刘素心 《天津市工会管理干部学院学报》2009,17(2):44-46
为了培养具有创新精神和创新能力的创新人才,高等学校(特别是教学研究型大学和研究型大学)必须开展研究型教学,以此推进创新教育。研究型教学是对传统教学模式的创新,它体现了高等教育中以学生为中心的理念,对培养创新人才有重要的作用。本文就研究型教学在创新人才培养过程中所起的重要作用,以及对我校的教学,研究型教学实践案例进行探讨。 相似文献
204.
205.
206.
Das Grundrecht auf den Schutz des Briefgeheimnisses verbietet nicht nur staatliche Eingriffe, sondern verlangt dem Staat von
heute auch ein vielf?ltiges Engagement zu dessen Umsetzung im Verh?ltnis Privater zueinander ab. Dies einmal mit Blick auf
die Beseitigung des Postmonopols und den Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern einerseits, die Entwicklung neuer Informationstechniken
andererseits, aber auch die Verdichtung spezifischer Problemlagen "dritterseits" wie überalterung der Bev?lkerung und die
Aufl?sung herk?mmlicher Familienstrukturen (Briefverkehr ?lterer Menschen, zwischen Kindern und nicht obsorgeberechtigten
Elternteilen, aber auch zwischen Kindern und Gro?eltern und angesichts des weiteren Steigens des Lebensalters auch Urgro?eltern). 相似文献
207.
Proof of concept centers: accelerating the commercialization of university innovation 总被引:1,自引:0,他引:1
Innovation drives economic growth. Economic growth leads to longer, healthier lives by transforming yesterday’s luxuries into
better, cheaper, and more efficient goods and services. University research is a key component of our nation’s innovative
capacity. In an increasingly dynamic and global economy, the institutional infrastructure is inefficient at moving university
innovations to the marketplace. University researchers often face convoluted procedures with insufficient guidance to commercialize
their innovations. As angel investors and venture capitalists increasingly invest in later stage enterprises (See PricewaterhouseCoopers,
and National Venture Capital Association. MoneyTree™ survey report. 2007. and VentureOne, “Venture Capital Industry Report.” DowJones 2006), researchers face difficulty finding early stage
funding to develop and test prototypes and conduct market research. In order to fill this funding gap and accelerate the commercialization
of university innovations, a new type of organization has emerged—the proof of concept center. An analysis of the Deshpande
Center at MIT and the von Liebig Center at UCSD provides valuable insight into how proof of concept centers can facilitate
the transfer of university innovations into commercial applications.
相似文献
David B. Audretsch (Corresponding author)Email: |
208.
Magdalena Thöni 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(2):131-138
Der vorliegende Beitrag verfolgt die Zielsetzung die rechtliche als auch ökonomische Auffassung von Interessensabwägungen im öffentlichen Recht auf der Basis der Rechtsökonomie zusammenzuführen. Dafür wird die Abwägung von (konfligierenden) Interessen in einem juristischen Kontext diskutiert, in dem funktionelle und normative Anforderungen aufgezeigt werden und die juristische Sichtweise ausführlich erörtert wird. Anschließend werden im Rahmen einer rechtsökonomischen Antwort ökonomische Argumente und Instrumente vorgestellt, die es ermöglichen, eine übergeordnete Theoriesprache für den juristischen Abwägungsprozess zu definieren. Basierend auf diesem Schritt wird eine potenzielle Integration von Kosten Nutzen Analysen und Kompensationsmechanismen in den juristischen Abwägungsprozess besprochen. 相似文献
209.
Günther Winkler 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(1):50-57
Nach der Bundesverfassung sind die Mitglieder der Volksanwaltschaft von den drei mandatsstärksten Parteien zu nominieren. Der Beitrag untersucht das Bestellungsverfahren der Volksanwaltschaft, wenn mehr als drei Parteien infolge gleicher Mandatsstärke ein Nominierungsrecht beanspruchen. 相似文献
210.
Pia Abel Dragana Damjanovic Michael Holoubek Kerstin Holzinger 《Journal für Rechtspolitik》2008,16(4):219-268
Zusammenfassung Die im Nachfolgenden abgedruckte Studie wurde im Auftrag der Bundesarbeitskammer ?sterreich erstellt. Ihr Anliegen ist es,
M?glichkeiten einer verst?rkten Verankerung der energiepolitischen Zielsetzung "Versorgungssicherheit" im ?sterreichischen
Elektrizit?tsrecht auszuloten. Auf Basis des geltenden gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmens, werden Spielr?ume, die sich
für eine Regelung von Aspekten der Versorgungssicherheit nutzen lassen, ermittelt und entsprechende rechtspolitische Vorschl?ge
erarbeitet. Die Studie gliedert sich nach den drei Marktstufen des Elektrizit?tssektors: der Ebene der Erzeugung, des Netzbetriebs
und der Lieferung (Versorgung mit Strom). Die Rechtslage, Entscheidungspraxis der Regulierungsbeh?rden, Gerichtsentscheidungen
und Literatur sind auf dem Stand April 2008 verarbeitet. 相似文献