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221.
汪华 《湖南公安高等专科学校学报》2003,18(6):17-20
山区公安机关在全面建设小康社会的进程中面临维稳工作的复杂性、治安形势的严峻性、安全隐患的多样性、涉毒违法犯罪的严重性、群众法制意识的淡薄性、警务保障的滞后性等形势,必须做到观念求新、工作求实、改革求效、执法求公、保障求力、队伍求严,努力实现公安工作新跨越的目标. 相似文献
222.
关于建设学习型政党的思考 总被引:5,自引:0,他引:5
徐中 《中共天津市委党校学报》2003,2(1):13-16,36
重视学习、善于学习是中国共产党的光荣传统。党的十六大提出要建设全民学习、终身学习的学习型社会,这对我们党的学习提出了新的要求,也为建设学习型政党提供了良好的契机。建设学习型政党,是新世纪党的建设面临的一项崭新而又重大的课题。本文对建设学习型政党的必然性和重要性以及如何建设学习型政党,作了初步探讨。 相似文献
223.
李兴山 《中共天津市委党校学报》2003,2(2):22-27
党的十六大报告为社会主义政治经济学的进一步丰富和发展提供了依据,指明了方向。社会主义政治经济学必须把社会主义的经济发展作为主要研究对象,把“公有制为主体、多种所有制经济共同发展”这一基本经济制度作为研究的主要内容,把“走新型工业化道路”作为重要研究课题。社会主义政治经济学要研究“扩大中等收入者比重”,形成较合理的收入分配结构问题;研究调整国有经济布局和结构,改革国有资产管理体制问题;研究坚持社会主义市场经济的改革方向,建立和完善现代市场体系问题。 相似文献
224.
Wittmann-Tiwald 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(6):184-186
Wurde im Fall des Vermieterwechsels das Begehren auf Feststellung der Teilnichtigkeit der (Unter)Mietzinsvereinbarung nur
gegenüber dem früheren (Unter)Vermieter innerhalb der Pr?klusivfrist des § 26 Abs 4 MRG erhoben, so ist zu prüfen, ob diesem
gegenüber ein Rechtschutzbedürfnis an der Geltendmachung der Teilnichtigkeit besteht. Es reicht hingegen nicht aus, wenn ein
solches Rechtschutzbedürfnis nur gegen den nach Ablauf der Pr?klusivfrist belangten aktuellen (Unter)Vermieter (Einzelrechtsnachfolge)
vorliegt. Die Pr?klusivfrist des § 26 Abs 4 MRG ist nur dann gewahrt, wenn nicht nur die Aktivlegitimation, sondern auch die
Passivlegitimation des Antragsgegners materiellrechtlich begründet ist. 相似文献
225.
Malesich 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(3):75-76
Ma?geblich für die Zul?ssigkeit der Mietzinserh?hung auf Grund einer Wertsicherungsvereinbarung ist jener Zinstermin, zu dem
das Erh?hungsbegehren wirksam wird. Dieser Zeitpunkt setzt auch die 3-j?hrige Pr?klusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG in Gang. 相似文献
226.
荣长海 《天津行政学院学报》2006,8(4):14-18
中国特色社会主义理论是发展的、分阶段的。继邓小平理论、“三个代表”重要思想之后,从党的十六大起,中国特色社会主义理论进入新的发展阶段。这一时期中共中央提出的以科学发展观为代表的一系列重大战略思想和科学判断,是这一阶段的最新理论成果。 相似文献
227.
Falls Objekte zubeh?rtauglich sind (hier: 2 in einer Garage befindliche Kfz-Abstellpl?tze nach § 1 Abs 2 WEG 1975), k?nnen
sie – die entsprechende Widmung und Erfassung im Rahmen der Nutzwertfestsetzung (hier durch Au?erstreitrichterbeschluss aus
dem Jahr 1995) vorausgesetzt – als Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Wohnungseigentümers eines WE-Objekts im Grundbuch
einverleibt werden, wodurch die sachenrechtliche Zuordnung zum WE-Objekt erfolgt. Als Rechtsgrund für die Verbücherung des
Zubeh?r-WE in Form einer Grunddienstbarkeit scheidet allerdings eine "Amtsbest?tigung" nach § 182 Abs 3 Au?StrG (früher §
178 Au?StrG aF) aus, da hiefür nur zu Lebzeiten des Erblassers bestehende und nicht erst nach seinem Tod zu begründende (beschr?nkte)
dingliche Rechte in Frage kommen. Zum grundbücherlichen Zweck der "Amtsbest?tigung". Den Antrag nach § 182 Abs 3 Au?StrG kann
nicht der Erbe, sondern nur der Verm?chtnisnehmer mit Zustimmung des/der Erben stellen. An allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft
k?nnen entweder alle Wohnungseigentümer gemeinsam oder zumindest mit Zustimmung s?mtlicher Teilhaber zu Gunsten oder zu Lasten
der jeweiligen Mindestanteile Grunddienstbarkeiten durch Einverleibung im Grundbuch erwerben. Die Dienstbarkeitsbelastung
ist mit dem ausschlie?lichen Nutzungs- und Verfügungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers begrenzt. 相似文献
228.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):25-26
Ist ob der mit WE verbundenen Mindestanteile des Verpflichteten (= Wohnungseigentümer einer Wohnung und einer Garage) ein
nicht eingeschr?nktes, ausdrücklich so bezeichnetes Wohnungsgebrauchsrecht (hier: zugunsten der Mutter des Verpflichteten)
im Grundbuch einverleibt, ist die Zwangsverwaltung dieses Gebrauchsrechts gem § 97 Abs 1 EO iVm § 508 ABGB zu bewilligen,
falls der Gebrauchsberechtigte w?hrend l?ngerer Dauer am Gebrauch verhindert ist. Dem (Wohnungs-)Eigentümer stehen – anders
als beim Fruchtgenussrecht! – n?mlich alle Nutzungen zu, "die sich ohne St?rung des Gebrauchsberechtigten aus der Sache sch?pfen
lassen". Die Erfolgsaussichten einer Exekution sind bei deren Bewilligung nicht zu prüfen, es sei denn, dass schon im Entscheidungszeitpunkt
die Unm?glichkeit der Ertragserzielung nach der Aktenlage feststeht; diesfalls ist die Zwangsverwaltung nach § 129 Abs 2 EO
einzustellen. Die Sach- und Rechtslage ist zum Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen exekutiven Entscheidung (hier:
Bewilligung der Zwangsverwaltung) ma?gebend. 相似文献
229.
Alex M. Garvin Ph.D. ; Michel Bottinelli Ph.D. ; Mauro Gola Ph.D. ; Ario Conti Ph.D. ; Gianni Soldati Ph.D. 《Journal of forensic sciences》2009,54(6):1297-1303
Abstract: The standard method to purify sperm DNA from vaginal swabs taken from rape victims is to selectively digest the victim's epithelial cells to solubilize the victim's DNA, and then separate the soluble DNA from the intact sperm by centrifugation. A different approach to removing the soluble victim's DNA is to selectively degrade it using a nuclease, DNase I. DNase I reduces the amount of soluble DNA by over 1000-fold, while having virtually no effect on the sperm DNA remaining in the sperm head and inaccessible to the enzyme. Nuclease inactivation and sperm lysis then yield a soluble, pure male DNA fraction. An aliquot of soluble DNA is removed prior to nuclease addition to provide the victim's fraction. Vaginal swabs taken at defined time points following consensual sex and taken from rape victims were processed using the nuclease method or the standard method and the nuclease method gave superior short tandem repeat profiles. 相似文献
230.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):321-323
Ausgehend vom gesetzgeberisch manifestierten Zweck der Regelung, die Situation des Erwerbers zu verbessern, der in der Literatur
herausgearbeiteten Funktion der "Befriedigung" der Forderung durch dieses besondere Sicherungsmittel und dem allgemeinen Grundsatz,
dass im Zweifel blo? von einer Zession zahlungshalber auszugehen ist, ist die Bestimmung des § 16 BTVG dahin zu verstehen,
dass blo? eine Zession zahlungshalber angeordnet ist, mit der die Ansprüche des Erwerbers gegen den Bautr?ger zus?tzlich abgesichert
werden sollen. Der Erwerber kann also im Konkurs der Bautr?gergesellschaft die Feststellung der ursprünglichen Forderung gegen
die Bautr?gergesellschaft begehren. Dass nunmehr der Erwerber nicht mehr blo? auf die Konkursquote seiner Gew?hrleistungsansprüche
gegen den Bautr?ger verwiesen wird, w?hrend die Masse die vollen Gew?hrleistungsansprüche aus dem Vertrag zur Baugesellschaft
begehren kann, war offensichtlich vom Gesetzgeber beabsichtigt. 相似文献