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111.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):341-342
Ist an einem Liegenschaftsanteil (hier: 3,36m2 gro?er Abstellraum verbunden mit einer Gartenfl?che von 1.124 m2 als Zubeh?r) mangels WE-Tauglichkeit der R?umlichkeit nichtiges WE begründet worden, kann der ASt (= ehemaliger WE-Organisator)
beim Au?erstreitrichter keinen Antrag nach § 32 Abs 5 WEG 2002, gerichtet auf Festsetzung eines von Abs 1 abweichenden Aufteilungsschlüssels
für gemeinschaftliche Liegenschaftsaufwendungen wegen wesentlich ge?nderter Nutzungsm?glichkeit, stellen. Es kommt n?mlich
nur Wohnungseigentümern und WE-Bewerbern (die analoge Anwendung des § 37 Abs 5 WEG 2002 scheidet in diesem Fall aus), nicht
aber schlichten Miteigentümern die Antragslegitimation zu. 相似文献
112.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(10):286-288
113.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):22-25
Schon aus § 96 GBG folgt, dass im Grundbuchsverfahren als einem reinen Akten- und Urkundsverfahren auf au?erhalb des Urkundenbeweises
liegende Tatsachen nicht Rücksicht zu nehmen ist. Einem zu verbüchernden Kaufvertrag muss neben dem bestimmten Kaufgegenstand
ein zumindest bestimmbarer Kaufpreis, zB auch durch Angabe des Anteils/der Verh?ltniszahl nach § 839 ABGB vom Gesamtkaufpreis,
zugrunde liegen. Der Kaufpreis ist in Hinblick auf die §§ 443 und 928 Satz 1 ABGB dann nicht bestimmbar, wenn sich die Vertragspartner
im Innenverh?ltnis über die Lastenübernahme durch den K?ufer oder die Lastenfreistellung (= Depurierung) durch den Verk?ufer
nicht geeinigt haben. Auf die blo?e Vertragsbezeichnung (hier: WE- anstelle eines ?ndernden Kaufvertrags) kommt es nicht an,
falls die Willenseinigung auf einen verbücherungsf?higen Kaufvertrag gerichtet ist. Zur Nutzwertermittlung durch das Gutachten
eines iSd § 9 Abs 1 WEG 2002 einschl?gigen Sachverst?ndigen. 相似文献
114.
115.
116.
Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):263-264
Wenn der materielle Abgabengesetzgeber den jeweiligen Eigentümer (unter Normierung einer Solidarhaftung von Miteigentümern)
als Abgabepflichtigen bezeichnet, so kommt eine Abgabenschuldnerschaft der (Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft nicht in Frage. 相似文献
117.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):296-297
Auch ein Umlaufbeschluss kommt nach § 24 Abs 1 WEG 2002 erst dann wirksam zustande, wenn allen Wohnungseigentümern – unter
der Voraussetzung ausreichend erteilter Informationen, die der Gesetzgeber durch die Festlegung von Verst?ndigungspflichten
[des WE-Verwalters oder des Wohnungseigentümers, der das Umlaufverfahren initiert hat] als notwendig erachtet – Gelegenheit
zur ?u?erung gegeben worden ist; bis dahin ist kein Wohnungseigentümer an seine bereits abgegebene Erkl?rung gebunden. Nach
dieser Bestimmung l?sst die stRsp im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens gem § 24 Abs 6 WEG 2002 Formfehler überhaupt
nur dann auf ihre Kausalit?t untersuchen, wenn die Mitwirkungsbefugnisse und ?u?erungsrechte s?mtlicher Wohnungseigentümer
gewahrt worden sind. Weil davor ein Umlaufbeschluss nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, kann dann auch die Frage auf
sich beruhen, ob durch Zugang des Abstimmungsergebnisses an die Adressaten der einzelnen rechtsgesch?ftlichen Erkl?rungen
die Bindungswirkung des Beschlusses eingetreten ist. 相似文献
118.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):342-343
Das Vorhandensein allgemeiner Teile der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 steht der richterlichen WE-Begründung nach § 3 Abs 1 Z
3 WEG 2002 als Sonderform der Naturalteilung grunds?tzlich nicht entgegen, es sei denn, dass damit eine Wertminderung der
Liegenschaft (zB gro?er Schlosspark) verbunden ist. Dasselbe gilt, wenn ein Miteigentümer (hier: der Teilungsbekl) die von
ihm benützten Allgemeinfl?chen so vernachl?ssigt hat, dass im Fall der WE-Begründung eine Ausschlussklage gegen ihn gerechtfertigt
w?re. Streitigkeiten der Miteigentümer stehen der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch richterliche Begründung von WE
nicht entgegen. Wer die WE-Begründung mittels Teilung durch Richterspruch begehrt, hat die M?glichkeit und Tunlichkeit nach
den §§ 830, 843 ABGB nachzuweisen. 相似文献
119.
Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):117-119
Ein Mitglied des Vorstandes eines Vereins kann sich in Vorstandssitzungen jedenfalls nicht durch eine vorstandsfremde Person
vertreten lassen. 相似文献
120.
王岳川 《江苏行政学院学报》2004,(2):24-30
后现代主义(postmodernism)作为一种文化理论在2002年度的中国,对其研究不仅没有减弱,而且拓展到社会学、法学、管理学、教育学、心理学等领域.这一研究是对当代文化思想模式的无声改写,构成了学术界关于现代性问题的知识转型. 相似文献