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Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):263-264
Wenn der materielle Abgabengesetzgeber den jeweiligen Eigentümer (unter Normierung einer Solidarhaftung von Miteigentümern)
als Abgabepflichtigen bezeichnet, so kommt eine Abgabenschuldnerschaft der (Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft nicht in Frage. 相似文献
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Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(10):296-297
Auch ein Umlaufbeschluss kommt nach § 24 Abs 1 WEG 2002 erst dann wirksam zustande, wenn allen Wohnungseigentümern – unter
der Voraussetzung ausreichend erteilter Informationen, die der Gesetzgeber durch die Festlegung von Verst?ndigungspflichten
[des WE-Verwalters oder des Wohnungseigentümers, der das Umlaufverfahren initiert hat] als notwendig erachtet – Gelegenheit
zur ?u?erung gegeben worden ist; bis dahin ist kein Wohnungseigentümer an seine bereits abgegebene Erkl?rung gebunden. Nach
dieser Bestimmung l?sst die stRsp im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens gem § 24 Abs 6 WEG 2002 Formfehler überhaupt
nur dann auf ihre Kausalit?t untersuchen, wenn die Mitwirkungsbefugnisse und ?u?erungsrechte s?mtlicher Wohnungseigentümer
gewahrt worden sind. Weil davor ein Umlaufbeschluss nicht rechtswirksam zustande gekommen ist, kann dann auch die Frage auf
sich beruhen, ob durch Zugang des Abstimmungsergebnisses an die Adressaten der einzelnen rechtsgesch?ftlichen Erkl?rungen
die Bindungswirkung des Beschlusses eingetreten ist. 相似文献
94.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(12):342-343
Das Vorhandensein allgemeiner Teile der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 steht der richterlichen WE-Begründung nach § 3 Abs 1 Z
3 WEG 2002 als Sonderform der Naturalteilung grunds?tzlich nicht entgegen, es sei denn, dass damit eine Wertminderung der
Liegenschaft (zB gro?er Schlosspark) verbunden ist. Dasselbe gilt, wenn ein Miteigentümer (hier: der Teilungsbekl) die von
ihm benützten Allgemeinfl?chen so vernachl?ssigt hat, dass im Fall der WE-Begründung eine Ausschlussklage gegen ihn gerechtfertigt
w?re. Streitigkeiten der Miteigentümer stehen der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft durch richterliche Begründung von WE
nicht entgegen. Wer die WE-Begründung mittels Teilung durch Richterspruch begehrt, hat die M?glichkeit und Tunlichkeit nach
den §§ 830, 843 ABGB nachzuweisen. 相似文献
95.
Peter Rummel 《Juristische Bl?tter》2007,129(2):117-119
Ein Mitglied des Vorstandes eines Vereins kann sich in Vorstandssitzungen jedenfalls nicht durch eine vorstandsfremde Person
vertreten lassen. 相似文献
96.
王岳川 《江苏行政学院学报》2004,(2):24-30
后现代主义(postmodernism)作为一种文化理论在2002年度的中国,对其研究不仅没有减弱,而且拓展到社会学、法学、管理学、教育学、心理学等领域.这一研究是对当代文化思想模式的无声改写,构成了学术界关于现代性问题的知识转型. 相似文献
97.
Emma Lees 《The Modern law review》2015,78(2):361-371
In Gold Harp v MacLeod the Court of Appeal considered paragraph 8 of Schedule 4 of the Land Registration Act 2002 and interpreted this provision to mean that the priority between mistakenly de‐registered interests and registered interests can be altered following rectification. The court can give the de‐registered interest the priority which it ‘would have had’ but for the mistake. In other words, it allows for retrospective rectification. This case note concludes that this is the correct interpretation of paragraph 8 and of the words ‘for the future’. However, it argues that the current range of options available to the court in terms of rectification are producing uncertainty, and that a better approach may be to rely on the priority provisions in sections 28 and 29. 相似文献
98.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(3):83-83
Seit 1. 7. 2002 hat das Verlassenschaftsgericht im Auftrag gem § 10 Abs 1 Z 2 WEG 1975 an den überlebenden Ehegatten-Wohnungseigentümer
nach § 56 Abs 8 iVm § 2 Abs 10 und § 14 Abs 1 Z 2 WEG 2002 auf die m?gliche Begründung einer Eigentümerpartnerschaft an den
beiden zu gemeinsamem WE verbundenen H?lfteanteilen des Mindestanteils hinzuweisen. 相似文献
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Für Klagen nach § 27 Abs 2 WEG einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückst?ndiger Bewirtschaftungskosten
ist ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Bekl ausschlie?lich das ?sterr Gericht zust?ndig, in dem die unbewegliche Sache gelegen
ist, wenn mit dieser Klage ein Antrag auf Klagsanmerkung verbunden ist. 相似文献
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