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11.
Hat eine politische Partei durch Hinterlegung ihrer Satzung beim BMI gem § 1 Abs 4 Parteiengesetz Rechtspers?nlichkeit erlangt, sind aber in diesem Zeitpunkt die organschaftlichen Vertreter entsprechend den in der Satzung vorgesehenen Organen noch nicht bestellt, so vertreten bis zur Bestellung der organschaftlichen Vertreter in analoger Anwendung von § 2 Abs 2 Satz 2 VerG 2002 die Gründer gemeinsam die politische Partei.  相似文献   
12.
The article considers the subject of clickstream data from aEuropean/US perspective, taking into account the Data ProtectionFramework (Data Protection Directive 95/46/EC; Directive onPrivacy and Electronic Communications 2002/58/EC) and the USlegal framework and in particular, the Wiretap Act U.S.C. 2701(2004) and related statutes. It examines the extent to whichclickstream data is considered "personal data" within the DataProtection Directive and the implications to consumers and businesses.  相似文献   
13.
作者通过对于精神损害的概念以及精神损害赔偿法功能的剖析 ,在借鉴国内外各国的司法实践以及分析我国的民事法律的相关规定的基础上 ,指出法释 (2 0 0 2 ) 1 7号明显与当今通行的各国司法实践相背离 ,也违反了我国相关民事法律的有关规定。  相似文献   
14.
1978年后,随着家庭联产承包责任制的普遍推行,农村合作医疗制度受到严重冲击,关于合作医疗的性质、地位和作用的认识出现激烈争论,与此同时,对于如何改善和推进合作医疗的实证性研究开始逐渐兴起。  相似文献   
15.
Fearing Enron-like financial fiascos concerning derivatives, accounting standards boards have issued new standards aimed at promoting higher transparency and reducing information asymmetries. After persistent reluctance, and despite significant criticism, the pertinent International standard, with some exceptions, was finally adopted by the E.U., for the sake of intra-European and cross-Atlantic accounting harmonization, for which the standard constituted sine-qua-non. These reluctance and criticism are not unfounded, as the standards might paradoxically result in increased information asymmetries, not easily mitigated by additional disclosure, and ultimately resulting in distortion of capital allocation and corporate governance mechanisms. Suggestions for more efficient solutions are outlined herein. JEL Classification G34 · M40  相似文献   
16.
17.
Setzt der Au?erstreitrichter rechtsgestaltend den Aufteilungsschlüssel für die Kosten eines Personenaufzugs auf Antrag eines Wohnungseigentümers abweichend vom Anteilsverh?ltnis fest, bindet sein Sachbeschluss gem § 32 Abs 5 WEG 2002 s?mtliche zum Zeitpunkt der Rechtskraft verbücherten Wohnungseigentümer. Dies bewirkt einen Anwendungsfall der sog "wirkungsgebundenen" einheitlichen Streitpartei aller Gemeinschafter. Da es auf die tats?chliche Nutzung von Gemeinschaftsanlagen durch einen Wohnungseigentümer nicht ankommt, bildet ausschlie?lich deren objektive und nicht die subjektive Nutzungsm?glichkeit den Ma?stab für den vom Au?erstreitrichter festzusetzenden, von § 32 Abs 1 WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssel. Dessen Ermessensentscheidung setzt erhebliche Unterschiede in der objektiven Nutzungsm?glichkeit durch einen Wohnungseigentümer voraus.  相似文献   
18.
Der WE-Verwalter ist im Rahmen der ordentlichen Verwaltung der WE-Liegenschaft nach entsprechender Information s?mtlicher Wohnungseigentümer berechtigt, im Fall einer "akuten Liquidit?tskrise" der Eigentümergemeinschaft die monatlichen Akonti und die Rücklagenbeitr?ge auch w?hrend laufender Abrechnungsperiode zu erh?hen, damit die Bewirtschaftung der WE-Liegenschaft finanziell nicht gef?hrdet wird.  相似文献   
19.
§ 37 Abs 5 WEG 2002 sollte die Rechtsposition des WE-Bewerbers insb im Verh?ltnis zu den anderen WE-Bewerbern klarstellen und die in der jüngeren Rsp erkennbare Bereitschaft, die wohnungseigentumsrechtlichen Verwaltungsbestimmungen analog auch für das Vorstadium anzuwenden, positivieren. Dabei trifft § 37 Abs 5 WEG 2002 eine klare Unterscheidung, in welchen F?llen die Begründung von Miteigentum vorausgesetzt wird (Satz 1 und Satz 3). Die Gew?hrung der Eigentumsfreiheitsklage an einen WE-Bewerber v?llig losgel?st von seiner Miteigentümerstellung vernachl?ssigt diese vom Gesetz exakt vorgesehene Differenzierung.  相似文献   
20.
Mit Au?erstreitrichterbeschluss ist die Umwidmung eines WE-Objekts (hier: bisher als "Gesch?ftslokal", nunmehr als "gastgewerbliches Vereinslokal") iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 einschlie?lich diverser, bereits durchgeführter Bauma?nahmen zu genehmigen, falls der Betrieb verwaltungsbeh?rdlich genehmigt, bereits aufgenommen worden und ein zweiter Gastst?ttenbetrieb (hier: Kaffeehaus) im WE-Haus vorhanden ist, ohne dass es hiedurch zu ins Gewicht fallenden Beeintr?chtigungen der übrigen Wohnungseigentümer kommt. Der ?nderungswillige Wohnungseigentümer hat nicht nur die Kosten der ?nderung, sondern auch die an den allgemeinen Teilen des WE-Hauses entstehenden "Folgekosten" (= Erhaltungskosten) zu tragen.  相似文献   
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