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171.
Abstract: In developing latent prints on cartridge casings and shotgun shells, multiple chemical processes should be used in order to obtain the best results. In Phase I, this study established an optimal chemical sequence for both Brass and Nickel cartridge casings based on six sequences involving four chemicals: Cyanoacrylate, Black Powder, Rhodamine 6G and Acidified Hydrogen Peroxide. Phase II was a validation study of Phase I involving a random sample of both Brass and Nickel cartridge casings, which were processed according to the determined optimal sequences. In addition, ribbed shotgun shells were processed under Phase I results and determined to be dependent upon the utilization of a CrimeScope at 515 nm. Consideration should be given to the type of cartridge case being examined. Although limitations exist, some chemical sequences undeniably work better than others. All photographs were manipulated with Adobe® Photoshop®. All results were verified by a senior latent print examiner. 相似文献
172.
Dujmovits 《Juristische Bl?tter》2009,131(4):231-235
§11 Abs3 NAG schafftkeine M?glichkeit der Antragstellung auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels. Auf Grund der
Art 8 iVm 13 MRK und aus rechtsstaatlichen Erw?gungen muss neben einer Erteilung von Amts wegen auch ein Antragsrecht des
in seinen subjektiven Rechten Betroffenen auf Erteilung eines humanit?ren Aufenthaltstitels vorgesehen sein. 相似文献
173.
Andreas Kletečka 《Juristische Bl?tter》2009,131(3):137-143
Der Arbeitsgruppen-Entwurf eines neuen ?sterreichischen Schadenersatzrechts sieht vor, dass die Verursachungskonkurrenz mit
dem Zufall zu einer Anteilshaftung führt. Die Verfasser des Entwurfs konnten sich dabei an der hM orientieren. Deswegen wird
im Folgenden die alternative Konkurrenz mit dem Zufall auf der Grundlage der lex lata beurteilt, um den Ausgangspunkt des
Entwurfs bewusst zu machen. Dabei wird gezeigt werden, dass die hM mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist. Die ge?u?erten
Bedenken sprechen überdies gegen eine Normierung der Anteilshaftung im Zuge der Reform des Schadenersatzrechts. 相似文献
174.
175.
176.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(1):49-52
Die Frist des § 575 Abs 2 ZPO ist eine solche des Verfahrensrechts und muss, weil sie Wirkungen erst für die zwangsweise Durchsetzung
der R?umung bzw der übernahme entfaltet, dem Exekutionsverfahren zugeordnet werden; ein hemmender Einfluss der verhandlungsfreien
Zeit iSd § 223 Abs 2 ZPO scheidet damit aus. 相似文献
177.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):57-59
Besteht für die Wertermittlung durch einen Sachverst?ndigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode, so unterliegt das von
den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Gutachtens keiner Nachprüfung durch den OGH, weil es um eine Tatfrage geht.
Welche Wertermittlungsmethode die gerechteste und zielführendste ist, h?ngt von den Umst?nden des Einzelfalls ab. Bewertungsergebnis
und Aufgabenad?quanz der vom Sachverst?ndigen gew?hlten Methode sind vom Gericht frei zu würdigen. Eine Aufwertung des Restwerts
der baulichen Investitionen des Bestandnehmers nach dem Baukostenindex kommt nicht in Betracht, ist doch der Aufwandersatz
nach stRsp durch den Vorteil begrenzt, den der Bestandgeber im Zeitpunkt der Beendigung des Bestandverh?ltnisses aufgrund
der vom Bestandnehmer get?tigten Investitionen noch hat. Auch wenn der Bestandnehmer als Vollkaufmann vorsteuerabzugserechtigt
ist, ist ihm der auf die Investitionen entfallende USt-Betrag zu ersetzen. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung über den
Anspruch auf Ersatz einer Sache oder Leistung die USt, die aus dem Titel des Schadenersatzes, der Bereicherung, der Verwendung
oder des Prozesskostenersatzes begehrt wird, nicht gesondert zu behandeln und auch nicht die abgabenrechtliche Vorfrage zu
entscheiden, ob der Ersatzberechtigte die USt im Wege des Vorsteuerabzugs vergütet erhalten k?nnte. Schlie?t der Ersatzbetrag
auch USt ein, so erw?chst jedoch dem Ersatzpflichtigen gegen den Ersatzberechtigten ein Rückersatzanspruch in der H?he des
Umsatzsteuerbetrages, sobald und soweit ihn der Ersatzberechtigte als Vorsteuer abziehen k?nnte. 相似文献
178.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):39-40
Der Gemeinschuldner als Bestandnehmer haftet nach Aufhebung des Konkurses unbeschr?nkt für die nach Konkurser?ffnung liegenden
Bestandzinsverbindlichkeiten (Masseforderungen), wenn der Bestandgeber infolge Anwendbarkeit des MRG und des darin vorgesehenen
Kündigungsschutzes keine M?glichkeit zur Aufkündigung des Bestandverh?ltnisses hatte. 相似文献
179.
Für die Beurteilung, ob Gebrauchskosten iSd § 981 ABGB vorliegen oder aber ein Entgelt für eine Gebrauchsüberlassung vereinbart
wurde, ist ausschlie?lich darauf abzustellen ist, ob die übernommenen Kosten ihrer Natur nach aus dem Gebrauch resultieren.
Die übernahme jener Kosten, die den Liegenschaftseigentümer unabh?ngig vom Gebrauch treffen, stellt hingegen Entgelt dar.
Ein entgeltliches Rechtsverh?ltnis liegt dann nicht vor, wenn für die überlassene Sache ein "Anerkennungszins" geleistet wird,
der gegenüber dem Nutzungswert nicht ins Gewicht f?llt, wobei eine Grenze von etwa 10% des ortsüblichen Entgelts angenommen
wird. Die Frage, ob in diesem Sinne Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit vorliegt, ist nach den Verh?ltnissen bei Vertragsabschluss
zu beurteilen; zu prüfen ist dabei, welcher ortsübliche Hauptmietzins zuzüglich Betriebskosten für das Objekt damals erzielbar
gewesen w?re. 相似文献
180.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(5):159-161
§ 37 Abs 5 WEG 2002 sollte die Rechtsposition des WE-Bewerbers insb im Verh?ltnis zu den anderen WE-Bewerbern klarstellen
und die in der jüngeren Rsp erkennbare Bereitschaft, die wohnungseigentumsrechtlichen Verwaltungsbestimmungen analog auch
für das Vorstadium anzuwenden, positivieren. Dabei trifft § 37 Abs 5 WEG 2002 eine klare Unterscheidung, in welchen F?llen
die Begründung von Miteigentum vorausgesetzt wird (Satz 1 und Satz 3). Die Gew?hrung der Eigentumsfreiheitsklage an einen
WE-Bewerber v?llig losgel?st von seiner Miteigentümerstellung vernachl?ssigt diese vom Gesetz exakt vorgesehene Differenzierung. 相似文献