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871.
胶体金免疫层析一步法快速检测G1m(3)因子 总被引:1,自引:0,他引:1
建立一种简便快速的胶体金免疫层析一步法 ,用于检测 G1m(3)因子。采用柠檬酸三钠还原法制备胶体金颗粒 ,标记抗人 G1m(3)单克隆抗体 ,研制出抗人 G1m(3)因子免疫层析检测试剂盒。样品的 G1m(3)因子 ,与测试条上的金标记抗体结合后沿着反应膜移动 ,再与膜上固相抗体结合形成肉眼可见的红色反应带。使用该方法可检出 10万倍稀释的血清样品 ,整个试验只需 5 min完成。对常见的 2 3种动物血 (痕 )检验 ,未出现交叉反应。在 10 0例样品的检测中 ,本方法的检测结果 ,与 Dot- EL ISA的检测结果的符合率为 10 0 %。该方法适用于法医物证快速检验。 相似文献
872.
873.
Georg E. Kodek 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(4):89-97
Nachdem der OGH bereits in zwei Entscheidungen die Verwertung eines Kleingartenhauses und einer Genossenschaftswohnung im
Konkurs trotz § 5 Abs 4 KO gebilligt hatte, hat er nunmehr in einer neuen Entscheidung die Verwertung einer Genossenschaftswohnung
im Exekutionsverfahren – wenn auch mit Einschr?nkungen – für zul?ssig erkl?rt. Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidung
vor und untersucht einige sich hier stellende Folgeprobleme. 相似文献
874.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):135-138
Ist ein Mehrheitsbeschluss über ordentliche Verwaltungsma?nahmen (hier: Erhaltungsarbeiten an der WE-Anlage; Finanzierung
durch sofortige Umlage und erh?hte Rücklagenbeitr?ge) wirksam zustande gekommen, weil der WE-Verwalter allen Wohnungseigentümern
rechtzeitig Gelegenheit zur ?u?erung gegeben hat, ist aber die Beschlussanfechtungsfrist noch nicht verstrichen oder eine
Anfechtung anh?ngig, muss von einer vorl?ufigen, "zeitlich eingeschr?nkten" Vollziehbarkeit des Beschlusses ausgegangen werden.
Die Anteilsmehrheit der Wohnungseigentümer kann daher im Bereich der ordentlichen Verwaltung auf diese Weise einen, wenn auch
noch anfechtbaren oder angefochtenen Beschluss durchsetzen. Für die "vorl?ufige" Vollziehbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses
der ordentlichen Verwaltung l?sst der OGH hier als nicht entscheidungsrelevant offen, ob die Verletzung von Formalvorschriften
(hier: Unterlassen des Hausanschlags über die Beschlussfassung und f?lschliche Bezeichnung des Mehrheitsbeschlusses als dem
Bekl vorgelegter "Umlaufbeschluss") im Wege der Anfechtung zur Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses führt oder nicht. Die erfolgreiche
Anfechtung stellt die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses mit Wirkung ex tunc fest. 相似文献
875.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(5):133-135
Im wohnrechtlichen Au?erstreitverfahren ist die Berichtigung der Parteienbezeichnung analog zu § 235 Abs 5 ZPO gro?zügig handzuhaben;
aus dem Antragsinhalt muss sich nur zweifelsfrei ergeben, gegen wen sich der Antrag richtet. Da die Beschlussanfechtung nach
§ 24 Abs 6 WEG 2002 gegen "die übrigen Wohnungseigentümer" zu richten ist, sind AG s?mtliche nicht antragstellenden Wohnungseigentümer.
Ein Wohnungseigentümer kann einen Mehrheitsbeschluss auch dann anfechten, wenn er diesem zun?chst zugestimmt hat und nunmehr
behauptet, es sei ihm bei der Stimmabgabe ein Irrtum unterlaufen. Ein überstimmter Wohnungseigentümer (= AG) kann im Beschlussanfechtungsverfahren
innerhalb der Anfechtungsfrist die "Seite wechseln", indem er dem Verfahren als ASt beitritt. 相似文献
876.
Falls Objekte zubeh?rtauglich sind (hier: 2 in einer Garage befindliche Kfz-Abstellpl?tze nach § 1 Abs 2 WEG 1975), k?nnen
sie – die entsprechende Widmung und Erfassung im Rahmen der Nutzwertfestsetzung (hier durch Au?erstreitrichterbeschluss aus
dem Jahr 1995) vorausgesetzt – als Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Wohnungseigentümers eines WE-Objekts im Grundbuch
einverleibt werden, wodurch die sachenrechtliche Zuordnung zum WE-Objekt erfolgt. Als Rechtsgrund für die Verbücherung des
Zubeh?r-WE in Form einer Grunddienstbarkeit scheidet allerdings eine "Amtsbest?tigung" nach § 182 Abs 3 Au?StrG (früher §
178 Au?StrG aF) aus, da hiefür nur zu Lebzeiten des Erblassers bestehende und nicht erst nach seinem Tod zu begründende (beschr?nkte)
dingliche Rechte in Frage kommen. Zum grundbücherlichen Zweck der "Amtsbest?tigung". Den Antrag nach § 182 Abs 3 Au?StrG kann
nicht der Erbe, sondern nur der Verm?chtnisnehmer mit Zustimmung des/der Erben stellen. An allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft
k?nnen entweder alle Wohnungseigentümer gemeinsam oder zumindest mit Zustimmung s?mtlicher Teilhaber zu Gunsten oder zu Lasten
der jeweiligen Mindestanteile Grunddienstbarkeiten durch Einverleibung im Grundbuch erwerben. Die Dienstbarkeitsbelastung
ist mit dem ausschlie?lichen Nutzungs- und Verfügungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers begrenzt. 相似文献
877.
Martin Dercsaly 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):249-259
Auch die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung als gesetzlich bevorzugte Form der Willensbildung wird vom WEG 2002
nur ausschnittsweise geregelt. Die bestehenden Vorschriften sind auslegungsbedürftig, der ungeregelte Bereich verlangt nach
Anleihen aus dem Kapitalgesellschafsrecht. 相似文献
878.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):25-26
Ist ob der mit WE verbundenen Mindestanteile des Verpflichteten (= Wohnungseigentümer einer Wohnung und einer Garage) ein
nicht eingeschr?nktes, ausdrücklich so bezeichnetes Wohnungsgebrauchsrecht (hier: zugunsten der Mutter des Verpflichteten)
im Grundbuch einverleibt, ist die Zwangsverwaltung dieses Gebrauchsrechts gem § 97 Abs 1 EO iVm § 508 ABGB zu bewilligen,
falls der Gebrauchsberechtigte w?hrend l?ngerer Dauer am Gebrauch verhindert ist. Dem (Wohnungs-)Eigentümer stehen – anders
als beim Fruchtgenussrecht! – n?mlich alle Nutzungen zu, "die sich ohne St?rung des Gebrauchsberechtigten aus der Sache sch?pfen
lassen". Die Erfolgsaussichten einer Exekution sind bei deren Bewilligung nicht zu prüfen, es sei denn, dass schon im Entscheidungszeitpunkt
die Unm?glichkeit der Ertragserzielung nach der Aktenlage feststeht; diesfalls ist die Zwangsverwaltung nach § 129 Abs 2 EO
einzustellen. Die Sach- und Rechtslage ist zum Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen exekutiven Entscheidung (hier:
Bewilligung der Zwangsverwaltung) ma?gebend. 相似文献
879.
A proliferation of molecular studies of the forensically significant Calliphoridae in the last decade has seen molecule-based identification of immature and damaged specimens become a routine complement to traditional morphological identification as a preliminary to the accurate estimation of post-mortem intervals (PMI), which depends on the use of species-specific developmental data. Published molecular studies have tended to focus on generating data for geographically localised communities of species of importance, which has limited the consideration of intraspecific variation in species of global distribution. This study used phylogenetic analysis to assess the species status of 27 forensically important calliphorid species based on 1167 base pairs of the COI gene of 119 specimens from 22 countries, and confirmed the utility of the COI gene in identifying most species. The species Lucilia cuprina, Chrysomya megacephala, Ch. saffranea, Ch. albifrontalis and Calliphora stygia were unable to be monophyletically resolved based on these data. Identification of phylogenetically young species will require a faster-evolving molecular marker, but most species could be unambiguously characterised by sampling relatively few conspecific individuals if they were from distant localities. Intraspecific geographical variation was observed within Ch. rufifacies and L. cuprina, and is discussed with reference to unrecognised species. 相似文献
880.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(11):737-738
Im Fall des § 32 Abs 1 VBG mag zwar der Schutz vor übereilung in den Hintergrund treten, doch ist die Beweisfunktion der Schriftform
von Bedeutung: Dem Vertragsbediensteten soll deutlich vor Augen geführt werden, welcher Kündigungsgrund vom Dienstgeber herangezogen
wurde, diesem ist wieder die M?glichkeit verwehrt, andere Gründe "nachzuschieben". Dem Empf?nger des Schriftstücks soll aber
auch die M?glichkeit der überprüfung geboten werden, dass das Schreiben tats?chlich von der dafür zust?ndigen Person stammt,
was insbesondere durch die Unterschrift verifiziert warden kann. Gerade bei einem Dienstgeber wie dem Bund, der hierarchisch
gegliedert ist, kommt diesem Aspekt besondere Bedeutung zu. Zusammenfassend ist daher – mangels eines entgegenstehenden Gesetzgeberwillens
– davon auszugehen, dass das Schriftlichkeitsgebot des § 32 VBG auch "Unterschriftlichkeit" verlangt. Dieses Wirksamkeitserfordernis
kann weder dadurch ersetzt werden, dass das zust?ndige Organ innerhalb der Kündigungsfrist eine Unterschrift nachzutragen
versucht, noch dadurch, dass dieses mündlich best?tigt, dass das Schriftstück von ihm stamme. 相似文献