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31.
Nach der Bundesverfassung haben die drei mandatsstärksten Parteien des NR das Recht, einen Volksanwalt zu nominieren. Gibt es – wie seit dem Oktober 2006 – zwei "drittstärkste" Klubs, so ist die Frage, wer von diesen beiden Parteien nominierungsberechtigt ist, nach rechtlichen Kriterien zu lösen und nicht politisch zu entscheiden. Nächstliegend ist dabei die Reihung nach der Anzahl der bei der NR-Wahl erzielten Stimmen.  相似文献   
32.
Justizanwalt     
Ohne Zusammenfassung  相似文献   
33.
Am 1. 7. 2007 trat das EU-JZG-?ndG 2007 in Kraft, mit dem der justizielle Teil des Rahmenbeschlusses des Rates der EU über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Geldstrafen und Geldbu?en und der Rahmenbeschluss des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen innerstaatlich umgesetzt wurden. Damit wird der mit dem Europ?ischen Haftbefehl von der EU eingeschlagene Weg in einem weiteren Rechtshilfebereich, n?mlich dem der Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen durch einen anderen Mitgliedstaat, fortgesetzt, indem einerseits traditionelle materielle Rechtshilfehindernisse eingeschr?nkt und anderseits auf die Einbeziehung einer politischen Beh?rde in das Vollstreckungsverfahren verzichtet wird. Der folgende Beitrag untersucht, wie sich die materiellen Voraussetzungen für die Vollstreckung von in einem Mitgliedstaat verh?ngten Geldsanktionen und verm?gensrechtlichen Anordnungen im ?sterr Justizstrafrecht nunmehr darstellen und welche Auslegungsprobleme sich bei einigen von ihnen ergeben.  相似文献   
34.
Die Probleme der Bereicherung in Dreiecksverh?ltnissen sind unersch?pflich. Im Bereich der Zahlung fremder Schulden machen insbesondere die F?lle Schwierigkeiten, in denen der Zahlende irrtümlich glaubt, selbst zur Leistung verpflichtet zu sein. Die Einordnung dieser irrtümlichen Zahlung fremder Schulden in die Regressnorm des § 1042 ABGB steht neben Fragen der Verj?hrung des Regressanspruchs und der Anwendbarkeit des § 1042 ABGB auf Zweipersonenverh?ltnisse im Zentrum des Vortrages, der insbesondere einen überblick über die Judikatur der letzten zehn Jahre geben sollte.  相似文献   
35.
Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung eines (Unterhalts-)Regressanspruches des Scheinvaters gegen den wahren Vater war bislang die Feststellung der Vaterschaft in einer eigenen und gegenüber allen wirkenden gerichtlichen Statusentscheidung. Dies war insofern problematisch, als der Scheinvater hierfür kein eigenes Antragsrecht hatte. So wie in Deutschland war in ?sterreich eine Beurteilung der Vaterschaft als Vorfrage im streitigen Unterhaltsregressverfahren nicht m?glich. Nunmehr hat der BGH eine solche inzidente Feststellung unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Der Beitrag analysiert die Beweggründe des BGH in dieser richtungsweisenden Entscheidung und geht der Frage nach, ob und inwieweit die Inzidentfeststellung auch in ?sterreich m?glich oder sogar geboten ist.  相似文献   
36.
Am 29. und 30. November 2007 veranstaltete das BMJ gemeinsam mit dem Institut für Zivilrecht der Universit?t Wien ein rechtswissenschaftliches Symposium unter dem Titel "ABGB 2011". Mit dieser Tagung sollte ausgelotet werden, welcher Reformbedarf am ABGB heute zu erkennen ist und welche Erneuerungsschritte sich dafür empfehlen. Die Veranstaltung sollte den Auftakt für ein systematisch angelegtes, weit greifendes Projekt zur Modernisierung des ABGB bilden, durch das unser ehrwürdiges Gesetzbuch an die Bedürfnisse der Gegenwart angepasst und anl?sslich des 200j?hrigen Jubil?ums seines Bestehens unter grundlegender Beibehaltung seines Aufbaus und seiner Wertungen erneuert werden soll. Freilich soll dies nicht durch eine umfassende Neukodifikation (die sich bei diesem gro?en Gesetzeswerk nicht als notwendig erweist), sondern durch abschnittsweise und sukzessive überarbeitung des Regelungsbestandes geschehen. Bei diesem Reformprozess soll es darum gehen, die Sprache, die Begriffswelt, die Einzelregelungen und die Probleml?sungskapazit?t des ABGB auf die H?he der Zeit zu bringen, freilich mit Behutsamkeit und sorgf?ltigem Blick auf die Abw?gungen, von denen sich der historische Gesetzgeber hatte leiten lassen. Dabei sollten überholte Regelungen beseitigt, aktuelle Vertragstypen – soweit erforderlich – im Gesetzesrecht erfasst und Rechtsfragen, die sich im jeweiligen Kontext heute typischerweise stellen, gel?st werden, dies alles unter Bedachtnahme auf die dazu in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft erarbeiteten überlegungen. Besonders w?re darauf zu achten, m?glichst einfache und für die Bürgerinnen und Bürger verst?ndliche Bestimmungen zu schaffen. Beim Symposium wurde auch die Frage behandelt, ob zivilrechtliche Sondernormen wieder in das ABGB als Stammgesetz zurückgeführt werden sollten. Für den Bereich des Wohnrechts war diese Fragestellung dem Autor anvertraut, der seine Analyse dazu im folgenden Beitrag dem wohnrechtlichen Publikum vorlegt. Der Vortragsstil wurde beibehalten. Alle beim Symposium gehaltenen Referate sind in dem von Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer herausgegebenen, bei Manz erschienenen Tagungsband zu dieser Veranstaltung nachzulesen.  相似文献   
37.
Both realists and institutionalists have radicalized their analyses and findings in recent years. Whereas one camp no longer speaks exclusively of bipolarity and hegemony, but of unipolarity and empire, the other no longer refers exclusively to international regimes and institutions, but to global governance and constitutionalization. And both can refer to real world developments in support of their analyses. However, conceptual perspectives that can do justice to this dual development — i. e., the increasing dominance of the USA in the international system and the increasing significance of global norms — are lacking. The aim of this paper is to present such an integrated view and to argue that a constitutional world polity and unipolarity are not the poles of a one-dimensional category. Instead, it is possible that the significance of international norms and imbalances in the international distribution of power increase simultaneously. To this extent, the talk of both a new empire and of the world republic encompasses real and relevant developments. However, it is not until they are considered in combination that an adequate picture emerges: in fact, according to the core thesis of this paper, a third phenomenon, a “legally stratified multilevel system”, appears to be emerging.  相似文献   
38.
§ 10 Abs 3 Satz 4 (idF vor der WRN 2006) sieht einen unmittelbar wirksamen Grundbuchsberichtigungsantrag nach § 136 GBG in den F?llen vor, in denen die Nutzwerte gem § 9 Abs 2 Z 1 bis 3 iVm Abs 3 WEG 2002 neu festzusetzen gewesen sind. (Im vorliegenden Fall ist dieser Antrag allerdings abzuweisen gewesen, weil die ASt eine Berichtigung der Mindestanteile in der Weise begehrt haben, dass diese zusammengerechnet einen nach § 2 Abs 9 WEG 2002 unzul?ssigen Bruch von 1496/1478 ergeben h?tten.) Zum intertemporalen Recht des § 58 Abs 4 über die Anwendbarkeit des § 10 Abs 3 und 4 WEG 2002 in der Stammfassung gegenüber der Rechtslage nach der WRN 2006.  相似文献   
39.
W?hrend im Jahre 1968 das umfassende Verbot der Todesstrafe in Art 85 B-VG als Grundsatz inkorporiert wurde, hat sich daraus auf Grund der Weiterentwicklung des VR, namentlich des 6. und nunmehr 13. ZP zur MRK ein Grundrecht entwickelt. Diesem kommt im Hinblick darauf, dass die Todesstrafe in zahlreichen, auch bev?lkerungsreichen Staaten (zB China und USA) nicht verboten ist, wegen des Verbots des Refoulement auch für ?sterreich (allzu) aktuelle Bedeutung zu.  相似文献   
40.
Starting point of the article are the upheavals of employment relationships in modern, post-Fordist societies. These are characterised by the increasing relevance of efficiency in social lives because of blurring boundaries between paid work and private life or growing processes of precariousness through uncertainties of social regulation. The author argues that these processes are accompanied by shifting conflicts between paid work and private care responsibilities, which are still oriented at the Fordist gendered division of work and gender classification but should not be seen as a simple repetition of those. By presenting three case studies from an empirical research project on the retail trade in Brandenburg and Berlin, specific problems of the reconciliation between paid work and private care as well as ways to solve these are analysed. The article ends with a discussion whether (often forced) changes in life style open some (often precarious) capabilities for questioning the gendered division of labour which has been formerly taken for granted.  相似文献   
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