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Die Kultivierung gentechnisch ver?nderter Pflanzen in der Landwirtschaft hat in einigen Staaten wie den USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und China bereits erhebliche Ausma?e angenommen. In Europa und zumal in Deutschland befindet sich die „grüne Gentechnik“ dagegen noch in den Kinderschuhen. Nach der Aufhebung des faktischen Moratoriums gegen den Anbau gentechnisch ver?nderter Kulturpflanzen durch die EU im Jahre 2005 ist mit einem langsamen Vordringen der Gentechnik in der Landwirtschaft auch in Europa zu rechnen. Gentechnisch ver?nderte Organismen (GVO) sind lebende Organismen, die sich in der Umwelt vermehren und ausbreiten k?nnen. Die Umwelt stellt ein im Wesentlichen offenes System dar, das nicht hermetisch aufgeteilt und abgeschlossen werden kann. Wo immer GVO in der Umwelt freigesetzt werden, kann daher eine Ausbreitung in der Umwelt nicht grunds?tzlich ausgeschlossen werden. Inwieweit dies eine grunds?tzlich akzeptable Ver?nderung der Umwelt darstellt, die mit den Auswirkungen anderer menschlicher Einwirkungen oder gar natürlichen Ver?nderungen vergleichbar ist, oder es sich um ein ernstes ?kologisches Risiko handelt, ist freilich umstritten. Sowohl der EG-Richtlinie 2001/18/EG über die Freisetzung und das Inverkehrbringen genetisch ver?nderter Produkte als auch dem deutschen Gentechnikgesetz liegt die Wertung zugrunde, dass dies nur im Einzelfall beurteilt werden kann. Soweit der Anbau von GVO-Kulturpflanzen zugelassen wird, geht es darum, etwaige ?kologische und ?konomische Risiken gering zu halten. Neben administrativer Regulierung spielt hier das Haftungsrecht eine zentrale Rolle.  相似文献   
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Rehbinder  Eckard 《Natur und Recht》2022,44(5):293-298
Natur und Recht - Die am 28. Oktober 2021 in Kraft getretene Änderungsverordnung zur Aarhus-Verordnung der EU modernisiert den administrativen und gerichtlichen Rechtsschutz gegen Rechtsakte...  相似文献   
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Beside Hans Kelsen’s pure theory of law, Niklas Luhmanns autopoietic theory of law offers the most elaborated attempt to defend the conception of the autonomy of law. According to this approach, the functionally differentiated legal system obeys in its internal logic completely its own legal operations. Law represents a basically closed system in which law can be only (re-)produced through law. Firstly, this article reconstructs Luhmann’s sociological transformation of central problems in legal theory. Secondly, in focusing on the paradoxical constitution of the legal system, it mainly demonstrates how the notion of the autopoietic autonomy of law must fail in virtue of its inner-theoretical shortcomings. Luhmann cannot avoid to concede that law is ultimately founded on politics. Finally, this essay tries to develop an alternative political theory of law in which the concept, validity, relative autonomy, and function of law is, in the last instance, based on the historically varying relations of power and the struggle for their maintenance or change.  相似文献   
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§ 47 BImSchG und die 22. BImSchV führen in Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinien der EG eine gebietsbezogene Strategie der Immissionsbegrenzung mit bindenden Immissionswerten ein, die durch Luftreinhalteplanung umzusetzen sind. Der von der EG initiierte Paradigmenwechsel in der Luftreinhaltepolitik wirft nicht nur schwierige Rechtsfragen auf, sondern hat vielerorts auch Betroffene auf den Plan gerufen, die ihr Recht auf reine Luft einklagen wollen.1Geringfügig erweiterte und mit einigen Fußnoten versehene Fassung eines Vortrags, den der Verfasser auf der Tagung des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig am 21./22. 4. 2005 gehalten hat. Der Vortrag beruht zu einem erheblichen Teil auf einem für elf deutsche Großstädte erstellten „Rechtsgutachten über die Umsetzung der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“, Juli 2004, abrufbar unter http://www.stadtklima-stuttgart.de/stadtklima_filestorage/ download/Rechtsgutachten-22-BImSchG-Rehbinder.pdf.  相似文献   
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Der Beitrag geht der Frage nach, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um Biodiversit?tsverluste und Beeintr?chtigungen des globalen Klimas, wie sie von der modernen Landwirtschaft in nicht unerheblichem Ma?e verursacht werden, entgegen zu wirken. Dabei bezieht die Analyse das Gesamtsystem des Naturschutzrechts unter Einschluss der naturschutzrechtlichen Gehalte des EU-Agrarbeihilferechts ein. Nach allgemeinen überlegungen zur Effektivit?t der einzelnen Regelungen wird das Schwergewicht auf Schlüsselprobleme wie Grünlandumbruch, Erhalt und Schaffung von Landschaftselementen und Naturschutz in ausger?umten Agrarlandschaften gelegt. Im Ergebnis wird ein erheblicher Reformbedarf festgestellt und es wird insbesondere eine st?rkere ?kologisierung der EU-Landwirtschaftspolitik empfohlen.  相似文献   
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