首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
文章检索
  按 检索   检索词:      
出版年份:   被引次数:   他引次数: 提示:输入*表示无穷大
  收费全文   585篇
  免费   13篇
各国政治   22篇
工人农民   21篇
世界政治   28篇
外交国际关系   11篇
法律   360篇
中国政治   2篇
政治理论   151篇
综合类   3篇
  2023年   3篇
  2020年   5篇
  2019年   4篇
  2018年   12篇
  2017年   11篇
  2016年   13篇
  2015年   39篇
  2014年   23篇
  2013年   82篇
  2012年   31篇
  2011年   26篇
  2010年   40篇
  2009年   34篇
  2008年   34篇
  2007年   27篇
  2006年   21篇
  2005年   27篇
  2004年   12篇
  2003年   6篇
  2002年   10篇
  2001年   36篇
  2000年   5篇
  1999年   7篇
  1998年   2篇
  1997年   3篇
  1995年   7篇
  1994年   6篇
  1993年   4篇
  1992年   4篇
  1991年   3篇
  1990年   2篇
  1989年   3篇
  1988年   3篇
  1987年   3篇
  1985年   4篇
  1984年   2篇
  1983年   4篇
  1982年   2篇
  1981年   3篇
  1980年   2篇
  1973年   2篇
  1969年   2篇
  1967年   3篇
  1962年   3篇
  1943年   1篇
  1936年   1篇
  1935年   2篇
  1934年   4篇
  1933年   3篇
  1932年   2篇
排序方式: 共有598条查询结果,搜索用时 15 毫秒
1.
Die Ausbringung von gentechnisch ver?nderten Organismen (GVO) in das Freiland – namentlich in Gestalt von gentechnisch modifiziertem Saatgut – erfolgt im Wege der (meist experimentellen) Freisetzung oder des gro?fl?chigen Anbaus. Die damit verbundenen Umweltrisiken werden mittels der Freisetzungsgenehmigung und der Genehmigung des Inverkehrbringens (IVB) kontrolliert. Nach Erteilung der IVB-Genehmigung finden zus?tzlich Kontrollen beim Ausbringen des GVO statt. Das gilt nach den allgemeinen Regeln des Wirtschaftsverwaltungsrechts insoweit, wie die Einhaltung der Genehmigung zu überwachen ist. Hinzu kommt jedoch, dass die Genehmigung des Inverkehrbringens, die für alle Standorte in der EU gilt, m?glicherweise nicht alle Risiken der konkreten Ausbringung erfassen kann und deshalb nachgeschaltete sog. nachmarktliche Ma?nahmen notwendig werden. Dieses Problem entsteht in ?hnlicher Weise bei den sog. vereinfachten oder differenzierten Verfahren der Freisetzungsgenehmigung, wenn die Genehmigung erteilt wird, aber die Ausbringungsstandorte noch offengelassen werden. Auf allen vier genannten Stufen – bei der Freisetzungsgenehmigung, der IVB-Genehmigung, den nachmarktlichen Ma?nahmen und den vereinfachten/differenzierten Verfahren – stellt sich die Frage, inwieweit dafür gesorgt wird, dass die Schutzgüter des Naturschutzrechts vor Sch?den bewahrt werden. Weitergehend ist denkbar, dass manche Fl?chen von GVO ganz freigehalten werden. Das Schutzziel best?nde dabei nicht in der Bewahrung der Umwelt vor Sch?den, sondern in der Koexistenz naturnaher ?kosysteme mit menschlich st?rker beeinflussten ?kosystemen. Für die Koexistenz gentechnikfreier konventioneller und organischer Landwirtschaft ist dies anerkannt. Für die Koexistenz gentechnikfreier Naturgebiete ist der Gedanke erst noch zu entwickeln. Hieraus ergeben sich für diesen Beitrag die folgenden Fragen: (1) Inwieweit sind Naturschutzbelange zu beachten a) bei der Freisetzungsgenehmigung b) bei der Genehmigung des IVB von GVO c) bei der Kontrolle des Ausbringens nach IVB-Genehmigung d) bei der Kontrolle des Ausbringens nach einer im vereinfachten oder differenzierten Verfahren erteilten Freisetzungsgenehmigung? (2) Inwieweit ist Gentechnikfreiheit mancher Gebiete als eine besondere Art von Naturschutz zul?ssig? Die vier ersten Fragen richten sind auf Regime der Vermeidung von Umweltsch?den (dazu unten B), die letzte Frage auf ein Regime der Koexistenz naturnaher ?kosysteme mit gentechnikverwendender Landwirtschaft (dazu unten C). Vorab ist das einschl?gige Recht zu bestimmen (A).  相似文献   
2.
3.
4.
Die erste Emissionshandelsperiode geht am 31.12.2007 zu Ende, die zweite beginnt am 1.1.2008. Damit wird das System fortgesetzt, welches den Betrieb von CO2-emittierenden Anlagen an die Abgabe von Emissionshandelsberechtigungen knüpft. Diese Berechtigungen wurden in der ersten Handelsperiode vollst?ndig kostenlos von der Deutschen Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt nach komplizierten Regelungen verteilt. Dabei wurde einheitlich ein Erfüllungsfaktor von 0,9709 zugrunde gelegt. Nach ihm richtet sich, in welchem Ma?e die einzelnen Anlagenbetreiber ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen müssen. Nunmehr wurden zwar die Regeln deutlich vereinfacht. Ein neuer fester Erfüllungsfaktor gilt aber nicht mehr nahezu fl?chendeckend, sondern nur noch für Industrieanlagen. Energieanlagen unterliegen einer in ihrer H?he noch ungewissen anteiligen Kürzung. Die Zuteilungsregeln für bis zum 31.12.2002 in Betrieb genommene Anlagen sind nunmehr von einer Zweiteilung zwischen Industrie- und Energieanlagen gepr?gt: Grandfathering einerseits, Benchmark-Ansatz andererseits. Allerdings gibt es auch Gemeinsamkeiten, n?mlich für H?rtef?lle, Kapazit?tserweiterungen und Kleinanlagen. Neu ist die teilweise Ver?u?erung.  相似文献   
5.
Current research suggests that a husband's substance abuse is correlated with severity of physical abuse and the woman's decision to leave a violent situation. Often, only the battered woman's report of abuse is available. This study compares women's reports of their partners' substance use/abuse with their partners' report using a brief measure of polydrug and alcohol abuse, the Substance Abuse Subtle Screening Inventory (SASSI) and the Conflict Tactics Scale (CTS). Data were analyzed for 25 recovery couples and 25 nonrecovery couples. The correlations for all 50 couples between the male's reported use and the female's report of her partner's use on the SASSI and the CTS were significant on all but one of the CTS scales. They ranged on SASSI from .73 to .33 and from .31 to .06 on the CTS. This suggests that the SASSI and possibly the CTS could be used as valuable tools for assessing women's reports of their partner's substance use/abuse.  相似文献   
6.
Der Begriff der Landeskultur umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des Bodens einschließlich der Erhaltung der Kulturlandschaft. Landeskultur ist somit alles Planen und Handeln mit dem Ziel, die Umwelt als gegebenes Naturraumpotential, insbesondere Wasser, Boden, Luft und die dazugehörigen Natur-, Kultur- und Sachgüter optimal zu erhalten, gestalten und rationell zu nutzen sowie dieses Potential mit bestmöglicher Qualität als natürliche und kulturelle Lebensgrundlage für die Allgemeinheit nachhaltig zu sichern. Landeskultur dient somit auch der Belebung und Werterhöhung der gebauten und gepflanzten Umwelt. Dies schließt auch und gerade die kulturelle Seite einschließlich Kulturlandschaften mit ein. Dabei ist es bis zur Überprüfung durch das BVerfG noch hinnehmbar, dass der Begriff „Landeskultur“ in Art. 89 Abs. 3 GG wegen der Mischkompetenz von Bund und Land vom BVerwG enger ausgelegt wird als in anderen Rechtsvorschriften.  相似文献   
7.
Die Kultivierung gentechnisch ver?nderter Pflanzen in der Landwirtschaft hat in einigen Staaten wie den USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und China bereits erhebliche Ausma?e angenommen. In Europa und zumal in Deutschland befindet sich die „grüne Gentechnik“ dagegen noch in den Kinderschuhen. Nach der Aufhebung des faktischen Moratoriums gegen den Anbau gentechnisch ver?nderter Kulturpflanzen durch die EU im Jahre 2005 ist mit einem langsamen Vordringen der Gentechnik in der Landwirtschaft auch in Europa zu rechnen. Gentechnisch ver?nderte Organismen (GVO) sind lebende Organismen, die sich in der Umwelt vermehren und ausbreiten k?nnen. Die Umwelt stellt ein im Wesentlichen offenes System dar, das nicht hermetisch aufgeteilt und abgeschlossen werden kann. Wo immer GVO in der Umwelt freigesetzt werden, kann daher eine Ausbreitung in der Umwelt nicht grunds?tzlich ausgeschlossen werden. Inwieweit dies eine grunds?tzlich akzeptable Ver?nderung der Umwelt darstellt, die mit den Auswirkungen anderer menschlicher Einwirkungen oder gar natürlichen Ver?nderungen vergleichbar ist, oder es sich um ein ernstes ?kologisches Risiko handelt, ist freilich umstritten. Sowohl der EG-Richtlinie 2001/18/EG über die Freisetzung und das Inverkehrbringen genetisch ver?nderter Produkte als auch dem deutschen Gentechnikgesetz liegt die Wertung zugrunde, dass dies nur im Einzelfall beurteilt werden kann. Soweit der Anbau von GVO-Kulturpflanzen zugelassen wird, geht es darum, etwaige ?kologische und ?konomische Risiken gering zu halten. Neben administrativer Regulierung spielt hier das Haftungsrecht eine zentrale Rolle.  相似文献   
8.
9.
10.
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号