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Dr. Markus Appel LL.M. 《Natur und Recht》2010,32(3):171-179
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Zusammenfassung Die Frage der Einklagbarkeit von Fehlern bei der Umweltvertr?glichkeitsprüfung (UVP) ist
weiterhin ein rechtlich unsicheres Terrain und damit für komplexe Gro?vorhaben ein erheblicher
Risikofaktor. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen erlassen,
die zwar in gewissem Umfang eine Einklagbarkeit von UVP-Fehlern vorsehen, deren Auslegung jedoch umstritten
ist. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang das UmwRG Drittbetroffenen
ein subjektives Recht auf Einklagbarkeit von UVP-Fehlern einr?umt. Es wird aufgezeigt, dass insoweit
zwischen Umweltschutzvereinigungen und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und dass eine Erweiterung
der Einklagbarkeit von UVP-Fehlern über die beiden in §4 Abs. 1 UmwRG genannten F?lle (Nichtdurchführung
einer UVP bzw. Einzelfallvorprüfung) nach der klaren gesetzlichen Festlegung und der bisher ergangenen
Rechtsprechung nicht in Betracht kommt. 相似文献
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