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Ass. jur. Dorothee Ortner 《Natur und Recht》2005,27(2):91-99
Von naturschutzfachlicher Seite wird seit einiger Zeit die Forderung erhoben, dass für Begrünungsmaßnahmen nur noch autochthones Saat- und Pflanzgut eingesetzt werden sollte, weil die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus gebietsfremden Herkünften Risiken für die Erhaltung der genetischen Vielfalt bergen könnte. Der folgende Beitrag zeichnet die Diskussion nach und befasst sich mit den rechtlichen Regelungen zum Schutz der genetischen Vielfalt, insbesondere mit den Anforderungen an die Länder, die sich aus § 41 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergeben.
* Für wertvolle Anregungen und Kritik danke ich Herrn Dr. Herwig Unnerstall und Herrn Prof. Dr. Wolfgang Köck. 相似文献
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Research suggests that fact checking corrections have only a limited impact on the spread of false rumors. However, research has not considered that fact-checking may be socially contingent, meaning there are social contexts in which truth may be more or less preferred. In particular, we argue that strong social connections between fact-checkers and rumor spreaders encourage the latter to prefer sharing accurate information, making them more likely to accept corrections. We test this argument on real corrections made on Twitter between Janurary 2012 and April, 2014. As hypothesized, we find that individuals who follow and are followed by the people who correct them are significantly more likely to accept the correction than individuals confronted by strangers. We then replicate our findings on new data drawn from November 2015 to February, 2016. These findings suggest that the underlying social structure is an important factor in the correction of misinformation. 相似文献
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Ass.-Prof. Dr. Ulfried Terlitza 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2011,24(7-8):185-205
Dass Verwaltungshandlungen von Verfügungsma?nahmen deutlich abzugrenzen sind, entspricht dem Grundverst?ndnis von Mit- und Wohnungseigentum. Dass sich die Notwendigkeit einer klaren Grenzziehung zwischen diesen Bereichen nicht zuletzt aus den gesetzlichen Vorgaben, wie insb den unterschiedlichen Konsenserfordernissen, ableitet, erscheint ebenso unzweifelhaft. Umso augenf?lliger sind Bemühungen in Rechtsprechung, Lehre und auch Gesetzgebung, den Bereich der Verwaltungsagenden zu Lasten der Verfügungen best?ndig zu erweitern. Der vorliegende Beitrag soll derartige Tendenzen vor dem Hintergrund der lex lata hinterfragen. Es sollen typische Fallkonstellationen an der Grenze zwischen Verwaltung und Verfügung n?her beleuchtet und der Versuch unternommen werden, die Grenzlinien pr?ziser abzustecken. Wo die geltende Rechtslage zu unbefriedigenden Ergebnissen führen muss, sollen zudem m?gliche Auswege aufgezeigt werden. 相似文献
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Ass. iur. Holger Wöckel 《Natur und Recht》2008,30(1):32-34
Zusammenfassung Nur selten schafft es eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung an die erste Stelle der ARD-Tagesschau um 20 Uhr. Dem Urteil
des BVerwG vom 27.9.2007 ist das gelungen. Es liefert die Antwort auf eine Frage, die sich mancher TV-Zuschauer und Zeitungsleser
seit der ersten H?lfte des Jahres 2005 gestellt haben mag. Einer aufgeregten Medienberichterstattung war damals zu entnehmen,
dass der gerade verbindlich gewordene Feinstaubgrenzwert vielerorts überschritten werde und davon Betroffene Erkrankungen
des Herz-Kreislauf-Systems und der Atemwege, ja sogar eine Verkürzung ihrer Lebenserwartung zu befürchten h?tten. Die Frage
die sich stellte: Was kann ein Betroffener dagegen unternehmen? 相似文献