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1.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(2):53-54
§ 36 Abs 1 WGG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Auch gegen § 35 Abs 2 WGG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Diese Gesetzesstelle ist in einem Verfahren betreffend Entziehung der Gemeinnützigkeit nicht pr?judiziell. 相似文献
2.
Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):261-262
Die Anzeigefrist ist vom Tag der (beiderseitigen) Unterfertigung des Bestandvertrages des alle essentialia enthaltenen Bestandvertrages
an zu rechnen und nicht erst ab dem Tag der Unterfertigung der Inventarliste, mag diese auch nach der Parteienvereinbarung
einen integrierenden Vertragsbestandteil bilden. Mehrfacher Gebührenanfall (Gleichschriftengebühr) bei versp?teter Gebührenanzeige. 相似文献
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Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(11):337-338
§ 2 der Sachbezugsverordnungen wird als gesetzwidrig aufgehoben (wobei die Aufhebung der zuletzt genannten Bestimmung mit
Ablauf des 31. 12. 2008 in Kraft tritt). 相似文献
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Wolf-Dieter Arnold 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2010,23(3):90-91
Gerichtsvergleich, wonach keine Exekution auf Grund des R?umungstitels geführt wird, wenn (und solange) pünktlich der laufende
Mietzins gezahlt wird: für den VwGH gerichtsgebührenrechtlich (idR mit dem Zehnfachen der Jahresleistung) beachtlich, wenn
die Formulierung gew?hlt wird "die Parteien kommen überein" oder "der Kl?ger verzichtet"; unbeachtlich bei Formulierung "der
Kl?ger wird keinen Gebrauch machen". 相似文献