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1.
Keine ?nderung der wirtschaftlichen Einflussm?glichkeiten liegt vor, wenn es zu Anteilsübertragungen oder Umgründungen zwischen konzernverbundenen Gesellschaften kommt, aber sich bei jenen Personen nichts ?ndert, die auf der obersten Ebene den Einfluss ausüben. Derartige Handlungen innerhalb eines Konzernverbunds verwirklichen nicht den Tatbestand des § 12a Abs 3 MRG.  相似文献   
2.
Die wirtschaftlich unzutreffende Einsch?tzung des Gesch?ftsganges, mit der schon bei Abschluss des Vertrages gerechnet werden konnte, stellt keinen Grund für die vorzeitige Aufl?sung eines Bestandvertrages dar. Die bei Vertragsabschluss nicht voll absch?tzbaren Auswirkungen des Konkurrenzkampfes k?nnen nicht Anlass für die Vertragsaufl?sung sein. Es ist m?glich, dass zwar die Voraussetzungen für eine Zinsminderung, nicht jedoch die Voraussetzungen für eine vorzeitige Vertragsaufhebung vorliegen.  相似文献   
3.
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing ist der Vertreter einer Verk?uferfirma (= Lieferantin des Leasinggutes), der auch Vertragsformulare der Leasingfirma mit sich führt, auch Mann ihres Vertrauens im Hinblick auf die richtige übermittlung der Anbot- und Annahmeerkl?rungen den Leasingvertrag betreffend. Zur Gew?hrleistung und dem (Nicht-)Bestehen eines Einwendungsdurchgriffs beim mittelbaren Finanzierungsleasing.  相似文献   
4.
Seit Jahren kommt die Rechtspolitik bezüglich einer Neuregelung grundlegender Strukturfragen des ?sterreichischen Mietrechts nicht vom Fleck. Dies mag unter anderem daran liegen, dass die einschl?gigen Reformdiskussionen ausschlie?lich aus innerstaatlicher Perspektive geführt werden, was es zwangsl?ufig mit sich bringt, dass keinem der in ihren (scheinbar) altbew?hrten Schützengr?ben eingebunkerten Interessenvertreter der entscheidende rechtspolitische Durchbruch gelingt. Bei diesem Stand der Dinge scheint es reizvoll, den Horizont zu erweitern und Reformfragen das ?sterreichische Mietrecht betreffend aus rechtsvergleichender Perspektive zu beleuchten. Es scheint ja zumindest nicht v?llig ausgeschlossen, dass uU europaweit einheitlich nachweisbare Tendenzen in der Mietrechtsgesetzgebung auch den heimischen Gesetzgeber zu beeindrucken verm?gen. Ausgehend von diesem Zugang wird im Folgenden untersucht, welcher Grad an übereinstimmung zwischen dem ?sterreichischen Gesch?ftsraummietrecht einerseits und jenem, das in anderen europ?ischen L?ndern derzeit Geltung hat, andererseits besteht.  相似文献   
5.
Im Hinblick darauf, ob bestimmte Umst?nde schon unmittelbar im Rahmen der Auslegung von Willenserkl?rungen zu berücksichtigen sind oder ihnen aber blo? insofern Relevanz zukommt, als sie ein Recht zur Anfechtung der Erkl?rung gem §§ 870 ff ABGB begründen, l?sst die Judikatur eine einheitliche Linie vermissen. Demgegenüber vertritt die Rechtswissenschaft nahezu geschlossen ein dogmatisches Konzept, nach dem sich das Rechtsinstitut der Auslegung von Willenserkl?rungen von jenem ihrer Anfechtung klar abgrenzen l?sst und das in gewissem Umfang zu einer Vorrangigkeit der Anfechtung von Willenserkl?rungen vor ihrer Auslegung führt. Letzteres freilich zu Unrecht, wie im Folgenden dargelegt wird.  相似文献   
6.
Der Begriff des "wichtigen Interesses" in § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 ist besonders unter dem Gesichtspunkt zu beurteilen, ob die ?nderung dazu dient, dem Wohnungseigentümer die dem heute üblichen Standard entsprechende Nutzung seines Objekts zu erm?glichen (hier: kein wichtiges Interesse an einer Lüftungsm?glichkeit bei Wind und Regen).  相似文献   
7.
8.
Bei einem Bestandvertrag in einem Einkaufszentrum k?nnen umfangreiche Leerstehungen Anlass für eine Mietzinsreduktion sein, dies gilt auch für sog multifunktionale Zentren. Allerdings kann ein bestimmter Prozentsatz an Leerstehungen, ab dem Zinsminderungsansprüche bejaht werden k?nnen, nicht festgesetzt werden, weil die Verletzung des bedungenen Gebrauchs eines Bestandobjektes immer von den Umst?nden des Einzelfalles abh?ngt.  相似文献   
9.
Mangels ?nderung in der Person des Mieters in den F?llen des § 12a Abs 3 MRG findet keine Vertragsnachfolge statt, sodass die Ausübung eines vertraglichen Weitergaberechts in den F?llen einer blo?en ?nderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Einflussm?glichkeiten nicht an eine empfangsbedürftige übertragungserkl?rung geknüpft werden kann. Der Mieter kann vielmehr auch nach Verwirklichung des Machtwechsels einem auf § 12a Abs 3 MRG gestützten Erh?hungsbegehren des Vermieters den rechtsvernichtenden Einwand der Inanspruchnahme des vertraglichen Weitergaberechts entgegenhalten.  相似文献   
10.
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