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2.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(4):263-264
3.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):462-465
Wenn ein Opfer auch ohne erpresserische N?tigung zur verlangten Leistung bereit ist, fehlt es an der Kausalit?t zwischen T?terverhalten
und Taterfolg, weshalb von einer im Versuchsstadium stecken gebliebenen Tat auszugehen ist. Absolute Untauglichkeit dieses
Versuchs war im vorliegenden Fall nicht anzunehmen. 相似文献
4.
牟笛 《贵州警官职业学院学报》2007,19(4):72-75
由于美国法典28卷1404(a)条款的立法规定在功能与措辞上均非常类似普通法上的非方便法院原则,因此很多学者误以为该立法规定与非方便法院原则之间并不存在实质性的差异。然而,这一看法并不正确。事实上,1404(a)条款立法在法律效果、证明标准以及具体适用方面均与非方便法院原则存在显著的区别。 相似文献
5.
1979-2004, and studies the relationship between FDI and domestic investment in light of the actual economic development of Guang-dong Province. The empirical study concludes that FDI produces a significant crowding out effect on 相似文献
6.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):803-805
In den Schutzbereich des Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b StGB sind prinzipiell auch
unmündige Personen einzubeziehen. Bei gleichzeitiger Verwirklichung des § 206 oder des § 207 StGB wird jedoch § 207b StGB
auf Grund von Subsidiarit?t verdr?ngt. 相似文献
7.
Burgstaller 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):332-333
Absolut untauglich im Sinn des § 15 Abs 3 StGB ist ein Versuch nur dann, wenn die Verwirklichung des durch die Tathandlung
angestrebten sch?digenden Erfolges auf die vorgesehene Art bei generalisierender Betrachtung, somit losgel?st von den Besonderheiten
des Einzelfalles, aus der ex-ante-Sicht eines über den Tatplan informierten verst?ndigen Beobachters geradezu ausgeschlossen
erscheint und demzufolge unter keinen wie immer gearteten Umst?nden erwartet werden kann. Dementsprechend liegt ein blo? relativ
untauglicher und daher strafbarer Betrugsversuch vor, wenn der Beschuldigte einen Liegenschaftseigentümer durch T?uschung
über seine Zahlungswilligkeit und -f?higkeit zur notariellen Unterfertigung eines Kaufvertrages über die Liegenschaft veranlasst,
nach der vorgesehenen Treuhandabwicklung die Intabulation des Eigentumsrechts aber erst nach Bezahlung des Kaufpreises erfolgen
soll. 相似文献
8.
Hannes Schütz 《Juristische Bl?tter》2008,130(7):467-472
Die Zusammenfassung mehrerer den gleichen Tatbestand (ob versucht oder vollendet) erfüllender Akte zu einer strafbaren Handlung
ist blo? nach Ma?gabe tatbestandlicher Handlungseinheiten anzuerkennen; die Kriterien dafür sind deliktsspezifisch zu bestimmen.
Die Rechtsfigur des aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts abgeleiteten, nach einheitlichen Kriterien zu bildenden fortgesetzten
Delikts wird damit aufgegeben. 相似文献
9.
Hans-Georg Koppensteiner 《Juristische Bl?tter》2008,130(12):749-758
Der Beitrag er?rtert die Frage, ob und wie der Gesellschafter einer GmbH haftet, der seinen Einflu? dazu benutzt, die Gesellschaft
zu ruinieren. Nach neuester Auffassung des BGH handelt es sich um einen Fall deliktischer Innenhaftung. Demgegenüber ist nach
wie vor anzunehmen, dass "existenzvernichtendes" Verhalten des (einzigen) Gesellschafters über eine teleologische Reduktion
von § 61 Abs 2 GmbHG zu prinzipiell unbeschr?nkter Au?enhaftung führt. 相似文献
10.
Reinhard Moos 《Juristische Bl?tter》2008,130(6):341-347
Die durch den OGH unl?ngst erfolgte Einordnung der Abgrenzung Versuch/Vollendung in den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1
Z 11 StPO statt wie bisher in Z 10 überzeugt nach Ansicht des Verfassers nicht. Z 10 ist nicht in dieser Weise zu interpretieren.
Versuch und Vollendung sind nicht gleichwertig, sondern bilden eigene Tatbest?nde innerhalb eines Deliktstypus. Die Eliminierung
der Z 10 wirkt sich auf das Verst?ndnis des Verbrechensbegriffs aus. Weder die Parallele zur Einheitst?terschaft noch die
Prozess?konomie k?nnen die Entscheidung des OGH rechtfertigen. 相似文献