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2.
Veit Öhlberger 《Juristische Bl?tter》2007,129(10):660-663
Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft zur Hereinbringung einer Geldforderung in der Fremdw?hrung von Staaten, die
nicht der Europ?ischen Union oder dem Europ?ischen Wirtschaftsraum (Drittstaaten) angeh?ren (in casu: US-Dollar), hat der
betreibende Gl?ubiger schon im Exekutionsantrag wegen des Verbots von bücherlichen Eintragungen auf W?hrungen von Drittstaaten
(Art I § 5 Abs 3 1. Euro-JuBeG) eine Umrechnung der betriebenen Forderung in Euro vorzunehmen. Eine amtswegige Umrechnung
durch das Exekutionsgericht findet nicht statt. Ein Verbesserungsverfahren zur nachtr?glichen Umrechnung ist wegen der rangbegründenden
Wirkung der Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens dann nicht zul?ssig, wenn der Exekutionsantrag beim
Buchgericht eingebracht wird. 相似文献
3.
4.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(7):459-460
Der Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung gilt insofern nicht, als er durch Sondernormen eingeschr?nkt ist. § 396 ZPO
ist eine solche Sondernorm. Neben einem Antrag auf F?llung eines Vers?umungsurteils gegen einen nicht erschienenen Kl?ger
bedarf es daher nicht auch noch des Vortrags des in der Klagebeantwortung erstatteten Vorbringens und der Wiederholung des
Antrags auf Klagsabweisung. 相似文献
5.
牟笛 《贵州警官职业学院学报》2007,19(4):72-75
由于美国法典28卷1404(a)条款的立法规定在功能与措辞上均非常类似普通法上的非方便法院原则,因此很多学者误以为该立法规定与非方便法院原则之间并不存在实质性的差异。然而,这一看法并不正确。事实上,1404(a)条款立法在法律效果、证明标准以及具体适用方面均与非方便法院原则存在显著的区别。 相似文献
6.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):596-598
Nach stRsp hat der gerichtliche Vergleich zugleich den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrags und einer Prozesshandlung.
Er kann nicht resolutiv, wohl aber suspensiv bedingt abgeschlossen werden. Der rechtzeitig erhobeneWiderruf verhindert den
Eintritt der prozessrechtlichen Wirkung des Vergleichs (und damit das Entstehen eines Exekutionstitels). Einer sp?ter abgegebenen
Erkl?rung, den Widerruf zurückzuziehen und die Wirkungen des Vergleichs wiedereintreten zu lassen, kommt nur rechtsgesch?ftlicher
Charakter zu, sie kann aber nicht mehr die durch den Widerruf beseitigte Wirksamkeit des Vergleichs wiederherstellen. Im Widerruf
des Widerrufs eines gerichtlichen Vergleichs liegt auch materiellrechtlich nur ein Angebot auf neuerlichen Abschluss des Vergleichs,
das fristgerecht angenommen werden müsste. 相似文献
7.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(9):278-280
Voraussetzung für die Zul?ssigkeit des streitigen Rechtswegs auf Grund eines Anspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB ist zufolge Art
III ZivR?G 2004 nur die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor einer hiefür zust?ndigen Schlichtungsstelle, das Einlangen
eines Antrags gem § 433 Abs 1 ZPO bei Gericht oder der Beginn einer Mediation und das Verstreichen eines Zeitraums von drei
Monaten seither ohne eine gütliche Einigung. Nicht von Bedeutung ist dagegen, ob der bekl Nachbar von dem gegen ihn eingeleiteten
Schlichtungsverfahren oder von einem Antrag gem § 433 Abs 1 ZPO vor Klagseinbringung überhaupt Kenntnis erlangte. Ein Immissionsabwehranspruch
nach § 364 Abs 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgef?hrdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gem § 422 ABGB jedenfalls
dann nicht ausgeschlossen, wenn die Benutzung des betroffenen Grundeigentums durch einen das ortsübliche Ma? überschreitenden
Entzug von Licht oder Luft wesentlich beeintr?chtigt wird und dieser Zustand unzumutbar ist, ohne dass ihm durch eine leichte
und einfache Ausübung des Selbsthilferechts abgeholfen werden kann. Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks kann auf Grund
eines Immissionsabwehranspruchs nach § 364 Abs 3 ABGB auch dann klageweise in Anspruch genommen werden, wenn an diesem Grundstück
ein Fruchtgenussrecht besteht. 相似文献
8.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(9):594-595
Erfolgt die Bekanntgabe eines Vergleichswiderrufs wie vereinbart durch Telefax, aber an die Telefaxnummer eines falschen Gerichts,
so wahrt dies die Frist für den Widerruf nicht, wenn das Telefax tats?chlich erst versp?tet bei der Einlaufstelle des zust?ndigen
Gerichts einlangt; m?gen sich auch beide Gerichte im gleichen Geb?ude befinden. 相似文献
9.
Hubertus Schumacher 《Juristische Bl?tter》2009,131(2):111-116
Die Prozesspartei muss sich (schwerwiegende) Fehler ihres Rechtsanwalts bei der Prozessführung zurechnen lassen. Den Rechtsanwalt
trifft normalerweise keine Verpflichtung, die Richtigkeit der ihm von seinem Mandanten erteilten Information in Zweifel zu
ziehen, solange er nicht für ihre Unrichtigkeit erhebliche Anhaltspunkte hat. Missbr?uchlichkeit eines vom Gl?ubiger gestellten
Konkurser?ffnungsantrags ist anzunehmen, wenn der Schuldner oder eine andere Person mit dem Konkursantrag ungerechtfertigt
unter Druck gesetzt werden oder ein verfahrensfremder Zweck erreicht werden soll. 相似文献
10.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):313-315
§ 1114 ABGB und § 569 ZPO legen fest, dass ein bestimmtes Verhalten als Willenserkl?rung gedeutet wird; es handelt sich also
um eine normierte Willenserkl?rung. Diese Rechtsvermutung kann widerlegt werden. Weder die ?ltere noch die jüngere Rsp verlangen
dafür grunds?tzlich die Einbringung einer Klage innerhalb der Frist des § 569 ZPO oder innerhalb angemessener Frist. Ma?geblich
ist lediglich, dass der betreffende Vertragspartner seinen Willen, eine stillschweigende Erneuerung des Vertrags zu verhindern,
durch unverzügliche, nach au?en erkennbare Erkl?rungen und Handlungen so deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass bei objektiver
Würdigung kein Zweifel an seiner ernstlichen Ablehnung einer solchen Vertragserneuerung aufkommen kann. 相似文献