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1.
牟笛 《贵州警官职业学院学报》2007,19(4):72-75
由于美国法典28卷1404(a)条款的立法规定在功能与措辞上均非常类似普通法上的非方便法院原则,因此很多学者误以为该立法规定与非方便法院原则之间并不存在实质性的差异。然而,这一看法并不正确。事实上,1404(a)条款立法在法律效果、证明标准以及具体适用方面均与非方便法院原则存在显著的区别。 相似文献
2.
Andreas Vonkilch 《Juristische Bl?tter》2008,130(2):102-105
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing ist der Vertreter einer Verk?uferfirma (= Lieferantin des Leasinggutes), der auch Vertragsformulare
der Leasingfirma mit sich führt, auch Mann ihres Vertrauens im Hinblick auf die richtige übermittlung der Anbot- und Annahmeerkl?rungen
den Leasingvertrag betreffend. Zur Gew?hrleistung und dem (Nicht-)Bestehen eines Einwendungsdurchgriffs beim mittelbaren Finanzierungsleasing. 相似文献
3.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2007,20(9):247
Die Ver?u?erung eines von mehreren in einheitlichen Mietr?umen geführten selbst?ndigen Betriebes bewirkt wegen der ohne Zustimmung
des Vermieters nicht m?glichen Zerlegung der Mietrechte den Rechtsübergang nicht. 相似文献
4.
Olaf Riss 《Juristische Bl?tter》2007,129(3):156-170
Mit der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie durch das Gew?hrleistungsrechts-?nderungsgesetz wurde im ?sterr Recht
das Einstehenmüssen des übergebers nicht nur für eigene ?ffentliche ?u?erungen, sondern auch für jene Dritter ausdrücklich
festgeschrieben. Der vorliegende Beitrag untersucht die einschl?gige Regelung des § 922 ABGB sowohl unter dem Gesichtspunkt
gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben als auch im Lichte des (nationalen) Privatrechtssystems und stellt dabei in Frage, dass
ein Einstehenmüssen für ?ffentliche ?u?erungen jedenfalls deren Einbeziehung in die Parteienvereinbarung voraussetzt. 相似文献
5.
Der Gesetzgeber hat in Kenntnis der Rsp, auch der darin ge?u?erten Bedenken zur und der Problematik aus der fehlenden Rügeobliegenheit
bei Unbrauchbarkeit der Wohnung, etwa – wie hier – infolge schwerster M?ngel der Elektroinstallation, eine Gesetzes?nderung
normiert, die Anwendung der neuen Rechtslage allerdings nur für nach dem 30. September 2006 abgeschlossene Mietvertr?ge vorgesehen.
Angesichts dieser klaren Gesetzeslage steht es den Gerichten nicht zu, diesem übergangsrecht im Wege der Gesetzesauslegung
den Boden zu entziehen und eine generelle Rügeobliegenheit iSd § 15a Abs 2 letzter Satz MRG idF WRN 2006 bereits für vor dem
30. September 2006 abgeschlossene Mietvertr?ge anzunehmen. Die Regeln über die Mietzinsbildung stellen leges speciales zu
den allgemeinen Gew?hrleistungsregeln des ABGB dar. 相似文献
6.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(5):327-329
Weicht die Leistung vom Vertrag ab und ist daher mangelhaft, muss dies der übernehmer unter Zugrundelegung des gesamten Vertragsinhalts
dartun; er ist es, der nach wie vor das Vorliegen eines Mangels beweisen muss. Ein "Umsteigen" auf den Sekund?rbehelf der
Wandlung setzt voraus, dass der aktuelle Zustand der zu verbessern versuchten Sache einen nicht blo? geringfügigen Mangel
darstellt und die Verbesserung durch den übergeber nicht mehr zumutbar ist, etwa wenn der übergeber die Verbesserung nicht
in angemessener Frist vorgenommen hat, die Behebung für den übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden oder aus
in der Person des übergebers liegenden Gründen unzumutbar w?re. 相似文献
7.
Herbert Gartner 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(1):1-10
Die Pflicht zur gesetzeskonformen, ausgewogenen Interessenwahrung in Bautr?gervertr?gen wird bei der Gestaltung der vom Bautr?ger
verwendeten Vertragsformbl?tter oftmals verletzt. Konsumentenschutzorganisationen haben diese Praxis kritisiert und die Verwendung
gesetzeskonformer Klauseln verlangt. Trotz der vielfach gerechtfertigten Kritik darf die Forderung nach Konsumentenschutz
nicht dazu führen, dass es für den Bautr?ger unm?glich wird, die in der Natur des Bautr?gergesch?ftes liegenden grundlegenden
Gestaltungs- und Abwicklungskriterien im zul?ssigen Rahmen anzuwenden. 相似文献
8.
Gottfried Call 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2008,21(2):50-51
Nach stRsp ist jeder Wohnungseigentümer aus seinem Kaufvertrag heraus zur Geltendmachung von Gew?hrleistungs- und Schadenersatzansprüchen
gegenüber dem WE-Organisator auch an allgemeinen Teilen der WE-Liegenschaft aktivlegitimiert. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer
kann sowohl die prozessuale Geltendmachung dieser Ansprüche (hier: auf Schadenersatz aus mangelhaft durchgeführten Sanierungsarbeiten)
beschlie?en als auch deren Durchsetzung nach § 18 Abs 2 WEG 2002 idF WRN 2006 an die Eigentümergemeinschaft abtreten. Ein
vertraglicher Gew?hrleistungsausschluss steht § 38 Abs 1 WEG 2002 (§ 24 Abs 1 WEG 1975) entgegen und ist somit rechtsunwirksam.
Diese Bestimmung ist nicht nur auf neu zu errichtende WE-Anlagen anzuwenden. 相似文献
9.
Riss 《wohnrechtliche bl?tter: wobl》2009,22(2):54-54
Die Auslegung eines Kaufvertrages über ein Zinshaus, wonach in der übergabe von Zinslisten weder die Zusicherung des Vorliegens
bestimmter Ausstattungsmerkmale einzelner Wohnungen, noch die Garantie künftiger Mindestmietertr?ge der verkauften Liegenschaft
liege, ist jedenfalls vertretbar. 相似文献
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