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Die Ereignisse rund um 9/11 haben den Rechtsstaat mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Die Antwort auf die Frage, wie der Gefahr terroristischer Aktivitäten begegnet werden kann, ist letztlich von grundrechtlichen Problemstellungen bestimmt. Der vorliegende Beitrag setzt sich vor diesem Hintergrund mit einem Szenario auseinander, das noch in der aktuellen politischen Diskussion in hohem Maß präsent ist: Wie hat der Staat zu reagieren, wenn – gleich den Ereignissen in New York – eine gekaperte Passagiermaschine auf ein Hochhaus oder ein vollbesetztes Stadion zurast? Untersagt die Pflicht zum Schutz des Lebens der entführten Passagiere eine Einwirkung auf die Maschine oder darf der Staat auch unschuldige Opfer in Kauf nehmen, wenn dies zum Schutz anderer unbedingt erforderlich ist?  相似文献   
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Dieser Beitrag untersucht die Beziehung zwischen Parlamentsakten und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dabei wird beleuchtet, wie verschiedene Parlamentsakte in ein Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention treten können. Die vorliegende Arbeit behandelt die maßgebliche Rechtslage hinsichtlich der österreichischen Parlamente bzw deren Mitglieder auf Bundes- sowie Landesebene.  相似文献   
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Das Recht ist in modernen Gesellschaften ein wichtiges Steuerungsmittel. Schon bisher ist es allerdings nicht das einzige Instrument gewesen, um gesellschaftliche Entwicklungen und individuelles Verhalten zu beeinflussen. Es gab und gibt Bereiche, die sich selbst organisieren und in denen staatliches Recht aus unterschiedlichen Gründen nicht das entscheidende Steuerungsmittel ist. Dieser Beitrag untersucht, wie sich die zunehmende Digitalisierung der modernen Gesellschaften auf die Steuerungsfähigkeit des Rechts auswirkt. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Bedeutung des Rechts in der digitalisierten und hoch fragmentierten Welt abnimmt. Das Recht muss sich deshalb Verbündete in anderen Bereichen der Gesellschaft suchen, um weiterhin Steuerungsfunktionen für die Gesellschaft wahrnehmen zu können. Der Beitrag skizziert, wer als Verbündeter des Rechts in Frage kommt und wie die notwendigen transrechtlichen Kooperationen aussehen könnten.  相似文献   
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Dieser Beitrag bespricht die Entscheidung des EGMR Jalloh gegen Deutschland, No 54810/00 vom 11. Juli 2006. Dadurch soll zugleich an die Grundprinzipien des modernen Strafverfahrens erinnert und die Bedeutung eines allgemeinen Instrumentalisierungsverbotes in unserer Rechtsordnung, inbesonders aber im Strafrecht aufgezeigt werden. Derzeit besteht keine gesetzliche Grundlage für zwangsweise körperliche Eingriffe in einem gerichtlichen Strafverfahren in Österreich. Das wird sich durch das Strafprozessreformgesetz, das mit 1. Jänner 2008 in Geltung tritt, ändern. Daher soll auch beurteilt werden, ob ein Vorgehen, wie es dem Anlassfall zugrunde liegt, künftig im österreichischen Strafverfahren zulässig wäre.  相似文献   
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Voraussetzung für die erfolgreiche Durchsetzung eines (Unterhalts-)Regressanspruches des Scheinvaters gegen den wahren Vater war bislang die Feststellung der Vaterschaft in einer eigenen und gegenüber allen wirkenden gerichtlichen Statusentscheidung. Dies war insofern problematisch, als der Scheinvater hierfür kein eigenes Antragsrecht hatte. So wie in Deutschland war in ?sterreich eine Beurteilung der Vaterschaft als Vorfrage im streitigen Unterhaltsregressverfahren nicht m?glich. Nunmehr hat der BGH eine solche inzidente Feststellung unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Der Beitrag analysiert die Beweggründe des BGH in dieser richtungsweisenden Entscheidung und geht der Frage nach, ob und inwieweit die Inzidentfeststellung auch in ?sterreich m?glich oder sogar geboten ist.  相似文献   
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Am 29. und 30. November 2007 veranstaltete das BMJ gemeinsam mit dem Institut für Zivilrecht der Universit?t Wien ein rechtswissenschaftliches Symposium unter dem Titel "ABGB 2011". Mit dieser Tagung sollte ausgelotet werden, welcher Reformbedarf am ABGB heute zu erkennen ist und welche Erneuerungsschritte sich dafür empfehlen. Die Veranstaltung sollte den Auftakt für ein systematisch angelegtes, weit greifendes Projekt zur Modernisierung des ABGB bilden, durch das unser ehrwürdiges Gesetzbuch an die Bedürfnisse der Gegenwart angepasst und anl?sslich des 200j?hrigen Jubil?ums seines Bestehens unter grundlegender Beibehaltung seines Aufbaus und seiner Wertungen erneuert werden soll. Freilich soll dies nicht durch eine umfassende Neukodifikation (die sich bei diesem gro?en Gesetzeswerk nicht als notwendig erweist), sondern durch abschnittsweise und sukzessive überarbeitung des Regelungsbestandes geschehen. Bei diesem Reformprozess soll es darum gehen, die Sprache, die Begriffswelt, die Einzelregelungen und die Probleml?sungskapazit?t des ABGB auf die H?he der Zeit zu bringen, freilich mit Behutsamkeit und sorgf?ltigem Blick auf die Abw?gungen, von denen sich der historische Gesetzgeber hatte leiten lassen. Dabei sollten überholte Regelungen beseitigt, aktuelle Vertragstypen – soweit erforderlich – im Gesetzesrecht erfasst und Rechtsfragen, die sich im jeweiligen Kontext heute typischerweise stellen, gel?st werden, dies alles unter Bedachtnahme auf die dazu in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft erarbeiteten überlegungen. Besonders w?re darauf zu achten, m?glichst einfache und für die Bürgerinnen und Bürger verst?ndliche Bestimmungen zu schaffen. Beim Symposium wurde auch die Frage behandelt, ob zivilrechtliche Sondernormen wieder in das ABGB als Stammgesetz zurückgeführt werden sollten. Für den Bereich des Wohnrechts war diese Fragestellung dem Autor anvertraut, der seine Analyse dazu im folgenden Beitrag dem wohnrechtlichen Publikum vorlegt. Der Vortragsstil wurde beibehalten. Alle beim Symposium gehaltenen Referate sind in dem von Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer herausgegebenen, bei Manz erschienenen Tagungsband zu dieser Veranstaltung nachzulesen.  相似文献   
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W?hrend im Jahre 1968 das umfassende Verbot der Todesstrafe in Art 85 B-VG als Grundsatz inkorporiert wurde, hat sich daraus auf Grund der Weiterentwicklung des VR, namentlich des 6. und nunmehr 13. ZP zur MRK ein Grundrecht entwickelt. Diesem kommt im Hinblick darauf, dass die Todesstrafe in zahlreichen, auch bev?lkerungsreichen Staaten (zB China und USA) nicht verboten ist, wegen des Verbots des Refoulement auch für ?sterreich (allzu) aktuelle Bedeutung zu.  相似文献   
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