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1.
《政策研究评论》2018,35(4):590-616
South Korea created a mechanism that fuels inclusive growth, a process that coevolves economic growth and social well‐being. This study attempts to elaborate on the context and preconditions for development that would manifest salience policy implications for moving up the industrial value chain and attain inclusive growth. We contend against the view of simplified growth cum equity that is used to elucidate the success of Korea's socioeconomic development (economic miracles). Our findings informed us that there were intense measures taken throughout different phases of Korea's industrial development. In addition, we observed in many occasions intense negotiations between the state, firms, and civil society for social welfare and a better working environment. This led to a pursuit for inclusive growth in the post catching‐up phase that blended together many inclusive agendas, realizing growth that coevolved industrial upgrading and social welfare. This article seeks to explain how Korea populated its arena of inclusion in the process of pursuing rapid industrialization. The overview of different phases of development provides normative principles that are useful as a guide for other economies which aspire to attain similar development.  相似文献   
2.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2008,130(3):171-174
Auch eine langj?hrige Zahlung von Wohnkosten durch einen Ehegatten kann nicht isoliert dahin gedeutet werden, dass insofern (und nur insofern) eine Unterhaltsvereinbarung bestünde. Vielmehr handelt es sich dabei um die Gew?hrung von Naturalunterhalt in einem Teilbereich. Daraus kann – au?er bei Vorliegen besonderer Umst?nde – nicht abgeleitet werden, dass nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft allein wegen der bisherigen übung und unabh?ngig von Leistungsf?higkeit und Bedarf der Gatten ein Geldunterhaltsanspruch in dieser H?he bestehe. Vielmehr entsteht durch Aufhebung der Gemeinschaft ein Geldunterhaltsanspruch, der nach allgemeinen Grunds?tzen zu bemessen ist. Das gilt grunds?tzlich auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige die Zahlungen nach Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft fortsetzt. Einen allgemeinen Grundsatz, dass der Unterhaltspflichtige zus?tzlich zum Prozentunterhalt einen bestimmten Anteil an den Wohnkosten zahlen müsse, gibt es nicht. Kosten der Wohnversorgung sind Teil der allgemeinen Lebenshaltungskosten und begründen daher gew?hnlich keinen Sonderbedarf, den der Unterhaltsschuldner – neben dem nach allgemeinen Gesichtspunkten der Leistungsf?higkeit und des Bedarfs bemessenen Unterhalt – zus?tzlich zahlen müsste. § 97 ABGB kann einen Zahlungsanspruch begründen, der getrennt vom eigentlichen Unterhaltsanspruch zu sehen ist. Seit dem Eherechts-?nderungsgesetz 1999 kann dieser Anspruch nach § 382e EO gesichert werden. Der Anspruch besteht nicht, wenn der in der Wohnung gebliebene Ehegatte die Kosten ohnehin ohne Gef?hrdung seiner sonstigen Bedürfnisse selbst tragen kann. Umgekehrt wird aber auch die – au?erhalb von § 382e Abs 2 EO für eine einstweilige Verfügung erforderliche – konkrete Gef?hrdung idR vorliegen, wenn der in der Wohnung verbliebene Gatte dazu nicht in der Lage ist. Ma?gebend ist somit schon auf der Ebene des Anspruchs die finanzielle Lage des in der Wohnung verbliebenen Gatten. Diese Erw?gung schlie?t jede starre Formel für die Bemessung der Anspruchsh?he aus; entscheidend ist vielmehr der konkrete Bedarf zur Erhaltung der Wohnung. Dabei wird ein Ehegatte jedenfalls nicht mehr zahlen müssen, als es dem Verh?ltnis zwischen den Einkommen der Gatten entspricht.  相似文献   
3.
刑法是多民族文化的产物,应当体现作为中华民族构成内容的少数民族的民族文化,同时,少数民族性实质上是我国现有民族政策、国际种族有关规定内容在我国刑法中的体现。目前,刑法的少数民族性可以表述为:对民族文化的尊重、保护与法制统一性的要求。  相似文献   
4.
5.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2009,131(5):301-306
Ein auf einem Anteil eines Miteigentümers einer Liegenschaft eingetragenes Belastungs- und Ver?u?erungsverbot steht dem Begehren eines anderen Miteigentümers auf Aufhebung der Gemeinschaft grunds?tzlich nicht entgegen. Nur ein auf der ganzen Liegenschaft zu Gunsten derselben Berechtigten einverleibtes Ver?u?erungsverbot ist ein Hindernis für die Bewilligung der Exekution nach § 352 EO zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft. Zwischen Ehegatten kann eine rechtsgesch?ftliche Beschr?nkung des Auseinandersetzungsanspuchs auch in einer einvernehmlichen Sachwidmung liegen. Widmen die Ehegatten ein ihnen gemeinsames Haus zum Zweck der ehelichen Wohnung, dann liegt darin die vertragliche Zweckbestimmung des gemeinsamen Hauses für die eheliche Wohnung bis zur Verlegung des ehelichen Wohnsitzes an einen anderen Ort. Es kann daher, solange nicht das Eheband aufgel?st oder die eheliche Wohnung an einen anderen Ort verlegt wurde, der ehelichen Wohnung nicht von einem Ehegatten einseitig dadurch die Grundlage entzogen werden, dass er die Aufhebung der Gemeinschaft nach § 830 ABGB begehrt. Dieses Teilungshindernis erlischt nicht dadurch, dass ein Teil eigenm?chtig die eheliche Gemeinschaft aufhebt und aus der Ehewohnung auszieht. W?hrend des aufrechten Bestands der Ehe kann Teilung daher wie bei jedem Dauerschuldverh?ltnis nur aus wichtigen Gründen gefordert werden. Verlangt ein Ehegatte aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen eine Aufhebung der Gemeinschaft, so ist eine Abw?gung der Interessen der Ehegatten, vergleichbar derjenigen in § 97 ABGB, geboten. Ein danach bestehendes Recht auf Teilung kann auch der Masseverwalter des Teilhabers geltend machen.  相似文献   
6.
Germany is an exemplary case of an energy transition from nuclear energy and fossil fuels toward renewables in the electricity sector, but it also demonstrates repeated, increasingly successful countermobilization by energy incumbents and their allies. The course for Germany's energy transition was largely set with the adoption of a feed‐in tariff law in 1990, but since then the energy transition has been altered by a series of policy‐making episodes, each of which was shaped by the outcomes of the previous episodes; there has been a combination of reinforcing and reactive sequences. This article uses policy windows and advocacy coalition theory, supplemented by work on resistance to carbon pricing, to analyze the four periods in which opponents of the energy transition had the greatest opportunities to limit or reverse it. It makes three main arguments intended to influence future research on energy transitions: (1) episodes of opposition to the feed‐in tariff policy occurred when problem awareness and political commitment converged, (2) the outcomes of those conflicts depended on the balance of mobilization by advocacy and opposing coalitions, and (3) rising household costs due to the renewable energy surcharge drove both problem awareness and the composition of the opposing coalition, which helped lead to a more far‐reaching retrenchment of renewable energy policy in 2014 than in earlier periods.  相似文献   
7.
Sailer 《Juristische Bl?tter》2007,129(11):727-728
§ 128 GBG bestimmt ausdrücklich die Rückwirkung des erst in h?herer Instanz bewilligten Grundbuchsgesuches auf den Tag dessen Einlangens (§ 29 Abs 1 GBG). H?ngt daher die Bewilligung eines Folgegesuches von der positiven Erledigung eines noch nicht rechtskr?ftig abgewiesenen Grundbuchsgesuches ab, ist der Eintritt der Rechtskraft der Vorentscheidung abzuwarten, statt sofort mit Abweisung vorzugehen.  相似文献   
8.
Vor kurzem hatte der OGH wieder einen Fall von "wrongful birth" zu entscheiden; den Eltern wurde der gesamte Unterhaltsaufwand für ihr behindert geborenes Kind zugesprochen. Ausgehend von dieser Entscheidung behandelt der folgende Beitrag die Frage, ob die Anerkennung eines Ersatzanspruches in diesem Umfang insbesondere mit Rücksicht auf den Schutzzweck des Behandlungsvertrages geboten erscheint. Daneben wird auf die nach wie vor uneinheitliche Rsp des H?chstgerichts zu "wrongful birth" einerseits und "wrongful conception" andererseits eingegangen.  相似文献   
9.
Auch au?erhalb des Anwendungsbereichs von Art 19 EuEheVO (Brüssel IIa-VO), Art 27 EuGVVO sind im inl?ndischen Zivilprozessrecht die Regeln über die Rechtsh?ngigkeit im Hinblick auf das ausl?ndische Verfahren dann anzuwenden, wenn das zu erwartende Urteil im Inland anerkennungsf?hig w?re. Voraussetzung für die Beachtung ausl?ndischer Rechtsh?ngigkeit ist Identit?t der Parteien und des Streitgegenstands. Zudem muss das im Ausland zu erwartende Urteil anerkennungsf?hig sein. Die Frage, ob und wann Rechtsh?ngigkeit im Ausland eingetreten ist, ist grunds?tzlich nach der ausl?ndischen lex fori zu beantworten.  相似文献   
10.
The impact of parenthood on leaving a street gang is not well understood. This is likely because researchers in prior studies have not accounted for multiple dimensions of gang exit, possible gender differences, and potential selection bias. In this study, we use a sample of 466 male and 163 female gang members from the National Longitudinal Study of Youth 1997 to consider the within‐individual relationship between changes in parenthood and changes in claiming gang membership and offending. These data offer the opportunity to consider gender differences and birth parity (i.e., first or second child). The results from a series of fixed‐effects models reveal that motherhood is associated with enduring reductions in both the odds of claiming gang membership and the rate of offending, whereas fatherhood has a temporary beneficial impact on gang membership and offending only for those fathers who reside with their children. In most cases, the beneficial effect of having a child rests in becoming a parent for the first time. On the whole, our study findings demonstrate that parenthood serves as a turning point for a particular group of noteworthy offenders—gang members.  相似文献   
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