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Gewöhnung an ein Suchtmittel,Eigensuchtfinanzierung
Authors:Christoph Aichinger
Abstract:Eine Begrenzung des der Gew?hnung zugrunde liegenden Abh?ngigkeitsbegriffs iS eines schon medizinischen Krankheitswertes oder einer jedenfalls psychotherapeutischen Behandlungsbedürftigkeit ist weder dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen, noch ergibt sich diese Auslegung aus der Systematik des Gesetzes oder dessen historischem Hintergrund bzw der Teleologie des SMG. Nicht nur die privilegierte Form des Suchtgifthandels, sondern auch der nunmehr in die Kompetenz des Einzelrichters fallende Grundtatbestand des § 28a Abs 1 SMG unterliegt im Fall einer Gew?hnung des T?ters den Diversionsbedingungen des § 35 Abs 2 SMG. Angesichts der in § 27 Abs 2 SMG vorgesehenen (mit § 27 Abs 1 SMG aF identen) Strafdrohung im Zusammenhalt mit der nach der SMG-Novelle 2007 wesentlich weitergehenden Diversionsm?glichkeit nach § 35 Abs 1 und Abs 2 SMG ist nach § 48 SMG iVm § 61 StGB die für den Rechtsmittelwerber günstigere Bestimmung des § 27 Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG anzuwenden.
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