Gewöhnung an ein Suchtmittel,Eigensuchtfinanzierung |
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Authors: | Christoph Aichinger |
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Abstract: | Eine Begrenzung des der Gew?hnung zugrunde liegenden Abh?ngigkeitsbegriffs iS eines schon medizinischen Krankheitswertes oder
einer jedenfalls psychotherapeutischen Behandlungsbedürftigkeit ist weder dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen, noch ergibt sich
diese Auslegung aus der Systematik des Gesetzes oder dessen historischem Hintergrund bzw der Teleologie des SMG. Nicht nur
die privilegierte Form des Suchtgifthandels, sondern auch der nunmehr in die Kompetenz des Einzelrichters fallende Grundtatbestand
des § 28a Abs 1 SMG unterliegt im Fall einer Gew?hnung des T?ters den Diversionsbedingungen des § 35 Abs 2 SMG. Angesichts
der in § 27 Abs 2 SMG vorgesehenen (mit § 27 Abs 1 SMG aF identen) Strafdrohung im Zusammenhalt mit der nach der SMG-Novelle
2007 wesentlich weitergehenden Diversionsm?glichkeit nach § 35 Abs 1 und Abs 2 SMG ist nach § 48 SMG iVm § 61 StGB die für
den Rechtsmittelwerber günstigere Bestimmung des § 27 Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG anzuwenden. |
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