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Alkoholmissbrauch allein kein Grund für eine Sachwalterbestellung
Authors:Hansj?rg Sailer
Abstract:Psychische Krankheit und geistige Behinderung (§ 273 Abs 1 ABGB) sind Rechtsbegriffe, die nicht mit medizinischen Definitionen übereinstimmen müssen, die aber auch nicht v?llig losgel?st von medizinischen Regeln und Erfahrungss?tzen zu interpretieren sind. Der Missbrauch von Alkohol (allein) ist kein Grund für eine Sachwalterbestellung, sofern damit nicht eine psychische Krankheit oder geistige Behinderung zum Ausdruck kommt oder dessen Folge ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Suchtkrankheit bereits zu schweren Hirnsch?digungen geführt hat. Dass alkoholkranken Personen in gewissem Ma?e die Einsicht in ihre Suchterkrankung und insofern die Kritikf?higkeit fehlt, ist für derartige Krankheitsf?lle wohl eine geradezu typische Begleiterscheinung und per se ebenfalls keine geistige oder psychische Beeintr?chtigung mit Krankheitswert.
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