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Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen über gentechnisch veränderten Mais im Erprobungsanbau mit behördlich zugelassenem Saatgut (Anbaustandorte); Informationsverpflichtungen der Behörden nach der sog. Freisetzungsrichtlinie; rechtliche Verpflichtung von privaten Dritten zur Übermittlung von Umweltinformationen; Dringlichkeit
Authors:VGH Mü  nchen
Abstract:Ohne Zusammenfassung
Keywords:
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