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Die Bundesrepublik als Sanierungspflichtige einer Rüstungsaltlast
Authors:Prof Dr Dr hc Franz-Joseph Peine
Institution:(1) Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)
Abstract:In jüngerer Zeit sind Entscheidungen ergangen, die sich mit der Haftung für so genannte militärische Altlasten oder Rüstungsaltlasten befassen 1 . Zu dieser Frage hat sich Verfasser anlässlich der Sanierung einer solchen Altlast im Jahre 2000 gutachtlich geäußert 2 . An ihn ist jüngst der Wunsch herangetragen worden, die relevanten Teile des Gutachtens zu publizieren. Da diese Teile unverändert aktuell sind, kommt Verfasser dem Wunsch nach. Er schildert stark verkürzt zuerst den Sachverhalt, der zu der Rüstungsaltlast führte, weil es sich um eine immer wieder auftauchende Konstellation handelt. Dann werden die entscheidenden Rechtsfragen beantwortet. 1) Z.B. BVerwG, NVwZ 2004, 1125=DVBl. 2004, 1032ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 21. 4. 2004 – 7 LC 97/02 und 98/02, NuR 2004, 684 und 687.2) Auftraggeber war das Land Hessen. Verfasser ist Herrn Wolf vom staatlichen Umweltamt Marburg zu großem Dank für die Überlassung von Material und vielen Hinweisen verpflichtet.—Auf der Grundlage dieses Gutachtens hat der Bund dem Land Hessen einen großen Teil der Sanierungskosten bezahlt.—Die Sanierung der Altlast ist mittlerweile erfolgreich abgeschlossen.
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