Abstract: | Es liegen keine tragenden Gründe vor, die die von einem Teil der Rsp und Lehre vorgenommene teleologische Reduktion der in
§ 13 AO nach seinem Wortlaut generell angeordneten Grundbuchssperre nur auf die nach § 10 Abs 1 AO unzul?ssigen Eintragungen
rechtfertigen k?nnten. |