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Verkehrssicherungspflichten in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft
Authors:Ministerialrat Dr jur Carl-August Agena
Institution:(1) Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hannover
Abstract:Es bestehen erhebliche Unklarheiten über Art und Umfang von Verkehrssicherungspflichten für Gefahrenquellen (z. B. Totholz) in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft. Der Beitrag versucht, hierzu allgemeine Grundsätze herauszuarbeiten und die Problematik anschließend anhand von Fallgruppen im Einzelnen zu erläutern. Dabei wird sich zeigen, dass dem Gebot der Rechtssicherheit und dem aus Art. 14 GG abzuleitenden Zumutbarkeitskriterium nur dann ausreichend Rechnung getragen werden kann, wenn in die Landesnaturschutzgesetze oder in die Unterschutzstellungsverordnungen selbst haftungsbegrenzende Regelungen aufgenommen werden.
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