首页 | 本学科首页   官方微博 | 高级检索  
     检索      


Zuordnung von Interviews zur Hoheits- bzw Privatwirtschaftsverwaltung
Authors:Hansjörg Sailer
Abstract:Interviews (hier: der Salzburger Landshauptfrau zu den Salzburger Osterfestspielen) stellen – ?hnlich wie Rundschreiben und Presseaussendungen – ein "neutrales", nicht schon durch die Rechtsordnung in einer bestimmten Rechtsform geregeltes, nach au?en in Erscheinung tretendes tats?chliches Verhalten dar. Sie k?nnen in gleicher Weise in der Hoheits- oder in der Privatwirtschaftsverwaltung vorkommen. Die Zuordnung solcher "Informationsrealakte" zur Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung wird durch deren Zugeh?rigkeit zum Kernbereich der jeweils in Betracht kommenden Verwaltungsmaterie vorgenommen. Entscheidend ist ihr hinreichend enger innerer und ?u?erer Zusammenhang zu einer bestimmten hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Materie. Ist ein nach Sachgesichtspunkten gegebener Zusammenhang zu einer hoheitlichen Materie zu bejahen, sind alle mit deren Erfüllung verbundenen – auch rein tats?chlichen – Verhaltensweisen einheitlich solche in Vollziehung der Gesetze. Die Zust?ndigkeit zur staatlichen Aufsicht über eine Stiftung (§ 39 Abs 1 iVm § 13 Abs 1 BStFG) führt alleine – dh ohne (wenn auch nur vorbereitende) Aufsichtst?tigkeit – nicht dazu, dass ?u?erungen in Interviews in einem hinreichend engen inneren und ?u?eren Zusammenhang mit dieser hoheitlichen Aufgabe stehen.
Keywords:
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录!
设为首页 | 免责声明 | 关于勤云 | 加入收藏

Copyright©北京勤云科技发展有限公司  京ICP备09084417号