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Sachverständigenhaftung des Immobilienmaklers wegen verletzter Aufklärungspflicht über die rechtliche Beschaffenheit eines WE-Objekts
Authors:Gottfried Call
Abstract:Auch wenn den Immobilienmakler keine einer anwaltlichen Beratungst?tigkeit gleichkommende Aufkl?rungspflicht trifft, hat er gegenüber dem Auftraggeber (hier: Erwerber eines WE-Objekts) die versch?rfte Haftpflicht als Sachverst?ndiger nach § 1299 ABGB zu vertreten, da er eine qualifizierte Interessenwahrungs- und Aufkl?rungspflicht (hier zur Rechtsfrage, ob ein Dachboden WE-Zubeh?r zur Eigentumswohnung oder allgemeiner Teil des WE-Hauses ist) erfüllen muss. Verletzt er diese fahrl?ssig, schuldet er dem Auftraggeber Schadenersatz wegen Nichterfüllung des aufgel?sten Kaufvertrags.
Keywords:§ 1 Abs 2 und 3 WEG 1975 (§ 2 Abs 3 und 4 WEG 2002)  § 3 Abs 1 MaklerG  § 921, § 1009, § 1299 ABGB
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