Sachverständigenhaftung des Immobilienmaklers wegen verletzter Aufklärungspflicht über die rechtliche Beschaffenheit eines WE-Objekts |
| |
Authors: | Gottfried Call |
| |
Abstract: | Auch wenn den Immobilienmakler keine einer anwaltlichen Beratungst?tigkeit gleichkommende Aufkl?rungspflicht trifft, hat er gegenüber dem Auftraggeber (hier: Erwerber eines WE-Objekts) die versch?rfte Haftpflicht als Sachverst?ndiger nach § 1299 ABGB zu vertreten, da er eine qualifizierte Interessenwahrungs- und Aufkl?rungspflicht (hier zur Rechtsfrage, ob ein Dachboden WE-Zubeh?r zur Eigentumswohnung oder allgemeiner Teil des WE-Hauses ist) erfüllen muss. Verletzt er diese fahrl?ssig, schuldet er dem Auftraggeber Schadenersatz wegen Nichterfüllung des aufgel?sten Kaufvertrags. |
| |
Keywords: | § 1 Abs 2 und 3 WEG 1975 (§ 2 Abs 3 und 4 WEG 2002) § 3 Abs 1 MaklerG § 921, § 1009, § 1299 ABGB |
本文献已被 SpringerLink 等数据库收录! |
|