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Verfahrensdauer,keine Rechtsverletzung
Authors:Stöberl
Abstract:Mit der gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG erhobenen Beschwerde k?nnen Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, die in einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründet sind. Eine nach Auffassung des Beschwerdeführers unangemessen lange Verfahrensdauer stellt jedoch keine solche Rechtsverletzung dar.
Keywords:Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG
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