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Vorabentscheidungsverfahren zu den Fragen, welches Schutzregime nach der FFH-RL gemeldeter, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommener Gebiete prioritärer Art gilt, welche Bedeutung dabei die nationale Vorschlagsliste hat und ob ein nationales Schutzregime—etwa i. S. von Art. 48 Abs. 2 BayNatSchG—genügt
Authors:VGH München
Abstract:Ohne Zusammenfassung
Keywords:
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