Vorabentscheidungsverfahren zu den Fragen, welches Schutzregime nach der FFH-RL gemeldeter, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommener Gebiete prioritärer Art gilt, welche Bedeutung dabei die nationale Vorschlagsliste hat und ob ein nationales Schutzregime—etwa i. S. von Art. 48 Abs. 2 BayNatSchG—genügt |