Die Regelungen zur FFH Verträglichkeitsprüfung bei Freisetzung oder Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen in § 34a BNatSchG |
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Authors: | Christoph Palme Jochen Schumacher |
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Institution: | (1) Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, Tübingen |
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Abstract: | Im Jahr 2005 wurde das Gentechnikgesetz grundlegend novelliert. Damit kam der deutsche Gesetzgeber seinen europarechtlichen
Verpflichtungen zur Anpassung des Rechts der Grünen Gentechnik – also der Nutzung gentechnischer Methoden durch Unternehmen
der Agro-Industrie und der Saatgutbranche – nach. Neben einer Versch?rfung der Sicherheitsma?nahmen, der Einrichtung eines
besonderen Ausschusses für Freisetzung und Inverkehrbringen sowie umfangreicher Regelungen zur Sicherstellung der Koexistenz
konventioneller/?kologischer und gentechnischer Anbaumethoden enthielt die Novelle auch die Aufnahme des § 34a in das Bundesnaturschutzgesetzes4.
Der neue § 34a BNatSchG soll Fragen des Einsatzes gentechnisch ver?nderter Organismen (GVO) in Europ?ischen Naturschutzgebieten
des Netzwerks „Natura 2000“ regeln. Die ersten Praxiserfahrungen mit dieser Vorschrift sind ernüchternd. Den erhofften Schub
in Richtung Schutz ?kologisch sensibler Gebiete brachte sie bislang nicht. |
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