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Änderung der Miteigentumsanteile – grundbuchsrechtliche Voraussetzungen nach § 10 Abs 3 und 4 WEG 2002
Authors:Gottfried Call
Abstract:über die Bagatellgrenze von mehr als 10% der im Vergleich zu den ursprünglichen Miteigentumsanteilen hinausgehenden, ge?nderten Anteile ist nicht § 10 Abs 3 iVm der Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG, sondern vielmehr § 10 Abs 4 Satz 4 WEG 2002 unter dessen besonderen Voraussetzungen anzuwenden. Fehlen diese Voraussetzungen, dann schreiben die S?tze 1 bis 3 des § 10 Abs 4 WEG 2002 eine grundbuchsf?hige Urkunde unter Angabe des Rechtsgrundes samt Aufsandungserkl?rung(en) vor, um die ge?nderten Miteigentumsanteile verbüchern zu k?nnen.
Keywords:§ 10 Abs 3 und 4 WEG 2002 idF WRN 2006  § 433 ABGB  § 26 Abs 2  § 136 GBG
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