Unzulässigkeit einer Polizei- bzw. Ordnungsverfügung zur rechtmäßigen Herstellung eines Weges, der zuvor in seiner rechtswidrigen Bauweise schlüssig gewidmet worden ist. Eine vertraglich vereinbarte Wegeherstellung kann nicht durch Verwaltungsakt durchgesetzt werden |
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Authors: | VGH Mannheim |
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Abstract: | Keine Zusammenfassung |
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