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Ausmalverpflichtung des Bestandnehmers bei Rückstellung nicht sittenwidrig
Authors:Riss  Andreas Vonkilch
Abstract:Aus der Verpflichtung des Mieters, das Mietobjekt nach Beendigung des Mietverh?ltnisses mit neuer Malerei und neu versiegelten B?den zurückzustellen, ergibt sich bei Interessenabw?gung keine grobe Verletzung rechtlich geschützter Interessen und somit keine Sittenwidrigkeit iSd § 879 Abs 1 ABGB, wenn das Mietverh?ltnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde, durch Eigenkündigung des Mieters endete und das Mietobjekt überdies dem Mieter auch neu ausgemalt und versiegelt übergeben wurde. Dies rechtfertigt das Interesse des Vermieters, das Objekt in eben diesem Zustand zu übernehmen, um es ohne weitere Verz?gerungen und Kosten wieder neu zu vermieten k?nnen. Die blo?e Abweichung der Vereinbarung von der dispositiven Bestimmung des § 1109 ABGB begründet noch keine Sittenwidrigkeit (hier: Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG, jedoch au?erhalb des KSchG).
Keywords:§ 879  § 1096 Abs 1  § 1109  § 1111 ABGB  § 9 KSchG  § 3  § 8 MRG
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