Abstract: | Die Eingriffsregelung
benötigte nach ihrer gesetzlichen Einführung (1976) ihre Zeit, um in der Praxis der Zulassung betroffener Projekte wirksam zu werden. Die Entwicklung erfuhr eine gravierende Korrektur dadurch, dass das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz 1993 das Verhältnis der Eingriffsregelung zum Baurecht speziell regelte. Nicht nur auf nationaler, sondern auch—und dies vor allem—auf EG-Ebene prägte und prägt der Schutz von natürlichen Lebensräumen und Habitaten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) die Projektzulassung nachhaltig
. Insoweit geht es um einen besonders qualifizierten, gemeinschaftsrechtlich eingeforderten Gebietsschutz.
Kaum dass sich die Rechtslage insoweit zu konsolidieren beginnt, sieht sich die Praxis der Projektzulassung zunehmend vor die Aufgabe gestellt, spezifisch artenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Zur Bewältigung dieser Aufgabe will der nachstehende Artikel einen Beitrag leisten.
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