Wird für ein Straßenbauvorhaben die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zugelassen (§ 11 ROG, § 10 LPlG LSA), so ist diese Entscheidung wegen des Wegfalls der Pflicht zur Beachtung jenes Ziels (§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG) im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss inzident auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen |