Beseitigung von Mängeln, die in die Erhaltungspflicht des Vermieters fallen auf schadenersatzrechtlicher Grundlage |
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Authors: | Riss Andreas Vonkilch |
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Abstract: | Sch?den an Ausstattungsteilen einer Wohnung, deren Ausbesserung nach der Verkehrssitte dem Bestandnehmer obliegt (Tapeten,
Malerei, Fu?bodenbelag udgl) treten im Verm?gen des Bestandnehmers ein, weshalb dieser vom Verursacher Ersatz verlangen kann.
Aus dem Vorliegen eines ernsten Schadens des Hauses, dessen Behebung zwingend dem Vermieter obliegt, folgt jedoch nicht, dass
der Schaden in solchen F?llen nicht mehr im Verm?gen des Mieters eingetreten w?re. Vielmehr ist wegen des Zusammenhangs mit
einem ernsten Schaden des Hauses ein weiterer Anspruch des Mieters begründet, der neben dem Schadenersatzanspruch besteht
und in einem anderen Verfahren geltend zu machen ist. Es liegen daher – vergleichbar mit Ansprüchen auf Gew?hrleistung und
auf Ersatz des Mangelschadens – konkurrierende Ansprüche vor, die auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen und einander nicht
ausschlie?en. |
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