Abstract: | Ob ein Personalbeurteilungsbogen, der der Bewertung von Bewerbungen um neugeschaffene Arbeitspl?tze dient, der Zustimmung des Betriebsrates bedarf oder ob die Datenerhebung iSd § 96a Abs 1 Z 2 durch die betriebliche Verwendung gerechtfertigt ist, ist im Rahmen einer Interessenabw?gung zwischen Pers?nlichkeitsrecht des Arbeitnehmers einerseits und konkreten betrieblichen Interessen andererseits zu entscheiden. |