Wirksamkeit der Bestellung eines Verfahrenssachwalters |
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Authors: | Sailer |
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Abstract: | Die Bestellung eines Verfahrenssachwalters wird wie jene des einstweiligen Sachwalters bereits mit der Zustellung des Bestellungsbeschlusses
und nicht erst mit dessen Rechtskraft wirksam. Hinsichtlich des Fehlens einer klarstellenden Regelung über den Eintritt der
Wirksamkeit des Bestellungsbeschlusses ist insofern von einer planwidrigen Unvollst?ndigkeit des § 119 Au?StrG auszugehen,
die durch analoge Anwendung des § 120 Au?StrG geschlossen werden kann. |
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Keywords: | §§ 44 119 120 und 125 Au?StrG § 7 ABGB |
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