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Beginn der 6-Monatsfrist des § 924 ABGB mit Annahmeverzug / Annahmeverzug bei Holschuld ab mündlichem Leistungsanbot
Authors:Hansjörg Sailer
Abstract:Die Frist des § 924 S 2 ABGB beginnt dann zu laufen, wenn der K?ufer oder Werkbesteller in Annahmeverzug ger?t; auf die (sp?tere) tats?chliche übergabe kommt es in diesem Fall nicht an. Liegt eine Holschuld vor (§ 905 Abs 1 ABGB), genügt ein mündliches Leistungsanbot zur Begründung des Annahmeverzugs. Für den Annahmeverzug ist es – im Zusammenhang mit der Beurteilung des Fristbeginns – ausreichend, dass die nicht angenommene Leistung prima facie mangelfrei ist.
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